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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Bis 30.09.2029 verpachtete Gehölzfläche im Landkreis Mansfeld-Südharz
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06456 Arnstein OT Quenstedt
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
2.960 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Quenstedt, Blatt 1162, Flur 5 Flurstück 21
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
Ca. € 0,14
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Makrolage
Arnstein ist der Name einer kreisangehörigen Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt, die zum 1. Januar 2010 entstanden ist. Namensgeber der Stadt ist die gleichnamige Burg im Ortsteil Harkerode.
Die Stadt ist die nördlichste Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz. Sie liegt zwischen Hettstedt im Süden und Aschersleben im Norden. Der westliche Teil Arnsteins liegt im Mittelgebirge Harz, der Rest im Östlichen Harzvorland.
Der aus dem Harz kommende Fluss Wipper fließt in seinem Tal durch die Ortsteile Wiederstedt und Sandersleben.
Die B180 führt im Abschnitt zwischen Hettstedt und Aschersleben durch den Ortsteil Quenstedt. Die B242, die Mansfeld mit Seesen verbindet, verläuft im Südwesten in der Nähe der Stadtgrenze.
Der Ortsteil Quenstedt liegt rund 6 km südlich von Aschersleben.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt nordnordöstlich außerhalb von Quenstedt, innerhalb einer größeren, von Landwirtschaftsflächen umgebenen Gehölzinsel östlich der B180.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Einheitsgemeinde Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein, Tel.: 03473/ 9622 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 21 der Flur 5 mit einer Grundstücksgröße von 2.960 m², lt. Grundbuchangabe.
Der im Grundbuch als Wald verzeichnete Verkaufsgegenstand ist Bestandteil einer größeren, von Landwirtschaftsflächen umgebenen Gehölzinsel östlich der B180.
Das Flurstück ist über einen Landpachtvertrag, in dem weitere Flurstücke enthalten sind, die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, bis 30.09.2029 verpachtet und ab 01.10.2029 vertragsfrei. Die Jahresnettopacht beträgt ca. € 0,14.
Die Verkaufsfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum zu erreichen. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Alle Angaben zum Verkaufsgegenstand wurden vom Eigentümer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de