Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt an langes schmales Grundstück angrenzend zur Liebstädter Straße mit einer Grundstücksgröße von 1.633 m², lt. Grundbuchangaben.
Der grundbuchlich als Verkehrsfläche geführte Verkaufsgegenstand ist nicht befestigt und liegt nach Angabe des Veräußerers innerhalb eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft.
Bezugnehmend auf die Darstellungen des Feldblockkatasters setzt sich die Fläche nach Angaben des Veräußerers in Teilen aus Acker- und Grünland sowie Holzungsfläche zusammen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass für den Verkaufsgegenstand eine Aufsuchungserlaubnis zugunsten der Beak Consultants GmbH besteht. Nachrichtlich wurde der Beak Consultants GmbH mit Sitz in Freiberg gemäß § 7 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), die bergrechtliche Erlaubnis erteilt, innerhalb des Feldes „Erzgebirge´ (Feldesnummer 1680) die Bodenschätze Zinn, Zink, Wolfram, Antimon, Beryllium, Molybdän, Bor, Kadmium, Kupfer, Eisen, Blei, Silber, Tantal, Tellur, Vanadium, Wismut, Yttrium, Zirkonium, Gold, Gallium, Germanium, Hafnium, Lithium, Niob, Rubidium, Scandium, Selen, Indium, Flussspat und Schwerspat großräumig aufzusuchen.
Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.