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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Baugrundstück mit großzügigem Gartenanteil im Ortskern von Glindenberg *etwa 17 Km nördlich der Altstadt von Magdeburg*
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Kurze Straße (neben Hausnummer 10)
39326 Wolmirstedt OT Glindenberg
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
2.626 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Haldensleben von Glindenberg, Blatt 909, Flur 4, Flurstück 1320/0
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
Ca. 600 €
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Makrolage
Wolmirstedt ist eine Stadt im Landkreis Börde, liegt an der Ohre und etwa 14 km nördlich von Magdeburg. Das Stadtgebiet durchquert im Süden der Mittellandkanal, im Osten reicht es bis an die Elbe. Neben seinem angenehmen, ruhigen Kleinstadtleben bietet es für die Einwohner günstige Bedingungen für die Wirtschaft als gut aufgestellter und strukturierter Gewerbestandort in der Nachbarschaft der Landeshauptstadt Magdeburg mit ihren gesellschaftlichen und ökonomischen Vorteilen. Ferner ist der Ort hervorragend mit der Landeshauptstadt, der Tourismusregion Harz
und innerhalb des Landkreises Börde vernetzt. Ein besonderer Anziehungspunkt in unmittelbarer Nähe sind das Wasserstraßenkreuz und das Schiffshebewerk Rothensee.
Der Ortsteil Glindenberg gehört zu Wolmirstedt und liegt in einer Natur- und landschaftlich reizvollen Gegend. Etliche denkmalgeschützte Gebäude, hauptsächlich Vierseitenhöfe, aber auch neue Wohnbebauungen, geben dem Ortskern seinen Charakter. Der Ortsteil verfügt über eine Kindertagesstätte. Weiterführende und andere infrastrukturelle Einrichtungen befinden sich in der Kernstadt Wolmirstedt, die vier Kilometer westlich von Glindenberg entfernt liegt.
Bis zur Bundesstraße 189, die Magdeburg mit Stendal verbindet, sind es in westlicher Richtung etwa sechs Kilometer. Die Bundesautobahn 2 (Anschlussstelle Magdeburg-Rothensee) wird nach vier Kilometern erreicht.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich inmitten von Wohnbebauung im Ortskern von Glindenberg, neben der Wohnbebauung Kurze Straße 10.
Die Umgebung besteht aus wohn- und gewerblich genutzten Grundstücken sowie Landwirtschaftsflächen. Der Mittellandkanal verläuft etwa 1 km südlich.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Zuwegungen zum Grundstück bestehen über die Kurze Straße und die Straße ´Krugberg´.
Der Veräußerer teilt dem Auktionshaus mit, das der Verkaufsgegenstand medientechnisch Randerschlossen ist. Ver- und Entsorgungsleitungen Gas, Strom und Wasser und Abwasser liegen in der Kurzen Straße bzw. Straße ´Krugberg´ an.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Wolmirstedt, August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt, Tel.: 039 201/ 64 -6, E-Mail: info@stadtwolmirstedt.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Der Verkaufsgegenstand ist gemäß Finanzvermögen-Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 kraft Gesetzes in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergegangen.
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Einlieferungsgegenstandes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung des Veräußerers und der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird der Veräußerer oder die Bundesrepublik Deutschland von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Einlieferungsgegenstand in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen.
Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen. Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Einlieferungsgenstandes oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber dem Veräußerer und der Bundesrepublik Deutschland im Sinn eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.
Der Veräußerer haftet darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Erstehers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen einschließlich etwaiger Altlasten oder Bodenkontaminationen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 1320/0 der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von 2.626 m², lt. Grundbuchangabe.
Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um ein trichterförmig geschnittenes Grundstück, welches inmitten von Wohnhäusern im Ortskern von Glindenberg liegt.
Der Veräußerer teilt mit, dass sich im südlichen Grundstücksbereich an der Kurze Straße eine Fläche von 1.000 m² zur Wohnbebauung anbietet (Baulücke nach § 34 BauGB). Gemäß Mitteilung der Stadt Wolmirstedt gegenüber dem Veräußerer ist das Grundstück im bestehenden Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche im allgemeinen Wohngebiet ausgewiesen. Danach ist eine straßenbegleitende Bebauung nach § 34 BauGB zulässig. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden bzw. nicht bekannt. Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Verkauf ohne Zusicherung eines bestimmten Bau- und Planungsrechts erfolgt.
Die endgültige und verbindliche Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für eine mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären.
Das Verkaufsgrundstück ist überwiegend an die östlich angrenzenden Wohngrundstücke als Hausgarten/ Erholungsfläche bzw. Stellplatzfläche verpachtet. Es bestehen 5 Pachtverträge mit einer Jahresnettopacht von insgesamt 600 Euro. Der Veräußerer teilt mit, dass ein Pächter 2023 verstorben ist. Gemäß mündlicher Auskunft der Witwe, möchte die Erbengemeinschaft den Vertrag fortführen.
Es befinden sich teilweise gartentypische Aufbauten der Pächter auf den jeweiligen Flächen. Eine Pachtfläche im südwestlichen Bereich war ehemals mit einem Carportaufbau des Pächters bebaut. Die Aufbauten stehen im Eigentum Dritter und gehören nicht zum Verkaufsgegenstand.
Eine Teilfläche der Verkaufsobjektes (hinter Rothenseer Straße 13) wird vertragslos genutzt. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung herbeizuführen.
Der Veräußerer teilt ferner mit, dass im nördlichen Grundstücksbereich, an der Straße ´ Krugberg´ gemäß Kartenmaterial ein Überbau eines angrenzenden Werkstattgebäudes einer Autolackiererei vorhanden ist. Der Veräußerer hat keine Überbaurente gefordert.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de