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Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**

  • Zugang zum Verkaufsgegenstand - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
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  • Feldweg - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
    Feldweg
  • Südliche Umgebung - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
    Südliche Umgebung
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    Feldweg
  • Abzweig
    Abzweig "Gasanstalt"
  • Abzweig
    Abzweig "Gasanstalt"
  • Lage des Verkaufsgegenstandes (links in der Gruppe) - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
    Lage des Verkaufsgegenstandes (links in der Gruppe)
  • Lage in Helbra - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
    Lage in Helbra
  • Lage in der Region - Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
    Lage in der Region

Auktions-ID 426-0004

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Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Erholungsgrundstück mit Bungalow in Nutzereigentum nordwestlich von Halle (Saale) ** Nettonutzungsentgelt ca. 290 €/Jahr**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    nahe Gasanstalt
    06311 Helbra
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 579 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Helbra Blatt 2838 Flur 3 Flurstück 261/16
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Referat Bau- und Kunstdenkmalpflege - teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 28.06.2023 mit, dass aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt - Referat Bodendenkmalpflege - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.07.2023 u.a. mit, dass gegenwärtig keine archäologischen Einwände bestehen.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.08.2023 mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis für Baudenkmalpflege des Landkreises Mansfeld-Südharz aufgeführt ist und auf dem Areal keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt sind.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.07.2023 u.a. mit, dass bergbauliche Arbeiten oder Planungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, nicht berührt werden. Allerdings liegt der Verkaufsgegenstand in einem Gebiet, in dem vor 1945 bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Das Kupferschieferflöz der Mansfelder Mulde wurde hier, in einer Teufe um ca. 180 m abgebaut (Bergbau ohne Rechtsnachfolger). In einer Teufe von ca. 74 m unterquert der Faulenseer Stollen (im Jahr 1536 angehauen) die Nachbarflurstücke 261/17 und 261/18. Lichtlöcher und Schächte sind hier nicht vorhanden. Die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind mit Sicherheit abgeklungen. Das Einleiten besonderer Maßnahmen wegen des umgegangenen Bergbaues ist nach Einschätzung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt nicht erforderlich. Die karstgeologischen Verhältnisse am Standort können durch das Schachtprofil des etwa 200 m westlich davon befindlichen Hövel-Schachtes weitgehend geklärt werden. Danach stehen unter känozoischen Lockergesteinen (Löß, tertiärer Sand) bis ca. 80 m u. Gelände rotbraune Ton- und Schluffsteine des Unteren Buntsandsteins an. Darunter folgen etwa 50 m mächtige Gipsgesteine (Haupt- und Werra-Anhydrit), die nur von Auslaugungsrückständen und dem Stinkschiefer unterbrochen werden. Durch die Wirkung des Schlüssel-Stollens dürfte der Karstwasserspiegel unter der Basis des Werra-Anhydrites liegen. Dies bedeutet, dass hier keine rezenten Subrosionsprozesse mehr möglich sein dürften, sofern sie nicht durch anthropogenen konzentrierten Wassereintrag wieder in Gang gesetzt werden. Obwohl der Verbruch möglicher fossiler Karsthohlräume im Untergrund nicht völlig auszuschließen ist, der zu lokalen Senkungen bzw. Erdfällen führen kann, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger Ereignisse gering. Bisher sind im Karstkataster des LAGB für das angefragte Grundstück und den weiteren Standortbereich ( 250 m) noch keine Erdfälle oder Senkungen verzeichnet. Nach Kartenunterlagen ist im Bereich des Plangebietes das Auftreten von oberflächennahen Grundwasserständen zumindest zeitweise weniger als 2 m unter Gelände nicht ausgeschlossen.

    Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 10.07.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht kein Vorkaufsrecht i.S.d. § 31 NatschG LSA bzw. § 66 BNatSchG. Ferner berührt der Verkaufsgegenstand kein Trinkwasserschutz- bzw. durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Wasserrechtliche Belange werden nicht berührt. In der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt liegen für das Grundstück keine Einträge vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG sind nicht bekannt. Hinweis: Die Emissionen der ehemaligen Kupferhütten verursachten im Raum Helbra lokal Schwermetallanreicherungen im Oberboden, vor allem mit Blei, Kupfer und Zink, welche z.T. über den Vorsorgewerten und stellenweise auch über den Prüfwerten des Bundes-Bodenschutzverordnung liegen. Für das verkaufsgegenständliche Flurstück liegen jedoch keine Messwerte vor.

    Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 06.07.2023 u.a. mit, dass anhand vorliegender Belastungskarten keine Erkenntnisse über eine Belastung des Verkaufsgegenstandes mit Kampfmitteln gewonnen werden konnten.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.06.2023 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasteintragungen erfolgt sind.

    Das Verwaltungsamt Helbra teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 06.07.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt ist. Das Flurstück verfügt über keinerlei Erschließung. Bauliche Auflagen oder Mängel sind nicht bekannt.
  • Bruttojahresmiete Ca. € 303,35
  • Bruttojahresmiete Bemerkung , beträgt das Gesamtentgelt.
  • Betriebskostenanteil Ca. € 13,85
  • Betriebskosten Bemerkung , beträgt die Betriebskostenvorauszahlung.
  • Nettojahresmiete Ca. € 289,50
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt das jährliche Nutzungsentgelt.
  • Makrolage
    Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und liegt etwa sieben Kilometer nordwestlich von Lutherstadt Eisleben sowie etwa sechs Kilometer südöstlich von Mansfeld.

    Helbra liegt zwischen vier wichtigen Bundesstraßen, der B80, der B180, der B86 und der B242, und bietet somit gute Voraussetzungen, sich als eine Gemeinde mit einem gesunden Verhältnis an Wohn- und Gewerbeflächen zu etablieren.

    Weitere nächstgelegene Städte sind Hettstedt (ca. 15 km) und Sangerhausen (ca. 16 km). Die Gemeinde Helbra wurde im regionalen Entwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt als Grundzentrum eingeordnet.

    Helbra verfügt über zwei offene Binnengewässer: „Bad Anna“, welches aus einem ehemaligen Braunkohletagebau entstand sowie das „Neptun-Bad“, welches bis Mitte des 18 Jahrhunderts als Tongrube genutzt wurde. Das „Neptun-Bad“ und eine Minigolfanlage sorgen im Sommer für Erholung und Entspannung. Darüber hinaus stehen zum Ausgleichssport eine Kegelbahn und 2 Sportplätze zur Verfügung. Eine aktive Freizeitgestaltung ist durch die Mitgliedschaft in den etwa 20 bestehenden Vereinen möglich.

    Bereits seit 1993 ist Helbra Austragungsort der alle 2 Jahre am letzten Juniwochenende stattfindenden Blasmusikfeste des Mansfelder Landes. Neben einheimischen Musikvereinen spielen hierbei Gastkapellen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland auf. An diesem Wochenende kommen ca. 5000 Blasmusikfreunde nach Helbra um dabei zu sein, wenn lustige Musikanten zur Freude ihrer Zuhörer aufspielen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt im Norden Helbras an einer Verlängerung der östlich von der Hauptstraße abzweigenden Straße ´Gasanstalt´ die sich in der Örtlichkeit als Feldweg darstellt.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verwaltungsamt-helbra.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: 034 772/ 50 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen einschließlich etwaiger Altlasten oder Bodenkontaminationen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher bzw. seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle einer Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein zu Erholungszwecken genutztes Grundstück mit einer Größe von 579 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Grünfläche geführte Verkaufsgegenstand ist zum südlich anliegenden Graben eingezäunt und durch Hecken zu den Nachbargrundstücken getrennt. Ob diese mit den Flurstücksgrenzen übereinstimmen, ist dem Veräußerer nicht bekannt. Der Zugang erfolgt vom südlichen Feldweg über eine massive Beton-Metallplatte, die parallel das Nachbarflurstück 261/17 erschließt.

    Das Grundstück ist über einen Nutzungsvertrag seit Januar 2017 auf unbestimmte Zeit zur gärtnerischen Nutzung und zu Erholungszwecken mit einem vereinbarten Nutzungsentgelt von 268,55 €/p.a. zzgl. Betriebskostenvorauszahlung von 14 €/p.a. überlassen. Der Veräußerer weist ergänzend darauf hin, dass ein dem Nutzer übersandter Nachtragsvertrag nicht unterzeichnet zurückgesandt wurde, der Nutzer aber das in diesem ausgewiesene höhere Nutzungsentgelt von 289,50 €/p.a. sowie eine Betriebskostenvorauszahlung i.H.v. 13,85 €/p.a. seit 2023 zahlt.

    Aufstehende Baulichkeiten befinden sich im Eigentum des Nutzers und gehören nicht zum Verkaufsgegenstand.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine direkte Anbindung an öffentliches Straßenland und lediglich über den südlich anliegenden unbefestigten Weg erreichbar, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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