Belastungen im Grundbuch
Abt. II lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 1 m Breite (Schutzstreifen) einen Höhenfestpunkt nebst Einbauten und Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.
Abt. II lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 1 m Breite (Schutzstreifen) ein E-Kabel 0,4 kV nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.
Abt. II lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 106/107/119 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.
Abt. II lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 108/109/117 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.
Abt. II lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einem Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 118/120/122 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.
Abt. II lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung zur Verlegung, zum Betrieb, zur Instandsetzung und Erneuerung einer Fremdstromschutzanlage mit Tiefenanode sowie Geh- und Fahrtrecht mit Einwirkungs- und Baubeschränkung) für die VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig.
Abt. II lfd. Nr. 9: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Betrieb, zur Unterhaltung, zur Instandsetzung und Erneuerung einer Kavernensammelleitung KSL 23 mit Zubehör (bestehend aus einer Gasleitung, einem Lichtwellenleiterkabel und einem Elektroerdkabel) sowie Einwirkungs- und Baubeschränkung im Schutzstreifen; Geh- und Fahrrecht) für die Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle (Saale).
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.