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Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2016 - Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2016
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2016
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2016
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    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Aufnahme aus 2016
  • Blick auf das davorliegende Gelände der Stadtwerke Halberstadt - Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt
    Blick auf das davorliegende Gelände der Stadtwerke Halberstadt
  • Lageskizze - Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt
    Lageskizze
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    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 427-0023

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Fläche mit Baum- und Strauchbewuchs in Halberstadt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe An der Kläranlage bzw. nahe Wehrstedter Straße
    38820 Halberstadt
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 762 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Halberstadt von Halberstadt, Blatt 21597, Flur 33 Flurstück 590
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Über das Vermögen des Eigentümers ist das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Abt. II lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Dulden wesentlicher Immissionen) für die DB Netz AG, Frankfurt am Main.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Halberstadt ist eine Kreisstadt und Industriestadt des Landkreises Harz in Sachsen-Anhalt mit knapp 40.000 Einwohnern und die größte Stadt des Landkreises Harz.

    Die Stadt liegt im nördlichen Harzvorland, ca. 58 km südwestlich von Magdeburg entfernt.

    Halberstadt liegt rund 20 Kilometer nördlich des Harzes an der Holtemme und dem Goldbach. Nördlich der Stadt liegt der Höhenzug Huy, im Osten die Magdeburger Börde und im Süden die Spiegelsberge, Thekenberge sowie die Klusberge.

    Halberstadt ist verkehrsmäßig durch die A36 gut angebunden. Aufgrund des Zusammentreffens mehrerer historischer Fernstraßen aus dem Westen von Goslar und Wolfenbüttel, im Norden von Magdeburg und im Osten von Halle (Saale) und Leipzig wird sie auch Tor zum Harz genannt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück liegt in nördlicher Randlage der Stadt.

    Es wird östlich durch Anlagen der Stadtwerke Halberstadt, nördlich von Gleisanlagen und westlich durch den Fluß ´Holtemme´ begrenzt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.halberstadt.de
  • Behörde Stadt Halberstadt, Holzmarkt 1, 38820 Halberstadt, Tel.: 03941/ 550
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Versteigerung erfolgt im Auftrag des Insolvenzverwalters.

    Dem Ersteher ist bekannt, dass das Objekt ursprünglich von der Deutschen Bahn AG stammt und damit zahlreiche bahnspezifische Verpflichtungen übernommen werden müssen. Diese bahnspezifischen Verpflichtungen sind in der Bezugsurkunde UR-Nr. M 284/2016 des Notars Martin Heidemann vom 13.04.2016 zusammengefasst, deren Inhalt Bestandteil des Kaufvertrages sind. Diese Bezugsurkunde wird dem Ersteher in beglaubigter Abschrift übergeben.

    Der Ersteher ist verpflichtet im Falle einer Übertragung des - ganzen oder teilweisen - Kaufobjekts auf einen Anderen diesem sämtliche in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen und Verzichte - auch soweit sie nicht dinglich gesichert sind - aufzuerlegen mit der Maßgabe, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten sind. Dies gilt auch für die Freistellungsverpflichtung wegen etwaiger Verunreinigungen des Kaufobjekts und den Verzicht auf Ansprüche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG und § 9 Abs. 2 Umweltschadensgesetz (USchadG).

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit Baum- und Strauchbewuchs und unregelmäßigem Höhenprofil mit einer Grundstücksgröße von 762 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt war ehemals teilweise eine Straßenverkehrsfläche (ehemalige Verlängerung der Straße ´An der Kläranlage´ mit entsprechender Versiegelung (Betonplatten)). Die Zuwegung erfolgte in der Vergangenheit augenscheinlich über Gleisanlagen.

    Diese Verlängerung der Straße ´An der Kläranlage´ und auch eine Zuwegung über Gleisanlagen sind in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden bzw. möglich. D.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück ohne Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche und ohne gesicherte Zuwegung. Eine Zuwegung ist nur über das davorliegende, gewerblich genutzte und mit einem Tor verschlossene Areal der ´Kläranlage Halberstadt´ möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses konnte aufgrund der fehlenden Zuwegung nicht erfolgen.

    Gemäß Lageskizze befindet sich die Einfriedung der Stadtwerke Halberstadt partiell auf der Fläche. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche ganz oder teilweise vertragslos in die Nutzung des angrenzenden Grundstückes mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Dem Ersteher ist bekannt, dass das Objekt ehemals von der Deutschen Bahn AG stammt und damit zahlreiche bahnspezifische Verpflichtungen übernommen werden mussten. Einige Verpflichtungen aus der Bezugsurkunde wurden bereits bei der Abwicklung des notariellen Grundstückskaufvertrages vom Erstkauf (Verkauf Deutsche Bahn auf Veräußerer) erfüllt. Unter anderem betrifft dies die Vermessung des Verkaufsflurstückes und Bestellung von Dienstbarkeiten. Inwieweit noch weitere Verpflichtungen aus dem Ankauf erledigt wurden, konnte vom Einlieferer und Auktionshaus nicht geprüft werden.

    Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für das Verkaufsobjekt folgende Gestattungsverträge bestehen:
    - über eine Baumaßnahme (Verlegung einer Telekommunikationslinie) mit der Arcor AG & Co. AG Berlin vom 06.11.2008
    - über die Verlegung eines Wasserrohres zur Kläranlage mit der EVM AG
    Halberstadt vom 26.07.1926
    - über die Verlegung von Stromkabeln mit der EVM AG Halberstadt vom
    01.09.1982
    - über die Verlegung/Beibehaltung einer Abwasserleitung mit dem VEB
    Altstoffhandel Halberstadt vom 07.04.1961
    - über Verlängerung eines Hauptkanals mit der VEB Wasserversorgung und
    Abwasserbehandlung Halberstadt vom 12.03.1986
    - über die Kreuzung eines Zulaufkanals zur Kläranlage mit der VEB
    Wasserwirtschaft Halberstadt vom 01.10.1957

    Dem Ersteher ist weiterhin bekannt, dass der Kaufgegenstand in der Vergangenheit industriell und/oder zu Bahnzwecken genutzt wurde und daher verunreinigt sein kann.

    Es wird darauf hingewiesen, dass das Objekt noch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich.

    Gemäß § 23 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse und dient der Aufrechterhaltung sowie der Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Rahmen der kurz-, mittel- oder langfristig prognostizierbaren zweckentsprechenden Nutzung. Daher kann das Grundstück nur freigestellt werden, wenn das Interesse des Antragstellers an der Freistellung das vorgenannte überragende öffentliche Interesse überwiegt, kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.

    Dass das Interesse des Antragstellers das überragende öffentliche Interesse überwiegt, ist in der Regel nicht gegeben, sodass der Kaufgegenstand möglicherweise vom Eisenbahn-Bundesamt nicht gemäß § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt wird.

    Der Kaufgegenstand verbleibt in diesem Fall in der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes. Das hat zur Folge, dass der Kaufgegenstand nicht der kommunalen Planungshoheit der zuständigen Kommune/Behörde unterliegt. Ein ggf. erforderliches Planungs- und Baurecht für eine nicht bahnaffine Nutzung kann durch die Kommune in diesen Fällen in der Regel nicht gewährt werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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