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Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**

  • Verkaufsgegenstand - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Verkaufsgegenstand
  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Beispielhafte Innenaufnahme - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Beispielhafte Innenaufnahme
  • Blick in die Straße
    Blick in die Straße "Hundsrücken"
  • Umgebung - Markt und Rathaus - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Umgebung - Markt und Rathaus
  • Lageskizze - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Lageskizze
  • Lage im Ort - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Lage im Ort
  • Lage in der Region - Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
    Lage in der Region

Auktions-ID 426-0011

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Ortslage **abrissreif**
  • Immobilienart Wohnhaus/Geschäftshaus
  • Adresse
    Hundsrücken 4
    38828 Wegeleben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 392 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Baujahr vermutlich vor 1900, lt. Angabe des Veräußerers.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Halberstadt Grundbuch von Wegeleben Blatt 2383 Flur 3 Flurstück 595
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III, lfd. Nr. 3: 2.428,16 EUR Sicherungshypothek zzgl. 1 v.h. Säumniszuschläge monatlich aus 550,00 EUR seit dem 23.11.2004 für den Wasser- und Abwasser-Zweckverband ´Huy-Fallstein´ (jetzt TAZV Vorharz)

    Abt. III, lfd. Nr. 4: 4.753,17 EUR Sicherungshypothek nebst 1 % Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat seit dem 06.10.2017 auf 4.615,17 EUR abgerundet auf volle 50,00 EUR für den Landkreis Harz.

    Die zu Gunsten des Landkreises Harz eingetragene Sicherungshypothek wurde bereits zur Löschung beantragt. Der TAZV Vorharz hat einer Löschung gegen Auskehr des Verkaufserlöses bereit zugestimmt.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragungen in Abt. III, lfd. Nrn. 3 und 4 des Grundbuches.
  • Wohnfläche keine Angabe.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Das Landkreis Harz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 05.07.2021 u.a. mit, dass es sich bei dem Objekt um ein Denkmalbereichsobjekt gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA handelt und das Grundstück im Geltungsbereich eines geschützten Landschaftsbestandteils nach § 29 BNatSchG (Baumschutzsatzung der Stadt) liegt. Gehölzentnahmen unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Lage des Grundstückes bietet Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Gebäude als Nist-, Brut- und Schlafplätze für heimische Vogelarten und Fledermäuse. Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere der geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzung-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. So unterliegen dauerhafte Lebensstätten beispielsweise von Fledermäusen, Mehlschwalben, Greifvögeln, Mauerseglern, Hornissen einem ganzjährigen Schutz. Bei Nutzungsänderungen von Gebäuden, Abbruch Gebäude und Gebäudeteile sowie bei Instandsetzungs- und Umbauarbeiten, auch baugenehmigungsfreien Vorhaben, ist daher die untere Naturschutzbehörde zu informieren. Es sind weder Bau- noch Altlasten bekannt.

    Die Verbandsgemeinde Vorharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 13.08.2021 u.a. mit, dass sich der Verkaufsgegenstand im Innenbereich befindet und im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt ist. Hinsichtlich denkmalschutzrechtlicher und denkmalpflegerischer Belange weist die Behörde darauf hin, dass sich rechts, links und gegenüber dem Grundstück mehrere Baudenkmäler befindet. Lage im Sanierungsgebiet mit zu zahlenden Ausgleichsbeträgen i.H.v. 999,60 EUR. Altlasten, Fremdbebauungen und öffentlicher Bedarf sind nicht bekannt.
  • Makrolage
    Die Stadt Wegeleben im Landkreis Harz liegt östlich von Halberstadt in Sachsen-Anhalt. Die Stadt gehört zur Verbandsgemeinde Vorharz und ist auch gleichzeitig Sitz der Gemeindeverwaltung.

    Durch Wegeleben fließt der Goldbach, der bei Wegeleben in die Bode mündet. Der Kiessee liegt in der Nähe. Im Umland dominiert hochintensive Landwirtschaft mit ausgedehntem fruchtbarem Acker- und Weideland.

    Der Bahnhof Wegeleben liegt an zwei Bahnstrecken, der Bahnstrecke Halle-Vienenburg sowie der Bahnstrecke Magdeburg-Thale, auf denen Personenzüge von Abellio Rail Mitteldeutschland verkehren. Durch zwei Buslinien der Harzer Verkehrsbetriebe bestehen Verbindungen nach Halberstadt, Schwanebeck und Hedersleben.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich in zentraler Stadtlage östlich von Markt und Rathaus. Es stellt sich als Bestandteil einer geschlossenen Häuserzeile auf der Nordseite der Straße „Hundsrücken“ dar.

    Das überwiegend gepflegte Umfeld mit überwiegend 2-geschossiger, geschlossener Bebauung zeigt Mischgebietscharakter.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Keller
    Teilunterkellerung.
  • Fassade
    Straßenseitig geputzter Sockel, darüber aufgehend Reste von Putzflächen auf Fachwerk mit ausgemauerten Gefachen.
  • Fenster
    Mit Platten gesicherte Fensteröffnungen sowie ein Schaufenster im EG, straßenseitig alte marode Holzfenster im OG.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Ehemals Satteldach mit Ziegeldeckung, jetzt nur noch der Dachstuhl in Fragmenten vorhanden. Der Schornstein wurde bei Sicherungsmaßnahmen im Dezember 2023 zurückgebaut.
  • Heizung
    Keine funktionsfähige Heizungsanlage vorhanden.
  • Sanitär
    Keine funktionsfähige Sanitäreinrichtung vorhanden.
  • Elektro
    Keine funktionsfähige Elektroinstallation vorhanden.
  • Treppen
    Massive Differenzstufen zum Hauseingang, lt. Veräußerer massive Treppenstufen in die Teilunterkellerung; vom EG zum OG im Antritt gewendelte Holzgeschosstreppe mit Zwischenpodest und Viertelwendung.
  • Türen
    Straßenseitig eine verschlissene Holztür mit Oberlicht als Gebäude- und Grundstückzugang und eine gesicherte Rahmentür als Zugang zum ehemaligen (vermutlich) Ladengeschäft.
  • Erschließung
    Nach Angabe des Veräußerers sind im Straßenbereich ortsübliche Ver- und Entsorgungsanschlüsse vorhanden, jedoch keine funktionierenden Hausanschlüsse.

    Wasser- und Abwasseranschluss sowie Anschluss an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage sind nach Mitteilung des TAZV Vorharz an den Veräußerer vorhanden. Sie sind auf Nutzbarkeit zu prüfen und ob sie den aktuellen technischen Regelungen entsprechen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.vorharz.net
  • Behörde Verbandsgemeinde Vorharz, Markt 7, 38828 Wegeleben, Tel: 039423 / 8510
  • Besichtigungsverm. Außendienst Die Funktionsfähigkeit der Anlagen konnte vom Auktionshaus nicht geklärt werden.
  • Besichtigung für Kunden
    Aufgrund des baulichen Zustandes ist eine Besichtigung des Objektes ausgeschlossen.
  • Energieausweis
    Entfällt, Ausnahme GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein längliches, nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück an der Nordseite der Straße „Hundsrücken“ mit einer Größe von 392 m², lt. Grundbuchangaben.

    Das zentral in unmittelbarer Nähe zu Markt und Rathaus gelegen Grundstück ist Bestandteil der hier vorherrschenden geschlossenen Bebauung und traufständig zur Straße mit einem 2-geschossigen ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Rückwärtig ist an der östlichen Grundstücksgrenze ein Gebäude mit Pultdach angebaut, dass an ein Hintergebäude anbindet, dass lt. Veräußerer vermutlich ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt wurde.

    Hinter der Bebauung, die einen kleinen Innenhof umschließt, befindet sich gemäß vorliegendem Kartenmaterial eine dicht zugewachsene ehemalige Gartenfläche.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Objekt unbewohnbar ist und die Gebäude aufgrund Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden sollen. Wandbereiche im Gebäudeinneren sind bereits eingestürzt, die gesamte Balkenkonstruktion ist marode, es gibt Deckendurchbrüche vom Erdgeschoss bis zum Dach, der Dachstuhl des Vorderhauses ist nur noch in Fragmenten vorhanden. Der gesamte Ausbau ist zerstört bzw. nicht mehr nutzbar.

    Im Zuge von Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen im rückwärtigen Bereich des Vorderhauses wurden im Dezember 2023 lt. Veräußerer u.a. folgende Arbeiten ausgeführt: „Entfernung Dachziegel, teilweiser Rückbau Dachstuhl, Kürzung und Neuauflegung der Sparren auf den vorhandenen einfach stehenden Dachstuhl, Beseitigung Einsturzgefahr an der westlichen Giebelwand zu Haus Nr. 5 und Herstellung Regensicherheit zum Haus Nr. 5, Rückbau Schornstein wegen Kippgefahr, Verschluss östliche Giebelwand mit OSB Platten und Herstellung Regensicherheit zum Nachbarn Haus Nr. 3 mittels Folie, Regensicherung der denkmalgeschützten Fassade nach Rückbau des Dachstuhls, Bauschuttbeseitigung von den Decken und Entfernung Dachziegel am Mittelhaus, Sicherung der Firstpfette am Mittelhaus mittels Mauswerksanker, Entfernung loser Ausfachung, Rückbau Schornstein und Dachstuhl im hinteren Bereich des Vorderhauses.“

    Es ist bei Neuanschluss bzw. Wiederinbetriebnahme der Ver- und Entsorgungsanschlüsse mit entsprechenden Anschlusskosten zu rechnen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers wird ausgeschlossen.

    An und innerhalb der Gebäude sind allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund seiner Denkmaleigenschaft bedarf der Abriss des Verkaufsgegenstandes der Zustimmung. Die Abrissfähigkeit wurde durch das Auktionshaus nicht geprüft.

    Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Sanierungssatzung der Stadt Wegeleben aufgehoben ist. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung ist ein Ausgleichbeitrag zu zahlen, der gemäß Mitteilung der Verbandsgemeinde Vorharz 999,60 EUR beträgt. Ein Bescheid zur Zahlung des Ausgleichsbetrages ist noch nicht ergangen. Der Ausgleichsbetrag ist durch den Ersteher zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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