Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes, längliches nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück westlich der B184 sowie südlich einer Einfamilienhaussiedlung im Ortsteil Greppin mit einer Grundstücksgröße von 3.515 m², lt. Grundbuchangaben.
Der grundbuchlich als Verkehrsfläche Am Thalheimer Weg geführte Verkaufsgegenstand stellt sich als mit Bäumen bewachsene Böschung dar. Die das Grundstück querende Rohrbrücke führt eine Abwasserdruckrohrleitung des Gemeinschaftsklärwerkes Bitterfeld-Wolfen. Die Leitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Gemäß Lageplan befindet sich ein Fundament dieser Rohrbrücke auf dem Verkaufsgegenstand. Weitere Fundamente befinden sich auf den nördlich und südlich angrenzenden Nachbarflächen. Wer Eigentümer der Rohrbrücke ist, konnte nicht ermittelt werden. Die Rohrbrücke befindet sich nicht im Eigentum des Veräußerers und wird nicht mitverkauft.
Gemäß Mitteilung der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen befindet sich auf dem Grundstück eine aktive Erdgasversorgungsleitung, die entsprechend des Lageplans im östlichen Teil des Grundstücks zu verorten ist und parallel zur östlichen Flurstücksgrenze verläuft. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch ist nicht erfolgt. Gemäß einer Vereinbarung mit der MITGAS GmbH verläuft lt. Lageplan eine Hochdruckgasleitung sowie eine außer Betrieb befindliche Leitung ebenfalls im östlichen Teil des Flurstückes parallel zur östlichen Flurstücksgrenze. Diese Leitungen sind im Grundbuch dinglich gesichert. Aus einem vorliegenden Lageplan der MITNETZ Strom ist ersichtlich, dass das Flurstück im westlichen Bereich von einer Stromleitung gequert wird. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch ist nicht erfolgt.
Altlasten:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Umweltamt, Sachgebiet Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht) teilte dem Veräußerer im Jahr 2021 mit, dass für das Flurstück im aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Anhalt-Bitterfeld keine Altlastenverdachtsflächen (AVF) registriert sind. Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: - Das Grundstück ist als verfülltes Tagebaugelände (1871-1940) mit der Katasternr. 2250 ausgewiesen. - Kenntnisse zu Verfüllmaterialien des ehem. Tagebaus sind nicht bekannt. - Nach der Begehung und beprobungslosen Bewertung der AVF ist die Fläche aus dem aktuellen Altlastenverdacht entlassen. - Auf dem südlichen und tieferliegenden Grundstück befand sich eine Gleisanlage des angrenzenden Chemieparks (Areal C). Für dieses Flurstück besteht eine Altlastenfreistellung seitens der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt (LAF LSA). - Untersuchungsergebnisse von Bodenuntersuchungen liegen nicht vor. - Im Bericht zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring des Ökologischen Großprojektes Bitterfeld-Wolfen (ÖGP) für das Jahr 2017 ist im Bereich der höhergelegenen Grundstücksflächen mit einem Grundwasserflurabstand von 5 - 10 m zu rechnen. Auf Grund der niederschlagsabhängigen Grundwasserneubildungsrate sind Schwankungen des Grundwasserstandes bis zu 1 m möglich.
Eine gleichlautende Auskunft wurde dem Veräußerer im Juni 2019 erteilt. Des Weiteren liegt dem Veräußerer eine Auskunft der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF) ebenfalls aus den April 2019 vor. In dieser wird Folgendes mitgeteilt.: Das Grundstück grenzt östlich an die B 184 und danach an die Teilfläche 45 „Freifläche“ des ÖGP. Auf dieser vor 1990 weitgehend und auch heute noch z. T. unbebauten Fläche wurde vor 1990 kurzzeitig eine Spritzanlage betrieben, wobei altlastenrelevante Stoffe nur in unwesentlichen Mengen gehandhabt wurden. Umwelttechnische Untersuchungen auf der zu veräußernden Fläche sind nicht bekannt. Auf der benachbarten Fläche des ÖGP gab es im Jahr 1996 bzw. 1998 oberflächennahe Bodenuntersuchungen ohne wesentliche Auffälligkeiten. Mit dem Vorhandensein erheblicher gefahrenrelevanter Bodenbelastungen im ungesättigten Bereich ist am Standort gemäß den vorliegenden Kenntnissen nicht zu rechnen. Infolge der langjährigen industriellen Nutzung des benachbarten Standortes in Allgemeinen und in Verbindung mit der Lage zwischen den inzwischen weitgehend gesicherten Altdeponiestandorten Grube Johannes, Grube Greppin und Grube Antonie, mit Abfällen aus der ehemaligen Chemieproduktion gefüllten ehemaligen Tagebaugruben, kann es jedoch bei Tiefbaumaßnahmen zum Anfall von belastetem Bodenaushub kommen. Im grundwassergesättigten Bereich ist aufgrund der großräumigen Grundwasserbelastung im ÖGP-Gebiet mit Belastungen sowohl der Bodenmatrix als auch des Grundwassers vor allem bei den Parametern LHKW (bis zu 500 µg/m²) und Chlorbenzene (bis zu 50 µg/l), im tiefer liegenden tertiären Grundwasserleiter ggf. auch mit etwas höheren Gehalten, zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand liegt bei ca. 4,50 m.
Kampfmittel:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst) teilte dem Veräußerer in seinem Schreiben vom 06.04.2021 mit, dass das Flurstück nach den ihnen vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnissen teilbelastet ist und als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. D. h., vor Beginn von Tiefbauarbeiten oder sonstigen Erdeingreifenden Maßnahmen ist ein Nachweis über die Kampfmittelfreiheit vorzulegen.
Beim Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde daher um eine polizeifachliche Stellungnahme zum geäußerten Kampfmittelverdacht aus dem Jahr 2021 gebeten. Der Kampfmittelverdacht wurde in der Stellungnahme konkretisiert. Es wird mitgeteilt, dass der Bereich teilweise als militärisch genutztes Gebiet/Gelände (Verursacherszenario Bodenkämpfe) und damit als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. Das bedeutet, soweit keine abschließende flächendeckende Kampfmittelräumung durchgeführt wurde, der Verdacht auf Kampfmittel bestehen bleibt.
Bergbau:
Lt. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gegenüber dem Veräußerer vom 14.04.2021 bestehen für das Grundstück keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetztes unterliegen.
Das Grundstück befindet sich in einem Bereich eines stillgelegten Bergbaus/Altbergbau (Tagebau „Hermine“). Die Setzung der verkippten Massen sind abgeklungen. Dies gilt für den unbelasteten Zustand. Bei erneuter Belastung, z. B. durch eine Bebauung, sind weitere geringe Setzungen möglich. Diese Setzungen können auf Grund der meist unterschiedlichen Bodenzusammensetzungen von Tagebaukippen und auch den Randgebieten der Kippen im Übergangsbereich zu den gewachsenen Böden ungleichmäßig verlaufen. Belastungen in diesem Sinne sind auch Wasserspiegelschwankungen in der Kippe.
Das Grundstück befindet sich im Einflussbereich des Grundwasserwiederanstiegs nach Einstellung der Grundwasserabsenkungsmaßnahmen in den benachbarten Braunkohletagebauen.
Auf Nachfrage teilte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit, dass es keine Berührungspunkte zu Sanierungsbereichen der LMBV gibt. Das Flurstück befindet sich außerhalb der Abschlußbetriebsplangrenzen der LMBV und wird nicht vom nachbergbaulichen, natürlichen Grundwasserwiederanstieg im Zuständigkeitsbereich der LMBV beeinflußt. Im Bereich des Flurstückes befinden sich kein Anlagen- und Leitungsbestand der LMBV.
Wasserrechtliche Belange:
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld teilte dem Veräußerer am 31.03.2021 mit, dass die im Rahmen des Ökologischen Großprojektes Bitterfeld-Wolfen (ÖGP) jährlich ermittelten Grundwasserqualitäten belegen, dass sich das Grundstück in einem Bereich befindet, in welchem mit Kontaminationen des oberen Grundwasserleiters mit chemietypischen Schadstoffen zu rechnen ist. Sollte eine Grundwassernutzung vorgesehen sein, so wird vor dem Hintergrund der Grundwasserbelastung empfohlen, davon Abstand zu nehmen.
Gemäß dem „Bericht zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring des ÖPG BitterfeldWolfen für das Berichtsjahr 2017“ ist mit einem Grundwasserflurabstand von 5 - 10 m zu rechnen. Auf Grund der niederschlagsabhängigen Grundwasserneubildungsrate sind Schwankungen des Grundwasserstandes bis zu 1 m möglich.
Der Verkaufsgegenstand hat keine direkte Anbindung an öffentliches Straßenland und lediglich über Flurstücke in Fremdeigentum erreichbar. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der künftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Gewässerumlage für dieses Grundstück gemäß Bescheid der Unterhaltungsverbände „Mulde“ und „Westliche Fuhne/ Ziehte“ vom 04.12.2023 für das Jahr 2021 ca. 3,76 EUR/p.a. beträgt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.