Datenänderung 14.10.2024 Die Verwaltungsgemeinschaft `Heldburger Unterland` teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 10.10.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.