Datenänderung 02.10.2024 Das Amt Gransee und Gemeinden teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 01.10.2024 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Flächen für Wald liegt. Ferner befindet sich das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.