Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 5 getrennt liegende Flurstücke mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.659 m², lt. Grundbuchangabe.
Die Flurstücke sind im jeweiligen Grundbuch wie folgt ausgewiesen:
Flurstück 360/10 mit 1.174 m² als Landwirtschaftsfläche,
Flurstück 361/3 mit 442 m² als Unland,
Flurstück 367/8 mit 665 m² als Landwirtschaftsfläche,
Flurstück 373/2 mit 612 m² als Landwirtschaftsfläche,
Flurstück 374/23 mit 2.766 m² als Landwirtschaftsfläche.
Die 5 Grundstücke sind wild mit Bäumen und Sträuchern bewachsen und liegen innerhalb größerer Landwirtschaftsflächen.
Teilweise befinden sich auf den Flurstücken alte Schachtanlagen, partiell sind diese eingezäunt und mit Hinweis- bzw. Verbotsschildern gekennzeichnet. Gemäß Auskunft des Umwelt- und Bauordnungsamtes des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 01.12.2022 sind die Grundstücke altlastenfrei und nicht als Altlastenverdachtsfläche im Thüringer Altlasteninformationssystem registriert.
In der Mitte des Flurstücks 360/10 befindet sich ein teilweise umzäunter, verschlossener Schacht. Der Schachtbereich ist frei zugänglich, da das Tor der Umzäunung fehlt. Im Randbereich liegen einzelne Steinlesehaufen.
Mittig des Flurstücks 361/3 befindet sich ein teilweise umzäunter Schacht. Der Schachtbereich ist frei zugänglich, da das Tor fehlt. Eine Beschilderung des Bereiches ist nicht mehr vorhanden. Der Veräußerer teilt mit, dass zum Zeitpunkt einer Besichtigung im Jahr 2017 Ausgrabungen augenscheinlich durch Tiere erkennbar waren.
Das Flurstück 374/23 ist uneben und aufgrund der starken Bestockung nur schwer zugänglich. Eine Schachtanlage wurde nicht gesichtet. Auf dem Flurstück steht ein verfallener Hochsitz und es gibt Müllablagerungen.
Die Flurstücke 367/8 und 373/2 sind durch ein schmales Fremdflurstück voneinander getrennt. Die Flächen sind durch starken Bewuchs verschiedener Sträucher, wie Brombeere, Holunder, Schlehe und Sukzession kaum begehbar. Hier befindet sich ein durch das Bergamt gesicherter, umzäunter Bereich, es sind ein Betretungsverbot und ein Hinweis auf Lebensgefahr ausgeschildert. Die Umzäunung ist stark eingewachsen. Ein Schacht ist nicht mehr erkennbar. Eine Beschilderung des Thüringer Landesbergamtes Gera zum Betretungsverbot ist vorhanden, aber durch Witterungseinflüsse kaum lesbar. Das Tor ist verschlossen. Die Umzäunung ist durch den aufstehenden Bewuchs sehr eingewachsen.
Laut Kartenmaterial sind die Flurstücke 361/3 im südlichen, 360/10 im westlichen und 374/23 im nördlichen und südlichen Grundstücksbereich teilweise vertragslos in die Nutzung der umliegenden Fläche mit einbezogen. Das Flurstück 373/2 wird im nordöstlichen Grundstücksbereich geringfügig als Weg genutzt. Dem Veräußerer liegen zu den v. g. Nutzungen keine vertraglichen Vereinbarungen vor. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung herbeizuführen.
Die Grundstücke haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und stellen sich als gefangene Grundstücke dar, d.h. die Flächen sind nur über Fremdflurstücke erreichbar. Die Zuwegung über Fremdgrundstücke ist nicht vertraglich oder durch eine Dienstbarkeit gesichert. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.