Datenänderung 16.09.2024 Die Amtsverwaltung Seelow-Land teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 12.09.2024 für das Flurstück 100 mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit folgender Ausweisung: Grünfläche und Landwirtschaftsfläche (ca. je 50% der Fläche), zum geringen Teil Baubeschränkungsgebiet (§§ 107-109 BbergG), zu 1/3 Bergwerksfeld (Bergwerkseigentum gem. § 9 BbergG). Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.