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5 teilweise bestockte Landwirtschafts-/Grünlandflächen in Streulage von Nanzenbach im Lahn-Dill-Kreis
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Blick Richtung Flurstück 342 und Umgebung
Blick auf Umgebung Flurstück 342
Blick auf Umgebung Flurstück 342
Lageskizze Flurstück 342
Blick Richtung Flurstück 235 und auf die Umgebung
Blick auf Umgebung Flurstück 235
Blick auf Umgebung Flurstück 235
Lageskizze Flurstück 235
Lageskizze Flurstück 524
Lageskizze Flurstück 634
Lageskizze Flurstück 27
Auktions-ID
436-0011
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (24.10.2024)
1.300 EUR
*
von
4E8B0D08
SP 900 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
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Datenänderung
Dokumente
Lageskizze Flurstück 27
Lageskizze Flurstück 235
Lageskizze Flurstück 342
Lageskizze Flurstück 524
Lageskizze Flurstück 634
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
5 teilweise bestockte Landwirtschafts-/Grünlandflächen in Streulage von Nanzenbach im Lahn-Dill-Kreis
Immobilienart
Grundstück
Adresse
35690
Dillenburg OT Nanzenbach
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Hessen
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
2.343 m², lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Dillenburg von Nanzenbach, Blatt 2610, Flur 22 Flurstück 524, Flur 32 Flurstücke 342 und 634, Flur 20 Flurstück 235 und Flur 26 Flurstück 27
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Die Oranienstadt Dillenburg teilte per E-Mail 25.04.2024 Folgendes mit: Alle Flächen liegen im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für Landwirtschaft“ dargestellt. Das Flurstück 342 liegt in der Wasserschutzzone III und die Flurstücke 524 und 235 liegen in einem FFH-Gebiet. Alle Flurstücke befinden sich nicht in einem Sanierungs-, Stadtentwicklungs- oder Erhaltungsgebiet. Die Flurstücke 524, 342, 634 und 235 liegen auch nicht in einem Umlegungsgebiet.
Ergänzend teilte die Oranienstadt Dillenburg per E-Mails vom 29.04.2024 und 30.04.2024 mit, dass Flurstück 27 im Umlegungsgebiet Dillenburg-Nanzenbach und im Bereich eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Verfahrens-Nr.: VF 2614 liegt.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Dillenburg ist eine Mittelstadt im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie ist ein Mittelzentrum und war Kreisstadt des ehemaligen Dillkreises. Sie trägt seit 2017 die amtliche Zusatzbezeichnung Oranienstadt.
Die Stadt ist Endpunkt des Fernwanderwegs Rothaarsteig und liegt an der deutsch-niederländischen Ferienstraße Oranier-Route sowie der Deutschen Fachwerkstraße.
Dillenburg liegt im Dilltal längs der Dill und der im Norden der Stadt mündenden Dietzhölze, im Süden der Stadt münden die aus dem Schelder Wald kommenden Zuflüsse Nanzenbach und Schelde.
Dillenburg grenzt im Norden an die Gemeinde Eschenburg, im Osten an die Gemeinde Siegbach, im Süden an die Stadt Herborn und die Gemeinde Breitscheid sowie im Westen an die Stadt Haiger.
Die Stadt liegt an mehreren Ferienstraßen. In der Altstadt beginnt der Abschnitt Lahntal - Rheingau der Deutschen Fachwerkstraße. Ebenfalls durch Dillenburg führt die 2400 Kilometer lange Oranier-Route, die Städte in den Niederlanden und neun deutsche Bundesländer durchquert, die mit dem Haus Oranien-Nassau verbunden sind.
Durch das Dilltal verlaufen mehrere wichtige Verkehrswege. Dillenburg ist an die A45, die sogenannte „Sauerlandlinie“, angeschlossen, über die das Rhein-Main-Gebiet und das Ruhrgebiet zu erreichen sind. Weiterhin verlaufen durch Dillenburg die B253 und B277.
Nanzenbach ist ein ehemaliges Bergmannsdorf und heute ein Stadtteil der Stadt Dillenburg. Das Dorf liegt im nördlichen Teil des Kreises, ca. 4 km nordöstlich von Dillenburg in einem engen Seitental der Dill. Der größte Teil der Gemarkung ist bewaldet.
Über die L3362, die als Hauptstraße durch Nanzenbach führt, ist der Ort mit der Kernstadt Dillenburg und der Gemeinde Eschenburg verbunden.
Mikrolage
Die Flurstücke liegen in Streulage außerhalb von Nanzenbach. Flurstück 27 liegt südwestlich von Nanzenbach, hinter einem gewerblich genutzten Areal, Flurstück 524 liegt südlich von Nanzenbach und westlich nahe der Schwarzbachstraße, Flurstücke 342 und 634 liegen nördlich von Nanzenbach und Flurstück 235 liegt östlich von Nanzenbach.
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Keine Angabe
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Nicht erschlossen.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Ungefähre Google Maps Koordinaten
Flurstück 524: 50.768472, 8.334420
Flurstück 342: 50.777874, 8.338838
Flurstück 634: 50.777361, 8.336861
Flurstück 235: 50.772765, 8.349830
Flurstück 27: 50.769937, 8.320303
Internetadresse Gemeinde
www.dillenburg.de
Behörde
Oranienstadt Dillenburg, Rathausstraße 7, 35683 Dillenburg, Tel.: 02771/ 896 0
Besichtigungsverm. Außendienst
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Sofern die Grundstücksgrenzen nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar sind, ist eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Das Flurstück 27 ist Bestandteil eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Flurbereinigungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird
darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen
Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für
dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 5 getrennt liegende Flächen in Streulage mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.343 m², bestehend aus dem Flurstück 524 der Flur 22 mit 756 m², den Flurstücken 342 mit 188 m² und 634 mit 343 m² der Flur 32, dem Flurstück 235 mit 438 m² der Flur 20 und dem Flurstück 27 mit 618 m² der Flur 26, jeweils lt. Grundbuchangabe.
Bei den Flurstücken handelt es sich um teilweise bestockte Landwirtschafts-/Grünlandflächen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsflächen ganz oder teilweise genutzt werden. Ob die Nutzung vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.
Alle Verkaufsflächen haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. es handelt sich um gefangene Flurstücke und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
35690 Dillenburg OT Nanzenbach
Hessen
1.395
Besucher
Kontakt
Deutsche Internet
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Kurfürstendamm 65, 10707 Berlin
030 - 88 46 88 80
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