Datenänderung 17.10.2024 Die Stadt Treuenbrietzen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 14.10.2024 unter anderem mit, dass es seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt gibt. Das Flurstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Waldflächen. Das Grundstück steht nicht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.