Datenänderung 02.10.2024 Die Stadtverwaltung Bad Frankenhausen teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 02.10.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Das Flurstück liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.