Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein längliches, nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück an der Nordseite der Straße „Hundsrücken“ mit einer Größe von 392 m², lt. Grundbuchangaben.
Das zentral in unmittelbarer Nähe zu Markt und Rathaus gelegen Grundstück ist Bestandteil der hier vorherrschenden geschlossenen Bebauung und traufständig zur Straße mit einem 2-geschossigen ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Rückwärtig ist an der östlichen Grundstücksgrenze ein Gebäude mit Pultdach angebaut, dass an ein Hintergebäude anbindet, dass lt. Veräußerer vermutlich ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt wurde.
Hinter der Bebauung, die einen kleinen Innenhof umschließt, befindet sich gemäß vorliegendem Kartenmaterial eine dicht zugewachsene ehemalige Gartenfläche.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Objekt unbewohnbar ist und die Gebäude aufgrund Einsturzgefahr nicht mehr betreten werden sollen. Wandbereiche im Gebäudeinneren sind bereits eingestürzt, die gesamte Balkenkonstruktion ist marode, es gibt Deckendurchbrüche vom Erdgeschoss bis zum Dach, der Dachstuhl des Vorderhauses ist nur noch in Fragmenten vorhanden. Der gesamte Ausbau ist zerstört bzw. nicht mehr nutzbar.
Im Zuge von Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen im rückwärtigen Bereich des Vorderhauses wurden im Dezember 2023 lt. Veräußerer u.a. folgende Arbeiten ausgeführt: „Entfernung Dachziegel, teilweiser Rückbau Dachstuhl, Kürzung und Neuauflegung der Sparren auf den vorhandenen einfach stehenden Dachstuhl, Beseitigung Einsturzgefahr an der westlichen Giebelwand zu Haus Nr. 5 und Herstellung Regensicherheit zum Haus Nr. 5, Rückbau Schornstein wegen Kippgefahr, Verschluss östliche Giebelwand mit OSB Platten und Herstellung Regensicherheit zum Nachbarn Haus Nr. 3 mittels Folie, Regensicherung der denkmalgeschützten Fassade nach Rückbau des Dachstuhls, Bauschuttbeseitigung von den Decken und Entfernung Dachziegel am Mittelhaus, Sicherung der Firstpfette am Mittelhaus mittels Mauswerksanker, Entfernung loser Ausfachung, Rückbau Schornstein und Dachstuhl im hinteren Bereich des Vorderhauses.“
Es ist bei Neuanschluss bzw. Wiederinbetriebnahme der Ver- und Entsorgungsanschlüsse mit entsprechenden Anschlusskosten zu rechnen. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers wird ausgeschlossen.
An und innerhalb der Gebäude sind allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Aufgrund seiner Denkmaleigenschaft bedarf der Abriss des Verkaufsgegenstandes der Zustimmung. Die Abrissfähigkeit wurde durch das Auktionshaus nicht geprüft.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Sanierungssatzung der Stadt Wegeleben aufgehoben ist. Mit Aufhebung der Sanierungssatzung ist ein Ausgleichbeitrag zu zahlen, der gemäß Mitteilung der Verbandsgemeinde Vorharz 999,60 EUR beträgt. Ein Bescheid zur Zahlung des Ausgleichsbetrages ist noch nicht ergangen. Der Ausgleichsbetrag ist durch den Ersteher zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.