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Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V

  • Blick auf das Verkaufsobjekt - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Blick auf das Verkaufsobjekt
  • Bungalow - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Bungalow
  • Rückseite Bungalow - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Rückseite Bungalow
  • Innenansicht Bungalow - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Innenansicht Bungalow
  • Innenansicht Bungalow - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Innenansicht Bungalow
  • Innenansicht Bungalow - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Innenansicht Bungalow
  • Detailansicht - Feuchteschäden im Deckenbereich - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Detailansicht - Feuchteschäden im Deckenbereich
  • Carport - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Carport
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    Carport
  • Geräteschuppen - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Geräteschuppen
  • Geräteschuppen - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Geräteschuppen
  • Innenansicht Geräteschuppen - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Innenansicht Geräteschuppen
  • Abdeckung Wasseranschluss - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Abdeckung Wasseranschluss
  • Blick in den Garten - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Blick in den Garten
  • Blick in den Garten - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Blick in den Garten
  • Garten, Abdeckung der Sammelgruben - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Garten, Abdeckung der Sammelgruben
  • Blick von der Zuwegung auf das Grundstück - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Blick von der Zuwegung auf das Grundstück
  • Zufahrt zum Grundstück über Vereinsstraße - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Zufahrt zum Grundstück über Vereinsstraße
  • Lageskizze - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 438-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.200 EUR *
SP 4.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow, Carport und Geräteschuppen innerhalb des Vereins Wochenendsiedlung Neukülzau e.V.´
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Waldstraße 19 F
    39291 Möser Ortschaft Schermen
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 304 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Baujahr Um 1979, lt. Angabe des Veräußerers.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Burg von Schermen, Blatt 935, Flur 6, Flurstück 9/57
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Wohnfläche Ca. 21 m²
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Möser teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 06.06.2023 unter anderem mit, dass das Grundstück im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt und im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes (2019) mit der Ausweisung als Sonderfläche Erholung.

    Der Landkreis Jerichower Land (Fachbereich Bau) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 18.12.2023 unter anderem mit:
    - Bauleitplanung, mögliche Nutzung: Wochenendhausgebiet.
    - Es sind keine Baulasten oder baurechtliche Beschränkungen bekannt.

    Der Landkreis Jerichower Land (Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Naturschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 14.12.2023 unter anderem Folgendes mit:
    Untere Naturschutzbehörde: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind auf der Fläche keine gesetzlich geschützten Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 NatSchG LSA vorhanden.
    Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände oder Bedenken.

    Untere Wasserbehörde: Es sind keine wasserwirtschaftlichen und -rechtlichen Belange betroffen.

    Untere Immissionsschutzbehörde: Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Einwände.
    Begründung: Eine Beeinträchtigung auf dem Grundstück durch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BimSchG (hier: z. B. Gewerbelärm und Straßenverkehrslärm) sind nicht erwartungsgemäß.

    Untere Bauaufsicht - Bau- und Kunstdenkmalpfleqe, Bodendenkmalschutz:
    Für die Liegenschaft wurde derzeitig keine Eigenschaften eines Kulturdenkmals im Sinne des § 2 (2) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) vom 21.10.1991 in der zur Zeit geltenden Fassung festgestellt und dies somit diesbezüglich nicht dem Schutz dieses Gesetzes unterliegen.

    Fachbereich Ordnung - SG Allgemeine Ordnunqsaufqaben: Gemäß § 2 der Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfM-GAVO) ergeht folgende Stellungnahme: Die betreffende Fläche wurde anhand der z. Z. vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten) und Erkenntnisse überprüft.
    Erkenntnisse über eine Belastung der Fläche mit Kampfmittel konnte anhand dieser Unterlagen nicht gewonnen werden, so dass davon auszugehen ist, dass bei beabsichtigten Baumaßnahmen keine Kampfmittel aufgefunden werden.
    Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die beim KBD vorliegenden Erkenntnisse einer ständigen Aktualisierung unterliegen und die Beurteilung von Flächen dadurch bei künftigen Anfragen ggf. von den bislang getroffenen Einschätzungen abweichen kann.
    Ungeachtet dessen mache ich nach wie vor darauf aufmerksam, dass Kampfmittelfunde jeglicher Art generell niemals ganz ausgeschlossen werden können.
    Insoweit bestehen vorbehaltlich der o. a. Ausführungen aus meiner Sicht keine Bedenken gegen eventuell zu einem späteren Zeitpunkt geplanten erdeingreifenden Maßnahmen.

    Im Schreiben vom 23.06.2023 teilte der Landkreis Jerichower Land (Fachbereich Umwelt, Sachgebiet Wasserbehörde) dem Veräußerer unter anderem Folgendes mit:
    Nach derzeitigem Kenntnisstand befinden sich keine schädlichen Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 Abs. 3, 4, 5 und 6 BBodSchG auf dem Grundstück. Im Altlastenkataster des Landkreises Jerichower Land ist das Grundstück nicht erfasst.
  • Makrolage
    Möser ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Jerichower Land. Die Gemeinde Möser nordöstlich von Magdeburg liegt vier Kilometer von der Elbe entfernt. Durch das Gemeindegebiet verläuft die A2.

    Die Ortschaft Schermen gehört zu Möser.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich an westlicher Randlage der Gemarkung Schermen und liegt an der Waldstraße. Die Umgebung besteht aus Erholungsgrundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Siehe Zusammenfassung.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.gemeinde-moeser.de
  • Behörde Gemeinde Möser, Brunnenbreite 7/8, 39291 Möser, Tel.: 039 222/ 908 52
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, Ausnahmetatbestand GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein leerstehendes Wochenendgrundstück mit Bungalow nebst überdachter Terrasse, Carport und Geräteschuppen.

    Der Bungalow wurde etwa 1979 aus Fertigteilelementen (Holrahmenkonstruktion) vermutlich mit Asbestbeplankung, dreiseitig mit ungedämmter Kunststoffverkleidung errichtet und verfügt über eine einfache und altersgerechte Ausstattung. WC mit Waschbecken, ohne Heizung, Warmwasser über Elektrotherme, Elektroinstallation mit DDR-Standard - teilweise erneuert.

    Unter anderem sind Feuchteschäden im Deckenbereich, Fassadenschäden sowie -alters- und nutzungsbedingter Verschleiß am Verkaufsgegenstand zu verzeichnen.

    Bei dem Carport besteht die Dacheindeckung und die Wandverkleidungen z. T. aus Asbest.

    Die Zuwegung zum Grundstück erfolgt von der unbefestigten Waldstraße, die sich im Eigentum des Vereins „Wochenendsiedlung Neukülzau e.V.“ befindet.

    Das Grundstück ist an das öffentliche Netz für Strom und Wasser angeschlossen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über den Verein Wochenendsiedlung Neukülzau e. V.. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Sammelgrube. Die Sammelgrube wird zusammen mit dem Grundstücksnachbarn betrieben.
    Weitere Angaben zur Erschließung des Grundstücks kann der Veräußerer nicht machen. Es ist Sache des Erstehers, sich diesbezüglich bei der Kommune und den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen zu informieren und notwendige (weitere) Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Anschlüsse bzw. die Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs zu seiner Kostenlast zu klären/zu realisieren.

    Der Ersteher wird automatisch Mitglied des Vereins „Wochenendsiedlung Neukülzau e.V.“.

    Das Verkaufsobjekt ist nicht versichert.

    Im und auf dem Verkaufsgegenstand befinden sich alte, wertlose Gegenstände. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück/Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im und auf dem Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände/Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände/Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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