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Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**

  • Lage und Umgebung des Verkaufsgegenstandes - Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Lage und Umgebung des Verkaufsgegenstandes
  • Blick in die Umgebung - Settiner See - Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Blick in die Umgebung - Settiner See
  • Blick in die Umgebung - Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Blick in die Umgebung
  • Lageskizze - Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze - Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
    Lageskizze
  • Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**

Auktions-ID 423-0009

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.400 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Dokumente

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Erholungsfläche in unmittelbarer Ufernähe zum Settiner See **ca. 24 km von Schwerin entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Bungalowsiedlung III
    19089 Tramm b Schwerin, Meckl OT Settin
  • Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 296 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Ludwigslust Grundbuch von Settin Blatt 20348 Flur 2 Flurstück 122/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 3: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20364 BV Nr. 7 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 4: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20430 BV Nr. 5 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 5: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20428 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 6: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20427 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 7: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20429 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 8: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 807 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 9: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20432 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 10: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 803 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 11: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Göhren Blatt 834 BV Nr. 1 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 12: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20434 BV Nr. 4 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 13: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20426 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. II, lfd. Nr. 14: Grunddienstbarkeit (Wegerecht zum Gehen und Fahren nur mit Fahrrädern, nicht zum Parken) für den jeweiligen Eigentümer Settin Blatt 20436 BV Nr. 3 (...) gleichrangig mit Abteilung II, Nummer 3 bis 14.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 3 bis 14 des Grundbuches als nicht wertmindern auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Crivitz teilt mit Schreiben vom 27.01.2022 u.a mit, dass der Verkaufsgegenstand im seit dem 27.07.2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 als private Verkehrsfläche bzw. private Grünfläche entsprechend § 10 Baunutzungsverordnung ausgewiesen ist. Die Festsetzungen des B-Plans Nr. 4 der Gemeinde Tramm sind einzuhalten. Kein Denkmalschutz. Keine Kontamination bekannt.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Tramm im mecklenburg-vorpommerischen Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt südlich der B 321. Die BAB 14 (etwa 18 km) ist über die Anschlussstelle Schwerin-Ost erreichbar.

    Tramm liegt etwa 7 km südlich von Crivitz und ca. 8 km östlich von Banzkow. Der Gramnitzbach und der Störkanal durchfließen das Gemeindegebiet.

    Im Süden der Gemeinde liegen das Wald- und Wiesengebiet der Lewitz und Teil des Naturschutzgebiets Fischteiche. In der Nähe von Göhren liegt der Settiner See. Es ist der einzige größere Natursee im Gemeindegebiet. An dessen Ufern befindet sich das Waldgebiet Settiner Tannen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt am Settiner See, nahe Bungalowsiedlung III. Östlich des Sees schließt sich das Waldgebiet Settiner Tannen an. Die Umgebung besteht überwiegend aus Wohnbebauung.

    Der Settiner See ist ungefähr 1300 Meter lang, im Nordteil etwa 600 Meter und im Südteil etwa 300 Meter breit. In der nördlichen Ausbuchtung befindet sich eine kleine Insel. Der See wird durch den Amtsgraben, der die Seenkette Millitzsee, Crivitzer See und Barniner See in nordnordöstlicher Richtung durchfließt, in die Warnow entwässert. Am östlichen Ufer schließt sich das Waldgebiet Settiner Tannen an. Direkt am Settiner See liegt das Herrenhaus Settin, das als Hotel genutzt wird. Der See liegt in der Wald- und Wiesenlandschaft Lewitz.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-crivitz.de
  • Behörde Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz, Telefon: 03863/ 54540
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine kleine rechteckig geschnittene Wegefläche mit einer Grundstücksgröße von 296 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Erholungsfläche geführte Verkaufsgegenstand wird von den Anwohnern der Bungalowsiedlung III als Zuwegung genutzt.

    Die Liegenschaft befindet sich gemäß vorliegendem Kartenmaterial am Ufer des Settiner Sees im Küsten- und Gewässerschutzstreifen.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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