Datenänderung 15.01.2025 Die Gemeinde Muldestausee teilt im Schreiben vom 14.01.2025 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines seit 28.09.2022 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Wald. Des Weiteren liegen die Flurstücke im Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet (Muldeaue). Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen sind dem Amt nicht bekannt und es besteht kein Denkmalschutz für das Objekt. Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2025/2026 keine an.