Datenänderung 15.01.2025 Die Stadt Südliches Anhalt teilt aktuell im Schreiben vom 15.01.2025 mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Objekt liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan existiert für diesen Bereich nicht. Es fallen im Jahr 2025/2026 keine Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an.