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Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt

  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
    Lageskizze
  • Lageskizze - Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 427-0014

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Gehölzfläche ca. 6 km Luftlinie von der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe L3044
    35716 Dietzhölztal OT Ewersbach
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 943 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dillenburg von Bergebersbach, Blatt 983, Gemarkung Bergebersbach, Flur 15 Flurstück 47
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragung.

    Abt. III: Keine Eintragung.
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Dietzhölztal teilte per E-Mails vom 05.05.2020 und 26.01.2024 mit, dass sich die Fläche im Außengebiet (§ 35 BauGB) befindet.
  • Makrolage
    Dietzhölztal ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie entstand in den 1970er-Jahren als Großgemeinde im Zuge der Hessischen Gebietsreform.

    Ihren Namen verdankt die Gemeinde dem Fluss Dietzhölze, die durch drei der vier Ortsteile fließt und in Dillenburg in die Dill (Fluss) mündet und somit zum Flusssystem des Rheins gehört.

    Ewersbach ist ein Dorf und als solches ein Ortsteil der Gemeinde Dietzhölztal. Der heutige Ort Ewersbach besteht aus den drei ehemals selbständigen Orten und Gemarkungen Bergebersbach, Straßebersbach sowie Neuhütte.

    Durch Ewersbach führt zum einen die L1571, die in Ewersbach in die L3044 (Haiger-Bad Laasphe) übergeht. Die B253 (Dillenburg-Frankenberg) ist etwa 5 km entfernt; die A45 ist über die Anschlussstelle Dillenburg in südlicher Richtung etwa 16 km entfernt und in nördlicher Richtung über Wilnsdorf, in etwa 22 Kilometern Entfernung, erreichbar.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück befindet sich südwestlich außerhalb des Ortsteils Ewersbach in hängiger Lage und nahe der L3044.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.dietzhoelztal.de
  • Behörde Gemeinde Dietzhölztal, Hauptstraße 92, 35716 Dietzhölztal, Tel.: 02774/ 807 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Das Objekt ist Bestandteil eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 47 der Flur 15 mit einer Grundstücksgröße von 943 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsflurstück handelt es sich um eine Fläche mit Gehölzbewuchs in hängiger Lage, welche lt. Kartenmaterial über Feldwege erreichbar ist.

    Eine Nutzung der Verkaufsfläche kann nicht ausgeschlossen werden. Ob diese vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.

    Gemäß Auszug aus dem Liegenschaftskataster liegt das Flurstück innerhalb des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens (Par. 86 FlurbG) „Dietzhölztal-Bergebersbach“.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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