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Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt

  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
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  • Blick auf Umgebung Richtung Verkaufsobjekt - Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
    Blick auf Umgebung Richtung Verkaufsobjekt
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    Blick auf Umgebung Richtung Verkaufsobjekt
  • Lageskizze - Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
    Lageskizze
  • Lageskizze - Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
    Umgebungsskizze
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    Umgebungsskizze

Auktions-ID 424-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.400 EUR *
SP 1.400 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grundstück bebaut mit einer ehemaligen Holländermühle in ruinösem Zustand ca. 10 km von Anklam entfernt
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Nahe Nerdin
    17391 Medow bei Anklam OT Nerdin
  • Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 986 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Baujahr Nicht bekannt.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Greifswald von Medow, Blatt 40137, Gemarkung Nerdin, Flur 1 Flurstück 37/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Medow ist eine Gemeinde westlich von Anklam. Die Gemeinde wird vom Amt Anklam-Land mit Sitz in der Gemeinde Spantekow verwaltet.

    Medow liegt an der B199 und nördlich der Gemeinde verläuft die B110. Die Stadt Anklam liegt ca. 10 km östlich. Die A20 ist über den Anschluss Anklam (ca. 18 km) zu erreichen. Den Ostteil der Gemeinde durchfließt der Peene-Südkanal.

    Nerdin ist ein Ortsteil von Medow.
  • Mikrolage
    Das Objekt befindet sich ca. 250 m östlich außerhalb der Ortslage und der Bebauung von Nerdin, innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche und hinter einer Gewerbehalle.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Grundstück ist nicht mit Versorgungsmedien erschlossen und hat keine gesicherte Zuwegung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-anklam-land.de
  • Behörde Amt Anklam-Land, Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow, Tel.: 039 727/ 250 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein lt. Grundbuchangabe 986 m² großes Grundstück, welches mit einer ehemaligen Holländermühle bebaut ist. Das Baujahr ist nicht bekannt.

    Die ehemalige Mühle, eine der letzten pommerschen Windmühlen, befindet sich in einem ruinösen Zustand.

    Die ca. einen Meter starken Feldsteinwände im Erdgeschoss haben einen quadratischen Grundriss. Der aufgesetzte Mühlenturm wurde in Holzbauweise achteckig errichtet und war ehemals mit Holzschindeln verkleidet. Flügelwelle, Windrose und Kappe sowie die Decken sind eingestürzt, die Seitenwände sind aufgerissen.

    Das wildbewachsene, vertragsfreie Grundstück ist eingezäunt. Im Bereich der eingezäunten Fläche befindet sich ein Freileitungsmast. Augenscheinlich stimmt die Einfriedung aber nicht mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen überein.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund des sehr schlechten Zustandes und der bestehenden Einsturzgefahr eine Innenbesichtigung der Mühle nicht möglich ist und das Objekt nicht gefahrlos betreten werden.

    Lt. Kartenmaterial verläuft an der westlichen Grundstücksgrenze das als Weg ausgewiesene Fremdflurstück 32/2, welches Anbindung an die Straße ´Nerdin´ hat. In der Örtlichkeit ist dieser Weg aber nicht erkennbar und mit der davorliegenden Lagerhalle überbaut. Aufgrund der Lage innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche und des überbauten Wegeflurstücks hat der Verkaufsgegenstand keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Flurstück und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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