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Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze

  • Blick auf Verkaufsgegenstand und die Umgebung - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Blick auf Verkaufsgegenstand und die Umgebung
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsobjekt
  • Innenansicht - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Innenansicht
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    Blick auf Verkaufsobjekt
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    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Blick auf Verkaufsobjekt und Umgebung
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    Blick auf Verkaufsobjekt
  • Blick auf Verkaufsfläche und altem Autowrack - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Blick auf Verkaufsfläche und altem Autowrack
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    Blick auf Verkaufsgegenstand und die Umgebung
  • Blick Richtung Verkaufsobjekt und auf die Umgebung - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Blick Richtung Verkaufsobjekt und auf die Umgebung
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    Blick Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
    Lageskizze
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    Lageskizze

Auktions-ID 436-0013

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.800 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemaliges Bahnwärterhaus im Oberlausitzer Bergland und direkt an der Tschechischen Landesgrenze
  • Immobilienart Sonstige
  • Adresse
    Grenzstraße 29a
    02742 Neusalza-Spremberg
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 628 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Zittau von Neusalza-Spremberg, Blatt 1357, Flurstück 1303/10
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Wohnfläche Ca. 70 m²
  • Wohnfläche Bemerkung , Nutzfläche der Gebäude lt. Angabe Veräußerer. Diese Angabe wurde nicht durch ein Aufmaß geprüft.
  • Gesamtfläche Ca. 70 m²
  • Gesamtfläche Bemerkung , siehe Nutzfläche.
  • Nutzungsart Leerstehend
  • Aussage Bauamt
    Die Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg teilte im Schreiben/per E-Mail vom 30.09.2019/01.10.2019 mit, dass sich das Objekt im Geltungsbereich eines seit 2013 beschlossenen Flächennutzungsplanes befindet und im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Landschaftsschutzgebiet Oberlausitzer Bergland liegt.
  • Makrolage
    Neusalza-Spremberg ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz, 20 km südlich von Bautzen und 26 km nordwestlich von Zittau in der Oberlausitz, direkt an der Grenze zum tschechischen Nordböhmen.

    Die Stadt liegt im südöstlichen Teil des Oberlausitzer Berglandes.

    Durch die Stadt führt die B96, über welche die nächste Autobahnanschlussstelle an der A4 bei Bautzen in ca. zwanzig Kilometern Entfernung erreicht werden kann.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich ca. 200 m abseits der Ortslage, an einer Bahntrasse und direkt an der Tschechischen Landesgrenze.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Fassade
    Putzfassade stark verwittert, großflächige Abplatzungen, Nässeschäden, aufsteigende Feuchtigkeit sowie starke Rissbildungen sind vorhanden.
  • Fenster
    Fenster zerstört, die Öffnungen teilweise mit Spanplatten geschützt.
  • Dach / Dachrinnen / Schornstein
    Satteldach mit alter undichter Eindeckung. Nässeschäden sind vorhanden.

    Rinnenanlagen sind defekt.
  • Heizung
    Ehemals Einzelofen - Festbrennstoff, nicht mehr nutzbar.
  • Sanitär
    Keine Ausstattung vorhanden.
  • Elektro
    Veraltet und nicht mehr nutzbar.
  • Treppen
    Einfache marode Holztreppe.
  • Türen
    Einfache Holztüren, überwiegend zerstört.
  • Erschließung
    Strom und Wasser liegen an. Sind derzeit stillgelegt. Es konnte nicht geprüft werden, inwieweit die Altanschlüsse noch genutzt werden können. Eine eventuelle Sanierung der Leitungen obliegt dem Ersteher.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neusalza-spremberg.de
  • Behörde Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg, Tel.: 035 872/ 361 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Energieausweis
    Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Die Veräußerer haben das Objekt nicht versichert. Der Ersteher ist darauf hinzuweisen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tag des wirtschaftlichen Überganges von Lasten und/oder Gefahren zu sorgen hat.

    Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Nichtvorhandensein von Altlasten. Eventuelle Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Altlasten sind in voller Höhe vom Ersteher zu tragen. Kosten für Altlastenbeseitigung, welche durch Behörden angeordnet wird, übernimmt der Ersteher. Bei Inanspruchnahme des Veräußerers gem. § 24 Abs. 1 BBodSchG stellt der Ersteher den Freistaat Sachsen im Rahmen der vorgenannten Regelung von den Kosten frei. Der Ersteher verpflichtet sich für den Fall einer Veräußerung, den Haftungsausschluss für schädliche Verunreinigung des Bodens und anderer Umweltmedien i. S. d. BBodSchG und den Rückgriffsausschluss für die Forderungen nach § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 BBodSchG auf seinen potentiellen Erwerber weiterzugeben.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf ein lt. Grundbuchangabe 628 m² großes Grundstück, welches mit einem ehemaligen Bahnwärterhaus und separaten Schuppengebäude bebaut ist.

    Aufgrund des sehr langen Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung weist das Objekt umfangreiche Bauschäden und Baumängel auf und befindet sich in einem stark sanierungs- und instandsetzungsbedürftigen Zustand.

    Die Putzfassade ist stark verwittert und großflächige Abplatzungen, aufsteigende Feuchtigkeit sowie starke Rissbildungen sind erkennbar. Alte undichte Eindeckung, dadurch sind Nässeschäden und Deckendurchbrüche vorhanden. Sämtliche Türen und Fenster sind zerstört. Das Objekt verfügt über keinerlei funktionstüchtige technische Gebäudeausrüstung und keine Sanitär- bzw. Heizungsausstattung.

    Strom und Wasser liegen an. Sind derzeit stillgelegt. Es konnte nicht geprüft werden, inwieweit die Altanschlüsse noch genutzt werden können. Eine eventuelle Sanierung der Leitungen obliegt dem Ersteher. Die Abwasserentsorgung erfolgte über eine abflusslose Grube.

    Das Objekt ist nicht verschlossen und Vandalismusschäden sind vorhanden.

    Das gesamte Objekt ist nicht beräumt. In den Gebäuden sowie auf dem Grundstück sind umfangreiche Ablagerungen, wie alte nicht mehr nutzbare Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände und Müll vorhanden, die durch den Veräußerer nicht mehr beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäude und seine wesentlichen Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.

    Das annähernd rechteckig geschnittene Grundstück ist stark verwildert und mit Wildwuchs und Bäumen zugewachsen. Auf der Verkaufsfläche wurde ein altes Autowrack abgestellt.

    Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und an einer Bahntrasse liegende Grundstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über einen unbefestigten Wirtschaftsweg und Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine weitere Nutzungsmöglichkeit für dieses Objekt konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Eine endgültige und verbindliche Nutzungsmöglichkeit kann nur über eine Anfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nur von außen statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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