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Große bewaldete Böschungsfläche zwischen Bahntrasse und Einfamilienhaussiedlung

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Große bewaldete Böschungsfläche zwischen Bahntrasse und Einfamilienhaussiedlung
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Rohrbrücke - Große bewaldete Böschungsfläche zwischen Bahntrasse und Einfamilienhaussiedlung
    Rohrbrücke
  • Lageskizze - Große bewaldete Böschungsfläche zwischen Bahntrasse und Einfamilienhaussiedlung
    Lageskizze
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Auktions-ID 425-0016

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Große bewaldete Böschungsfläche zwischen Bahntrasse und Einfamilienhaussiedlung
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Thalheimer Straße (B184)
    06803 Bitterfeld-Wolfen OT Greppin
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 3.515 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Grundbuch von Greppin Blatt 1272 Flur 2 Flurstück 127/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserdruckleitungsrecht) für die GKW Gemeinschaftsklärwerk Bitterfeld-Wolfen GmbH in Greppin.

    Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht, Hochdruck-Gasleitung RNA 252.00.00 Bitterfeld-Wolfen) für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH mit dem Sitz in Halle (Saale).

    Abt. II, lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht, Erdgasleitung TN 252.00.00) für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH mit dem Sitz in Halle (Saale).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 1 bis 3 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Bitterfeld-Wolfen SB Stadtplanung teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 07.04.2021 u.a. mit, das der im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindliche Verkaufsgegenstand im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen ist und bestätigt per E-Mail vom 18.04.2023, dass sich für die 2021 erfasste Auskunft keine Veränderung ergibt.

    Das Umweltamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 24.03.2021 mit, dass sich der Verkaufsgegenstand in keinem Schutzgebiet im Sinne der §§ 23 bis 30 und 32, 33 BNatSchG befindet und bescheinigt dem Veräußerer nach § 66 BNatSchG i.V.m. § 31 Naturschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt, dass für das Flurstück kein Vorkaufsrecht besteht bzw. ausgeübt wird.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.04.2023 mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 30.03.2021 mit, dass sich auf dem Verkaufsgegenstand weder ein Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA noch ein Gebäude in einem Denkmalbereich im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 DenkmSchG LSA befindet. Archäologische Kulturdenkmale sind auf dem Flurstück bislang nicht bekannt geworden.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 24.03.2021 mit, dass im Bereich des Verkaufsgegenstandes kein archäologisches Kulturdenkmal bekannt ist..

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 31.08.2021 mit, dass sich auf dem Verkaufsgegenstand kein Baudenkmal befindet.
  • Makrolage
    Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Südosten von Sachsen-Anhalt. Die Stadt verfügt über zehn Industrie- und Gewerbegebiete mit über 1.700 ha Nutzfläche und damit über die größte zusammenhängende Industriefläche in Mitteldeutschland. Allein im ChemiePark gibt es mittlerweile mehr als 300 Unternehmen mit ca. 12.000 Mitarbeitern.

    Im Norden des Ortsteiles Bitterfeld schließt sich der Ortsteil Wolfen mit weiteren Industriestandorten an. Östlich befindet sich der Muldestausee und südöstlich die Goitzsche mit dem Großen Goitzschesee, ein Naturschutzgebiet mit 24 km² Wasserfläche.

    Durch Bitterfeld-Wolfen führen die B 100, B 183 und B 184. Die A 9 ist ca. 12 km entfernt. Bitterfeld-Wolfen liegt ca. 50 km nördlich von Leipzig, ca. 40 km nördlich von Halle/Saale und ca. 90 km südöstlich von der Landeshauptstadt Magdeburg entfernt.

    Der Ortsteil Greppin liegt südwestlich der Mulde zwischen den beiden Stadtteilen Wolfen und Bitterfeld der neugebildeten Stadt.

    Die Bahnstrecke Dessau-Bitterfeld-Leipzig verläuft direkt durch den Stadtteil. An dieser besitzt Greppin einen Haltepunkt, der stündlich von der S2 Dessau - Bitterfeld - Leipzig - Stötteritz und der S8 Dessau - Bitterfeld - Halle der S-Bahn Mitteldeutschland bedient wird. Außerdem verkehren hier die Stadtbuslinien 406 und 410.

    Die Bundesstraße 184 führt westlich an Greppin vorbei. Die nahegelegene A 9 ist über die Anschlussstelle Bitterfeld in ca. 8 km Entfernung zu erreichen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt südwestlich des Ortsteils unmittelbar westlich der B184. Nördlich des Grundstücks liegt eine Einfamilienhaussiedlung, südlich grenzt es an ein Bahngleis an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.bitterfeld-wolfen.de
  • Behörde Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel.: 03494/6660 - 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches im Übrigen frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen einschließlich des Kampfmittelverdachts sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unbebautes, längliches nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück westlich der B184 sowie südlich einer Einfamilienhaussiedlung im Ortsteil Greppin mit einer Grundstücksgröße von 3.515 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Verkehrsfläche Am Thalheimer Weg geführte Verkaufsgegenstand stellt sich als mit Bäumen bewachsene Böschung dar. Die das Grundstück querende Rohrbrücke führt eine Abwasserdruckrohrleitung des Gemeinschaftsklärwerkes Bitterfeld-Wolfen. Die Leitung ist im Grundbuch dinglich gesichert. Gemäß Lageplan befindet sich ein Fundament dieser Rohrbrücke auf dem Verkaufsgegenstand. Weitere Fundamente befinden sich auf den nördlich und südlich angrenzenden Nachbarflächen. Wer Eigentümer der Rohrbrücke ist, konnte nicht ermittelt werden. Die Rohrbrücke befindet sich nicht im Eigentum des Veräußerers und wird nicht mitverkauft.

    Gemäß Mitteilung der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen befindet sich auf dem Grundstück eine aktive Erdgasversorgungsleitung, die entsprechend des Lageplans im östlichen Teil des Grundstücks zu verorten ist und parallel zur östlichen Flurstücksgrenze verläuft. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch ist nicht erfolgt. Gemäß einer Vereinbarung mit der MITGAS GmbH verläuft lt. Lageplan eine Hochdruckgasleitung sowie eine außer Betrieb befindliche Leitung ebenfalls im östlichen Teil des Flurstückes parallel zur östlichen Flurstücksgrenze. Diese Leitungen sind im Grundbuch dinglich gesichert. Aus einem vorliegenden Lageplan der MITNETZ Strom ist ersichtlich, dass das Flurstück im westlichen Bereich von einer Stromleitung gequert wird. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch ist nicht erfolgt.

    Altlasten:
    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Umweltamt, Sachgebiet Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Chemikalienrecht) teilte dem Veräußerer im Jahr 2021 mit, dass für das Flurstück im aktuellen Altlastenkataster des Landkreises Anhalt-Bitterfeld keine Altlastenverdachtsflächen (AVF) registriert sind. Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: - Das Grundstück ist als verfülltes Tagebaugelände (1871-1940) mit der Katasternr. 2250 ausgewiesen. - Kenntnisse zu Verfüllmaterialien des ehem. Tagebaus sind nicht bekannt. - Nach der Begehung und beprobungslosen Bewertung der AVF ist die Fläche aus dem aktuellen Altlastenverdacht entlassen. - Auf dem südlichen und tieferliegenden Grundstück befand sich eine Gleisanlage des angrenzenden Chemieparks (Areal C). Für dieses Flurstück besteht eine Altlastenfreistellung seitens der Landesanstalt für Altlastenfreistellung Sachsen-Anhalt (LAF LSA). - Untersuchungsergebnisse von Bodenuntersuchungen liegen nicht vor. - Im Bericht zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring des Ökologischen Großprojektes Bitterfeld-Wolfen (ÖGP) für das Jahr 2017 ist im Bereich der höhergelegenen Grundstücksflächen mit einem Grundwasserflurabstand von 5 - 10 m zu rechnen. Auf Grund der niederschlagsabhängigen Grundwasserneubildungsrate sind Schwankungen des Grundwasserstandes bis zu 1 m möglich.

    Eine gleichlautende Auskunft wurde dem Veräußerer im Juni 2019 erteilt. Des Weiteren liegt dem Veräußerer eine Auskunft der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt (LAF) ebenfalls aus den April 2019 vor. In dieser wird Folgendes mitgeteilt.: Das Grundstück grenzt östlich an die B 184 und danach an die Teilfläche 45 „Freifläche“ des ÖGP. Auf dieser vor 1990 weitgehend und auch heute noch z. T. unbebauten Fläche wurde vor 1990 kurzzeitig eine Spritzanlage betrieben, wobei altlastenrelevante Stoffe nur in unwesentlichen Mengen gehandhabt wurden. Umwelttechnische Untersuchungen auf der zu veräußernden Fläche sind nicht bekannt. Auf der benachbarten Fläche des ÖGP gab es im Jahr 1996 bzw. 1998 oberflächennahe Bodenuntersuchungen ohne wesentliche Auffälligkeiten. Mit dem Vorhandensein erheblicher gefahrenrelevanter Bodenbelastungen im ungesättigten Bereich ist am Standort gemäß den vorliegenden Kenntnissen nicht zu rechnen. Infolge der langjährigen industriellen Nutzung des benachbarten Standortes in Allgemeinen und in Verbindung mit der Lage zwischen den inzwischen weitgehend gesicherten Altdeponiestandorten Grube Johannes, Grube Greppin und Grube Antonie, mit Abfällen aus der ehemaligen Chemieproduktion gefüllten ehemaligen Tagebaugruben, kann es jedoch bei Tiefbaumaßnahmen zum Anfall von belastetem Bodenaushub kommen. Im grundwassergesättigten Bereich ist aufgrund der großräumigen Grundwasserbelastung im ÖGP-Gebiet mit Belastungen sowohl der Bodenmatrix als auch des Grundwassers vor allem bei den Parametern LHKW (bis zu 500 µg/m²) und Chlorbenzene (bis zu 50 µg/l), im tiefer liegenden tertiären Grundwasserleiter ggf. auch mit etwas höheren Gehalten, zu rechnen. Der Grundwasserflurabstand liegt bei ca. 4,50 m.

    Kampfmittel:
    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst) teilte dem Veräußerer in seinem Schreiben vom 06.04.2021 mit, dass das Flurstück nach den ihnen vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnissen teilbelastet ist und als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. D. h., vor Beginn von Tiefbauarbeiten oder sonstigen Erdeingreifenden Maßnahmen ist ein Nachweis über die Kampfmittelfreiheit vorzulegen.

    Beim Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde daher um eine polizeifachliche Stellungnahme zum geäußerten Kampfmittelverdacht aus dem Jahr 2021 gebeten. Der Kampfmittelverdacht wurde in der Stellungnahme konkretisiert. Es wird mitgeteilt, dass der Bereich teilweise als militärisch genutztes Gebiet/Gelände (Verursacherszenario Bodenkämpfe) und damit als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist. Das bedeutet, soweit keine abschließende flächendeckende Kampfmittelräumung durchgeführt wurde, der Verdacht auf Kampfmittel bestehen bleibt.

    Bergbau:
    Lt. Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gegenüber dem Veräußerer vom 14.04.2021 bestehen für das Grundstück keine bergbaulichen Beschränkungen die den Maßgaben des Bundesberggesetztes unterliegen.

    Das Grundstück befindet sich in einem Bereich eines stillgelegten Bergbaus/Altbergbau (Tagebau „Hermine“). Die Setzung der verkippten Massen sind abgeklungen. Dies gilt für den unbelasteten Zustand. Bei erneuter Belastung, z. B. durch eine Bebauung, sind weitere geringe Setzungen möglich. Diese Setzungen können auf Grund der meist unterschiedlichen Bodenzusammensetzungen von Tagebaukippen und auch den Randgebieten der Kippen im Übergangsbereich zu den gewachsenen Böden ungleichmäßig verlaufen. Belastungen in diesem Sinne sind auch Wasserspiegelschwankungen in der Kippe.

    Das Grundstück befindet sich im Einflussbereich des Grundwasserwiederanstiegs nach Einstellung der Grundwasserabsenkungsmaßnahmen in den benachbarten Braunkohletagebauen.

    Auf Nachfrage teilte die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit, dass es keine Berührungspunkte zu Sanierungsbereichen der LMBV gibt. Das Flurstück befindet sich außerhalb der Abschlußbetriebsplangrenzen der LMBV und wird nicht vom nachbergbaulichen, natürlichen Grundwasserwiederanstieg im Zuständigkeitsbereich der LMBV beeinflußt. Im Bereich des Flurstückes befinden sich kein Anlagen- und Leitungsbestand der LMBV.

    Wasserrechtliche Belange:
    Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld teilte dem Veräußerer am 31.03.2021 mit, dass die im Rahmen des Ökologischen Großprojektes Bitterfeld-Wolfen (ÖGP) jährlich ermittelten Grundwasserqualitäten belegen, dass sich das Grundstück in einem Bereich befindet, in welchem mit Kontaminationen des oberen Grundwasserleiters mit chemietypischen Schadstoffen zu rechnen ist. Sollte eine Grundwassernutzung vorgesehen sein, so wird vor dem Hintergrund der Grundwasserbelastung empfohlen, davon Abstand zu nehmen.

    Gemäß dem „Bericht zum Grund- und Oberflächenwassermonitoring des ÖPG BitterfeldWolfen für das Berichtsjahr 2017“ ist mit einem Grundwasserflurabstand von 5 - 10 m zu rechnen. Auf Grund der niederschlagsabhängigen Grundwasserneubildungsrate sind Schwankungen des Grundwasserstandes bis zu 1 m möglich.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine direkte Anbindung an öffentliches Straßenland und lediglich über Flurstücke in Fremdeigentum erreichbar. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der künftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Gewässerumlage für dieses Grundstück gemäß Bescheid der Unterhaltungsverbände „Mulde“ und „Westliche Fuhne/ Ziehte“ vom 04.12.2023 für das Jahr 2021 ca. 3,76 EUR/p.a. beträgt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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