Bitte warten...

Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Nordwest - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Nordwest
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Süd - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Süd
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Nordost nach Südwest - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung von Nordost nach Südwest
  • Blick entlang der östlichen Grundstücksgrenze und auf die vom östlichen Nachbarn vertragslos genutzte Fläche - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick entlang der östlichen Grundstücksgrenze und auf die vom östlichen Nachbarn vertragslos genutzte Fläche
  • Blick auf Zuwegung über angrenzendes Privatflurstück 551/18 und die Umgebung - Verkaufsfläche rechte Seite - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Zuwegung über angrenzendes Privatflurstück 551/18 und die Umgebung - Verkaufsfläche rechte Seite
  • Blick auf Zuwegung über angrenzendes Privatflurstück 551/18 - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf Zuwegung über angrenzendes Privatflurstück 551/18
  • Blick auf davorliegende Bebauung - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Blick auf davorliegende Bebauung
  • Lageskizze - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Lageskizze
  • Lageskizze - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
    Umgebungsskizze
  • Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt

Auktions-ID 427-0007

Bitte geben Sie jetzt ein Gebot ab.
3.800 EUR *
SP 3.800 EUR
Höchstgebot

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Innerörtliche Freifläche (Abrissgrundstück) zwischen Wohnbebauung ca. 10 km von Halle (Saale) entfernt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Freiheitstraße 13
    06246 Goethestadt Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 280 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Merseburg von Delitz am Berge, Blatt 1062, Flur 1 Flurstück 298/18
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragung.

    Abt. III lfd. Nr. 2: Grundschuld ohne Brief zu 30.677,51 EUR für die Kreissparkasse Merseburg in Merseburg mit 15 % Zinsen jährlich.

    Abt. III lfd. Nr. 3: Zwangssicherungshypothek zu 12.785,94 EUR nebst 6 % Zinsen jährlich seit 21.09.1992 auf 12.785,94 EUR für die Kreissparkasse Merseburg in Merseburg.

    Abt. III lfd. Nr. 6: Zwangssicherungshypothek zu 3.624,66 EUR nebst 13,25 % Zinsen jährlich seit 15.12.1992 auf 3.173,47 EUR und 4 % Zinsen jährlich seit 22.02.1993 auf 388,77 EUR für die MKG Kreditbank GmbH in Flörsheim.

    Abt. III lfd. Nr. 10: Sicherungshypothek zu 1.224,32 EUR wegen rückständiger Abgaben nebst 1 % Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat seit 01.03.1996 auf 1.175,97 EUR für den Abwasserzweckverband Westliche Saaleaue.

    Abt. III lfd. Nr. 11: Sicherungshypothek zu 994,39 EUR für die Gemeinde Delitz am Berge.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragungen in Abt. III lfd. Nrn. 2, 3, 6, 10 und 11 des Grundbuches.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Gemäß dem Schreiben vom 25.05.2021 der Goethestadt Bad Lauchstädt an den Veräußerer befindet sich das Grundstück im Innenbereich gem. § 34 BauGB und ist im rechtskräftigen FNP als M-Gemischte Baufläche ausgewiesen. Die Fläche liegt nicht im Sanierungsgebiet. Hinweise für Baulasten oder Altlasten sowie zu denkmalschutzrechtlichen Belangen sind nicht bekannt.
  • Makrolage
    Bad Lauchstädt, amtlich Goethestadt Bad Lauchstädt, ist eine Stadt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt.

    Sie liegt ca. 8 km nördlich des Geiseltalsees, 11 km westlich von Merseburg und 21 km südwestlich von Halle (Saale).

    Bekannt ist Bad Lauchstädt für das 1802 errichtete Goethetheater, das einzige original erhaltene Theatergebäude der Goethezeit.

    Bad Lauchstädt ist über die Anschlussstellen Schafstädt, Bad Lauchstädt und Merseburg-Nord an die Südharzautobahn A38 (Göttingen-Halle/Leipzig) angebunden.

    Der Ortsteil Delitz am Berge liegt südwestlich von Halle (Saale) am Rand der Querfurter Platte. Auf Grund der Nähe zu Halle-Merseburg, dem Kohlebergbau und dem Industriezentrum Buna entwickelte sich der Ort nach der Wende als Siedlungsstandort weiter.

    Bis zum Zentrum von Halle-Neustadt sind es ca. 8 km, bis Merseburg ca. 14 km und bis nach Bad Lauchstädt ca. 11 km.

    Der Ort liegt in unmittelbarer Nähe der A38, die Ausfahrt Bad Lauchstädt ist ca. 2 km entfernt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück befindet sich in westlicher Ortsrandlage auf der Nordseite der Freiheitstraße, hinter dem Wohngrundstück Freiheitstraße 15.

    Im unmittelbaren Umfeld ist Wohnbebauung vorherrschend.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis teilte im Schreiben vom 05.07.2021 dem Veräußerer mit, dass das Grundstück schmutzwasser- und niederschlagswassertechnisch nicht erschlossen ist. Bei einer späteren Bebauung des Grundstücks ist dieses an die öffentliche Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation anzuschließen.

    Nach Auskunft der Versorgungsträger gegenüber dem Veräußerer liegen Wasser, Abwasser, Elektro und Gas in der Freiheitstraße an. Das Grundstück selbst ist nicht mehr angeschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.goethestadt-bad-lauchstaedt.de
  • Behörde Goethestadt Bad Lauchstädt, Markt 1, 06246 Goethestadt Bad Lauchstädt, Tel.: 034 635/ 317 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Aufgrund zu löschender Eintragungen in Abt. III des Grundbuches ist der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto des beurkundenden Notars zu hinterlegen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies, nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück auf der Nordseite der Freiheitstraße mit einer Grundstücksgröße von 280 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Grundbuch als Wohnbaufläche verzeichnete Grundstück befindet sich in Hinterlage hinter dem Wohngrundstück Freiheitstraße 15. Das Verkaufsgrundstück war ehemals fast vollständig mit einem Wohnhaus und Nebengelass bebaut. Die Bebauung wurde bereits im Jahr 2019 abgerissen. Auf dem Grundstück befinden sich jedoch noch Reste der ehemaligen Fundamente und Befestigungen. Unterirdische Gebäudeteile, Kabel, Rohre und Schächte können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Derzeit stellt sich die Verkaufsfläche als teilweise befestigte und mit Wildwuchs bewachsene Frei-/Brachfläche dar.

    Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche erfolgt über das westlich angrenzende und befestigte, nur ca. 2,80 m breite Flurstück 551/18. Dieses, teilweise an beiden Seiten durch die angrenzenden Wohngebäude hochbegrenzte, Flurstück wird im Grundbuchblatt 128 (privater Eigentümer) mit der Wirtschaftsart Straßenverkehr geführt. Recherchen des Veräußerers zufolge ist in diesem sowie in Vorgänger-Grundbuchblättern eine Wegegerechtigkeit zu Gunsten der Verkaufsfläche eingetragen. Der diesbezügliche Vertrag vom 29.09.1882 liegt in der Grundbuchakte beim Grundbuchamt jedoch nicht mehr vor, daher können keine weiteren Angaben zum konkreten Inhalt der Wegegerechtigkeit gemacht werden. Auf Nachfrage bei der Stadt Bad Lauchstädt wurde dem Veräußerer mitgeteilt, dass das im Privateigentum stehende Flurstück 551/18 nicht als Bestandteil der Freiheitstraße aufgenommen wurde und daher nicht öffentlich als Verkehrsfläche gewidmet ist.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass eine Teilfläche im Osten des Grundstücks vom östlichen Nachbarn (Flurstück 617/17) offensichtlich genutzt wird. Eine vertragliche Vereinbarung für die Nutzung besteht nicht, so dass die Nutzung vertragslos erfolgt. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Die endgültige Nutzungs- oder eine mögliche Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden. Ebenso ist eine mögliche medientechnische Ver- und Entsorgung vom Ersteher mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen selbst zu klären.

    Sofern sich Müllablagerungen auf dem Grundstück befinden sollten, werden diese durch den Veräußerer nicht mehr beräumt.

    Der Veräußerer hat das Objekt nicht versichert.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
1.597 Besucher