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Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++

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  • Hinweise auf Wasser in der Gartenanlage - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Hinweise auf Wasser in der Gartenanlage
  • Hinweise auf Elektro in der Gartenanlage - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Hinweise auf Elektro in der Gartenanlage
  • Blick auf Verkaufsfläche und südlich begrenzenden Weg - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Blick auf Verkaufsfläche und südlich begrenzenden Weg
  • Blick auf Verkaufsfläche und südlich begrenzenden Weg - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Blick auf Verkaufsfläche und südlich begrenzenden Weg
  • Blick auf Verkaufsfläche und nördlich begrenzenden Weg - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Blick auf Verkaufsfläche und nördlich begrenzenden Weg
  • Blick auf westlich begrenzende Straße und Umgebung - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Blick auf westlich begrenzende Straße und Umgebung
  • Blick von der Hauptstraße auf die Straße des Aufbaus sowie auf die westlich begrenzende Straße - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Blick von der Hauptstraße auf die Straße des Aufbaus sowie auf die westlich begrenzende Straße
  • Ansicht Hauptstraße und Umgebung - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
    Ansicht Hauptstraße und Umgebung
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    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
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Auktions-ID 425-0001

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teilweise verpachtete Gartenanlage mit fast 2,5 ha ca. 40 km nordwestlich von Halle (Saale) ++ kein Bundeskleingartengesetz ++
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Hauptstraße/Straße des Aufbaus
    06311 Helbra
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 24.907 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben von Helbra, Blatt 2315, Flur 1 Flurstück 29/30
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht, Erdgasleitung) für die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Teilw. verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra teilte im Schreiben vom 04.12.2023 Folgendes mit: Das Flurstück liegt im Bereich eines Flächennutzungsplanes und Vorhaben richten sich nach
    § 34 BauGB. Ferner gibt die Verbandsgemeinde als weitere Festsetzung/Darstellung sowie besondere Art der baulichen Nutzung Grünfläche/Gartenanlage an. Eine ausreichende Erschließung ist nicht gesichert. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz fällt eine jährliche Umlage für Gewässerunterhaltung an.

    Ergänzend teilte die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra per E-Mail vom 20.12.2023 mit, dass das Gebiet im Flächennutzungsplan als Kleingarten ausgewiesen ist, jedoch gibt es keinen Verein bzw. ist es auch keine Anlage nach Bundeskleingartengesetz.

    Mit Schreiben vom 31.08.2023 und per E-Mail vom 29.02.2024 teilte das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz mit, dass für das Flurstück keine Baulasteintragungen erfolgt sind und hinsichtlich der Zuwegung zur Liegenschaft auch keine Baulasteneintragungen zugunsten des Flurstücks erfolgt sind.

    Das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz teilte mit, dass das Grundstück nicht im nachrichtlichen Denkmalverzeichnis des Landkreises Mansfeld-Südharz aufgeführt ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass das Grundstück sich allerdings in unmittelbarer Nähe zum Baudenkmal Mansfelder Bergwerksbahn befindet, welche gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA als Baudenkmal verzeichnet ist.
    Daher ist der Umgebungsschutz gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG LSA zu beachten. Demnach bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügung von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beinträchtigen oder zerstören will. Primär ist hier mit Abstimmungsbedarf bei Farbgebung, Materialwahl von Fassaden- und Dachgestaltung sowie bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen zu rechnen.

    Auch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte per E-Mail vom 04.10.2023 mit, dass aus Sicht der Bau- und Kunstdenkmalpflege keine Belange betroffen sind. Es wird aber auf die Stellungnahme der Abteilung Bodendenkmalpflege/Archäologie verwiesen.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte am 26.09.2023 folgende fachliche Stellungnahme zu archäologischen Belangen mit: Das Flurstück befindet sich im Bereich archäologischer Kulturdenkmale (Siedlung - vor- und frühgeschichtlich).
    Bei Bodeneingriffen ist davon auszugehen, dass in archäologische Funde und Befunde eingegriffen wird. Aus archäologischer Sicht kann Bodeneingriffen in der Regel dennoch zugestimmt werden, wenn gemäß §14 (9) DenkSchG LSA durch Nebenbestimmungen gewährleitstet ist, dass das Kulturdenkmal in Form einer fachgerechten Dokumentation der Nachwelt erhalten bleibt (Sekundärerhalt). Art, Dauer und Umfang der Dokumentation sind rechtzeitig im Vorfeld der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem LDA abzustimmen.

    Das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz übersandte im Schreiben vom 12.09.2023 folgende Stellungnahmen der einzelnen Ämter/Sachgebiete/Sachbereiche mit:

    Untere Naturschutzbehörde
    Nach Durchsicht der vorhandenen Dateien ist festzustellen, dass das Flurstück in der Gemarkung Helbra, Flur 1, Flurstück 29/30 nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder als solchem einstweilig sichergestellten Gebiet liegt.

    Untere Wasserbehörde
    Das Vorhabengebiet berührt kein Trinkwasserschutz- bzw. durch Verordnung festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Wasserrechtliche Belange werden hier nicht berührt.

    Untere Bodenschutzbehörde
    Für das Flurstück liegt kein Eintrag in der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind nicht bekannt.

    Hinweis des Landkreises: Die Emissionen der ehemaligen Kupferhütten verursachten im Raum Helbra lokal Schwermetallanreicherungen im Oberboden, vor allem mit Blei, Kupfer und Zink, welche z. T. über den Vorsorgewerten und stellenweise auch über den Prüfwerten der Bundes- Bodenschutzverordnung liegen. Für das Flurstück liegen keine Messwerte vor.

    Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Mansfeld-Südharz teilte im Schreiben vom 12.09.2023 Folgendes mit: Die betreffende Fläche wurde anhand der zurzeit vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft. Erkenntnisse über eine Belastung der Fläche mit Kampfmitteln, konnten anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilte mit Schreiben vom 20.09.2023 aus den Bereichen Bergbau und Geologie Folgendes mit:

    Bergbau/Bergbauberechtigungen:
    Das Grundstück liegt nicht im Bereich bergbaulicher Arbeiten oder Planungen, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen.

    Bergbau/Stillgelegter Bergbau / Altbergbau:
    Das Flurstück liegt in einem Gebiet, in dem vor 1945 bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden. Das Kupferschieferflöz der Mansfelder Mulde wurde (hier im Bereich des Schlüssel Stollens) in einer Teufe um ca. 160 m abgebaut (Bergbau ohne Rechtsnachfolger).
    Die großflächigen Senkungen der Tagesoberfläche als Folge des Abbaus sind mit Sicherheit abgeklungen. Das Einleiten besonderer Maßnahmen wegen des umgegangenen Bergbaus ist nach Einschätzung bei eventuell zukünftiger Bebauung nicht erforderlich.

    Geologie
    Der tiefere geologische Untergrund im Bereich des Grundstückes wird auch aus Gesteinen des Zechsteins gebildet, die potentiell subrosionsgefährdete Horizonte (bspw. Gips) aufweisen. Aufgrund des Vorhandenseins dieser Horizonte und durch den entsprechenden Aufbau des Untergrundes liegt hier eine potentielle Gefährdung durch Subrosion vor. Durch den Kontakt mit Wasser kommt es zur Aus- bzw. Ablaugung (Verkarstung), wodurch sich im Gips Hohlräume bilden können, die, in Abhängigkeit von den gebirgsmechanischen Eigenschaften der Deckschichten, bei ihrem Verbruch an der Erdoberfläche zu Erdfällen oder lokale Senkungen führen. Konkrete Hinweise auf Subrosionsauswirkungen, wie Erdfälle oder lokale Senkungen, sind allerdings im Subrosionskataster des LAGB im Vorhabenbereich und der näheren Umgebung (kleiner als 500 m) bisher nicht dokumentiert, so dass eine Gefährdung hier als sehr gering eingeschätzt wird.
    Im Bereich des Vorhabens kommt oberflächennah Löss vor, der, aufgrund seiner hohen Porosität, leicht Wasser aufnimmt. Mit steigender Wasseraufnahme kommt es zu Konsistenzveränderungen bis hin zur Verflüssigung, was zu Setzungen an Bauwerken (Rissbildungen) führen kann. Vor allem bei konzentriert eindringendem Wasser können innerhalb des Lösses Senkungen oder bei hohen Fließgeschwindigkeiten auch Ausspülungen (innere Erosion) verursacht werden.

    Daher, falls Versickerungen geplant sein sollten, gilt: Durch das Versickern von Oberflächen - bzw. Traufenwässer im Bereich von baulichen Anlagen können somit Schäden verursacht werden. Untergrundversinkungen von Wasser sollten deshalb in Gebieten mit Lössverbreitung grundsätzlich nicht in Nähe baulicher Anlagen vorgenommen werden. Bei vorgesehenen Wasserversickerungen sollte die Wasseraufnahmefähigkeit des Untergrundes im Rahmen der Baugrunduntersuchung überprüft werden.
    Es wird empfohlen, im Vorfeld der Errichtung von Neubebauung, eine standortbezogene Baugrunduntersuchung nach DIN 4020 bzw. DIN EN 1997-2 durchführen zu lassen, so dass die Gründung den Begebenheiten angepasst werden kann.
  • Makrolage
    Helbra ist eine Gemeinde im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und liegt etwa sieben Kilometer nordwestlich von Lutherstadt Eisleben sowie etwa sechs Kilometer südöstlich von Mansfeld.

    Helbra liegt zwischen vier wichtigen Bundesstraßen, der B80, der B180, der B86 und der B242, und bietet somit gute Voraussetzungen, sich als eine Gemeinde mit einem gesunden Verhältnis an Wohn- und Gewerbeflächen zu etablieren.

    Weitere nächstgelegene Städte sind Hettstedt (ca. 15 km) und Sangerhausen (ca. 16 km). Die Gemeinde Helbra wurde im regionalen Entwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt als Grundzentrum eingeordnet.

    Helbra verfügt über zwei offene Binnengewässer: „Bad Anna“, welches aus einem ehemaligen Braunkohletagebau entstand sowie das „Neptun-Bad“, welches bis Mitte des 18 Jahrhunderts als Tongrube genutzt wurde. Das „Neptun-Bad“ und eine Minigolfanlage sorgen im Sommer für Erholung und Entspannung. Darüber hinaus stehen zum Ausgleichssport eine Kegelbahn und 2 Sportplätze zur Verfügung. Eine aktive Freizeitgestaltung ist durch die Mitgliedschaft in den etwa 20 bestehenden Vereinen möglich.

    Bereits seit 1993 ist Helbra Austragungsort der alle 2 Jahre am letzten Juniwochenende stattfindenden Blasmusikfeste des Mansfelder Landes. Neben einheimischen Musikvereinen spielen hierbei Gastkapellen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland auf. An diesem Wochenende kommen ca. 5000 Blasmusikfreunde nach Helbra um dabei zu sein, wenn lustige Musikanten zur Freude ihrer Zuhörer aufspielen.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsgrundstück befindet sich nördlich außerhalb der bebauten Ortslage von Helbra, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Benndorf und hier südlich eines zu Benndorf gehörenden Wohngebietes an der Straße des Aufbaus.

    Die nördlich und östlich anliegenden Grundstücke stellen sich ebenfalls als Gartenanlage dar.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Das Flurstück befindet sich im Bereich archäologischer Kulturdenkmale. Ferner ist aufgrund der Nähe zum Baudenkmal ‚Mansfelder Bergwerksbahn‘ der Umgebungsschutz zu beachten.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.verwaltungsamt-helbra.de
  • Behörde Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: 034 772/ 50 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein lt. Grundbuchangabe 24.907 m² großes Grundstück, welches teilweise kleingärtnerisch genutzt wird. Gemäß Schreiben der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra gehört die Kleingartenanlage zu keinem Verein und ist auch nicht nach dem Bundeskleingartengesetz organisiert.

    Der in 75 einzelne und teilweise eingefriedete Parzellen aufgeteilte Verkaufsgegenstand ist teilweise mit nutzungstypischen Aufbauten wie Bungalows/Lauben, Schuppen, Gerätehäusern und Garagen der Pächter bebaut. Eine Gartenlaube und ein Schuppen (18 m² + 20 m²) stehen im Eigentum des Veräußerers und gehören zum Verkaufsgegenstand. Teilweise stellt sich das Grundstück auch als Grünfläche dar.

    Für den Verkaufsgegenstand bestehen insgesamt 47 Nutzungsverhältnisse. Der Veräußerer weist darauf hin, dass nicht mit jedem Nutzer ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Von den vorliegenden Verträgen handelt es sich bei 3 Verträge um reine Garagen-/Stellplatzflächen - einer wurde zum 30.09.2024 gekündigt.

    Einzelne Parzellen und Grundstücksbereiche sind derzeit ungenutzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Erdboden noch Restbestände ehemaliger Bebauungen, wie unterirdische Gebäudeteile, Fundamente, Kabel, Rohre und Schächte, befinden.

    Die Nettoerlöse aus Vermietung und Verpachtung betrugen im Jahr 2023 ca. € 4.789.

    Die nördlich und östlich anliegenden Nachbargrundstücke stellen sich ebenfalls als Gartenanlage dar. Die Bebauungen, Nutzungen und teilweise Zuwegungen auf und zu dem Verkaufsgrundstück erstrecken sich teilweise auch grenzüberschreitend auf benachbarte Fremdflurstücke. Damit stimmen augenscheinlich die äußeren Einfriedungen nicht mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen überein. Die einzelnen Parzellen sind über unbefestigte Wege innerhalb der Gartenanlage erreichbar.

    Zwischen dem Verkaufsgegenstand und der westlich verlaufenden öffentlichen Straße befindet sich ein schmales Flurstück in Fremdeigentum. Damit hat das Verkaufsgrundstück keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Bei der Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses wurden Hinweise auf Erschließung mit Elektro und Wasser innerhalb der Gartenanlage festgestellt. Die Ver- und Entsorgung innerhalb des Grundstückes haben die Nutzer untereinander geregelt.

    Lt. Schreiben der MITNETZ Gas vom 01.11.2023 handelt es sich bei der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit um eine außer Betrieb befindliche Gashochdruckleitung (DN 300), Baujahr 1962. Für diese Leitung beträgt die zu berücksichtigende Schutzstreifenbreite 4,0 m (jeweils 2,0 m rechts und links der Trasse). Die Leitung quert einen kleinen Teil des südöstlichen Flurstücksbereiches von östlicher in südlicher Richtung.

    Gemäß Auskunft der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH vom 13.09.2023 wird das Flurstück im westlichen oberen Bereich durch eine Trinkwasserleitung mit Endhydrant tangiert. Davon abgehend der Trinkwasserhausanschluss mit Wasserzählerschacht für die Gartenanlage sowie ein Hausanschluss mit Wasserzählerschacht für privat. Zudem wird der östliche obere Bereich des Flurstückes von einer Trinkwasserleitung gequert. Der Schutzstreifen für diese Anlagen beträgt 4 m.

    Des Weiteren befinden sich gemäß Auskunft vom 14.09.2023 des Abwasserzweckverbandes (AZV) Eisleben-Süßer See im nordwestlichen Teil Schmutz- und Regenwasseranlagen, über diese auch eine evtl. Erschließung des Grundstückes möglich wäre.

    Die Schmutz- und Regenwasseranlagen sowie die beiden Trinkwasserleitungen sind im Grundbuch bisher nicht dinglich gesichert.

    Gemäß Umlagebescheid der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra vom 21.10.2022 ist für die Gewässerunterhaltung für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von € 50,63 angefallen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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