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Bis 30.09.2028 verpachtete Landwirtschaftsfläche ** Jahrespacht ca. 718 €

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Auktions-ID 425-0004

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7.300 EUR *
SP 3.900 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

19.04.2024
Die Stadt Bernburg (Saale) teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 19.04.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für die Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Bis 30.09.2028 verpachtete Landwirtschaftsfläche ** Jahrespacht ca. 718 €
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Purzelberg
    06406 Bernburg (Saale) OT Peißen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 12.954 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg von Peißen, Blatt 981, Flur 1 Flurstück 140/52
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 1 m Breite (Schutzstreifen) einen Höhenfestpunkt nebst Einbauten und Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.

    Abt. II lfd. Nr. 3: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 1 m Breite (Schutzstreifen) ein E-Kabel 0,4 kV nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.

    Abt. II lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 106/107/119 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.

    Abt. II lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einer Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 108/109/117 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.

    Abt. II lfd. Nr. 7: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung in einem Grundstücksfläche von 6 m Breite (Schutzstreifen) eine Kavernenleitung K 118/120/122 nebst Zubehör zu betreiben, dauernd zu belassen und die Grundstücke zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Anlage zu benutzen. Auf dem Schutzstreifen der in Anspruch genommenen Grundstücke dürfen für die Dauer des Bestehens der Anlage keine Veränderungen oder sonstigen Einwirkungen, die den Bestand oder Betrieb der Anlage beeinträchtigen oder gefährden, vorgenommen werden) zugunsten der Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft in Leipzig. Darüber hinaus bedarf die Errichtung von baulichen Anlagen auf dem Grundstück der Genehmigung der VNG AG.

    Abt. II lfd. Nr. 8: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Berechtigung zur Verlegung, zum Betrieb, zur Instandsetzung und Erneuerung einer Fremdstromschutzanlage mit Tiefenanode sowie Geh- und Fahrtrecht mit Einwirkungs- und Baubeschränkung) für die VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig.

    Abt. II lfd. Nr. 9: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Betrieb, zur Unterhaltung, zur Instandsetzung und Erneuerung einer Kavernensammelleitung KSL 23 mit Zubehör (bestehend aus einer Gasleitung, einem Lichtwellenleiterkabel und einem Elektroerdkabel) sowie Einwirkungs- und Baubeschränkung im Schutzstreifen; Geh- und Fahrrecht) für die Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle (Saale).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Nettojahresmiete Ca. 718 €
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettopacht.
  • Makrolage
    Bernburg (Saale) ist die Kreisstadt des Salzlandkreises in der Mitte Sachsen-Anhalts. Bernburg liegt an der Saale etwa 40 Kilometer südlich von Magdeburg und 35 Kilometer nördlich von Halle (Saale).

    Bernburg liegt an der A14, die Magdeburg im Norden mit Halle und Leipzig im Süden verbindet. Westlich der Stadt liegen an der A 4 die Anschlussstelle Staßfurt und das Autobahnkreuz Bernburg. An letzterem beginnt die A36 nach Braunschweig, die aus der B185 übergeht. Die B185 dient zur nördlichen Umfahrung Bernburgs und ist dreispurig ausgebaut.

    Der Bahnhof, welcher seit Dezember 2019 offiziell die Bezeichnung Hauptbahnhof trägt, wird von der Regionalbahn Aschersleben-Güsten-Bernburg-Köthen-Dessau bedient. Weiterhin verkehren eine Regionalbahn nach Calbe (Saale) und Magdeburg Hbf sowie eine Regionalbahn über Könnern nach Halle (Saale) Hauptbahnhof. Bernburg hat somit einen direkten Bahnanschluss an alle drei Oberzentren von Sachsen-Anhalt.

    Durch den Ort verlaufen der Europaradweg R1, der Saaleradweg (von der Saalequelle bis zur Mündung in die Elbe) und der Radweg Deutsche Einheit sowie der D11.

    Der Ortsteil Peißen liegt südlich von Bernburg (Saale).

    Direkt durch die Gemarkung Peißen führt die L50 von Magdeburg nach Könnern.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt westlich außerhalb von Peißen innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.bernburg.de
  • Behörde Stadt Bernburg (Saale), Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale), Tel.: 03471/ 659 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 140/52 mit einer Grundstücksgröße von 12.954 m², lt. Grundbuchangabe. Das Verkaufsflurstück wird durch ein schmales Fremdflurstück getrennt und besteht damit aus zwei Teilflächen.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um eine Ackerfläche innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche. Lt. Angabe des Veräußerers hat das Ackerland eine durchschnittliche Bonität von 70 Bodenpunkten.

    Das Flurstück ist über einen Landpachtvertrag, in dem weitere Flurstücke enthalten sind, die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, bis 30.09.2028 verpachtet und ab 01.10.2028 vertragsfrei. Die Jahresnettopacht beträgt ca. € 718.

    Der östliche Teilbereich ist über einen Wirtschaftsweg, der von Peißen als Verlängerung der Straße Purzelberg kommt und dann nach Süden abzweigt, erreichbar. Die westliche Teilfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland bzw. an einen Wirtschaftsweg und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum zu erreichen. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Flurstück im Altlastenkataster unter der Nr. 01412 als vermuteter ehemaliger Standort von Bohrschlammgruben registriert ist. Mit Auskunft vom 25.03.2010 wurde dem Veräußerer mitgeteilt, dass hier vermutete, mit Hausmüll verfüllte Hohlformen vorliegen. Nach letzter Auskunft des Landkreises vom 10.12.2021 wurde dem Veräußerer mitgeteilt, dass im bergbaulichen Risswerk (Kartierung) keine Bohrschlammgruben auf dem Flurstück feststellbar sind. Der Altlastenverdacht wurde damit ausgeräumt und der Vorgang beim Umweltamt/ Landkreis archiviert. Eine Löschung des Flurstückes aus dem Altlastenkataster erfolgt dennoch nicht. Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzung bestehen keine Einschränkungen mehr. Bei einer über die Ackernutzung hinausgehende, erdeingreifende Umnutzung wird eine Abstimmung mit dem Landkreis angeraten.

    Des Weiteren teilt der Veräußerer mit, dass das Flurstück über dem großräumigen Bergwerksfeld des Bergwerkseigentums ´Bernburger Hauptsattel - 1 Mitte´ liegt, dass den Bodenschatz Steinsalze einschließlich auftretender Sole; Formationen und Gesteine mit Eignung für behälterlose untertägige Speicherung betrifft.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass bei Veräußerung des Bergwerkseigentums es nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.

    Für den Verkaufsgegenstand existieren mehrere Gestattungsverträge, die Grundlage der Eintragungen in Abt. II sind.

    Alle Angaben zum Verkaufsgegenstand wurden vom Eigentümer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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