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Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund

  • Blick von der Limbeckstraße Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
    Blick von der Limbeckstraße Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick von der A40 Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
    Blick von der A40 Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
    Lageskizze
  • Lageskizze - Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
    Lageskizze
  • Lage der Flurstücke - Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
    Lage der Flurstücke

Auktions-ID 435-0048

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
130 EUR *
SP 10 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine Ackerrand-/Böschungsfläche oberhalb der A40 in Dortmund
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Limbeckstraße
    44388 Dortmund ST Lütgendortmund
  • Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 22 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Dortmund Grundbuch von Dortmund, Blatt 66763, Gemarkung Lütgendortmund, Flur 1 Flurstücke 1 und 412
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Dortmund, Umweltamt untere Naturschutzbehörde, teilte per E-Mail vom 29.07.2024 mit, dass für die Flurstücke ein Schutzstatus gem. des Landschaftsplans Dortmund besteht: Landschaftsschutzgebiet (LSG) 25 (Vöhde).

    Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Dortmund teilte per E-Mail vom 28.03.2023 Folgendes mit: Für die Flurstücke besteht weder Denkmalschutz noch Umgebungsschutz, d.h. es befindet sich auf keinem der Flurstücke ein Baudenkmal noch liegt eines der Flurstücke in der näheren Umgebung eines Baudenkmals. Die Flurstücke liegen aber im Bereich einer ausgewiesenen archäologischen Verdachtsfläche, von der vor- und frühgeschichtliche Siedlungszeugnisse sowie Spuren einer mittelalterlichen Siedlungsaktivität…bekannt sind.
    Es ist daher damit zu rechnen, dass durch Erdarbeiten Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen, Spalten und Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) aufgefunden werden, die nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sach- und fachgerecht dokumentiert und geborgen werden müssen. Aus diesem Grunde sind alle Erdarbeiten auf dem angefragten Grundstück nach dem DSchG NRW genehmigungspflichtig und müssen von einer archäologischen Grabungsfirma begleitet werden. Die Kosten für eine derartige archäologische Grabung trägt laut § 27 DSchG NRW der Verursacher.

    Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Dortmund teilte im Schreiben vom 24.03.2023 mit, dass die Flurstücke nicht im Kataster der Stadt Dortmund über altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst sind. Somit besteht nach der derzeitigen Aktenlage kein Altlastverdacht für die Fläche. Die Flurstücke gehören lt. Arbeitskarte der potentiellen Methangasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund (Stand: Februar 2000) zu den Gebieten, die zur Zone 3 zählen, in denen Natur(Methan)gasaustritte sehr wahrscheinlich sind.
    Die Methangasaustritte sind zurückzuführen auf die im Dortmunder Raum vorhandenen Kohlevorkommen in Verbindung mit den hier spezifischen geologischen Untergrundverhältnissen (Störungszonen etc.), dem Einstellen des Bergbaus und der damit verbundenen Bewetterung bzw. Sümpfung der ehem. Schächte und Stollen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg teilte am 26.02.2024 hinsichtlich bergbauliche Verhältnisse und Bergschadensgefährdung Folgendes mit: Das Grundstück liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Neu-Iserlohn“ und über dem auf Eisenerz verliehenen Bergwerksfeld „Kirchharpen“. Eigentümerin beider Bergbauberechtigungen ist die GfV Gesellschaft für Vermögensverwaltung GmbH, Dortmund.

    Des Weiteren liegt das Grundstück über dem Bewilligungsfeld „Somborn Gas“. Die Bewilligung gewährt das zeitlich befristete Recht zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen. Rechtsinhaberin dieser Bewilligung ist die Minegas GmbH, Essen.

    In den der Bezirksregierung vorliegenden Unterlagen ist im Bereich des
    Grundstücks kein heute noch einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert.
    Die Einwirkungen des in diesem Bereich bis in die 1960er Jahre umgegangenen senkungsauslösenden Bergbaus sind abgeklungen. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Tagesoberfläche ist demnach
    nicht mehr zu rechnen.

    Die Stadt Dortmund teilte im Schreiben vom 05.04.2023 hinsichtlich Kampfmittel mit, dass im Falle von Baumaßnahmen oder Bodeneingriffen eine Flächenüberprüfung der zu bebauenden Flächen und Baugruben empfohlen wird.

    Des Weiteren teilte die Stadt Dortmund im Schreiben vom 24.03.2023 mit, dass zum angegebenen Datum für die Flurstücke keine Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
  • Makrolage
    Dortmund ist eine kreisfreie Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Sie ist nach der Einwohnerzahl die neuntgrößte Stadt Deutschlands, die drittgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens, die größte Stadt des Landesteils Westfalen sowie nach Fläche und Einwohnerzahl die größte Stadt des Ruhrgebiets. Dortmund ist außerdem Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr mit rund zehn Millionen Einwohnern. Die Stadt befindet sich im östlichen Ruhrgebiet und ist Mitglied des Regionalverbands Ruhr sowie des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und befindet sich im Regierungsbezirk Arnsberg.

    Die einst wichtige Reichs- und Hansestadt entlang des Hellwegs entwickelt sich heute von einer Industriemetropole zu einem bedeutenden Dienstleistungs- und Technologiestandort: Früher vor allem bekannt durch Stahl, Kohle und Bier, ist Dortmund heute nach langjährigem Strukturwandel ein Zentrum der Versicherungswirtschaft und des Einzelhandels. Mit sechs Hochschulen, darunter der Technischen Universität Dortmund und 19 weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen, gehört Dortmund zu den zehn größten Hochschulstädten Deutschlands und ist auch ein bedeutender Wissenschafts- und Hochtechnologie-Standort. Neuansiedlungen und Unternehmensgründungen entstehen deshalb bevorzugt in den Bereichen Logistik, Informations- und Mikrosystemtechnik.

    Überregionale Bekanntheit erlangt Dortmund durch den Fußballverein Borussia Dortmund mit seiner Heimspielstätte Signal Iduna Park, dem früheren Westfalenstadion. Es ist das größte Fußballstadion in Deutschland. Das Stadtbild und die Skyline werden auch durch markante Hochhäuser geprägt.

    Dortmund ist einer der bedeutendsten Verkehrsknotenpunkte des Ruhrgebiets und der Region Westfalens. Der Dortmunder Autobahnring umfasst Teilstücke der A1 (Bremen-Köln), A2 (Oberhausen-Berlin) und A45 (Dortmund-Aschaffenburg). Im Straßenverkehr ist die Stadt zudem über die A40 (Dortmund-Venlo), A42 (Dortmund-Kamp-Lintfort), A44 (Aachen-Dortmund sowie Dortmund-Kassel) und vier Bundesstraßen (B1, B54, B235 und B236) an das deutsche Fernstraßennetz angebunden.

    Dortmund ist mit seinem Hauptbahnhof und Flughafen wichtiger Verkehrsknoten und Anziehungspunkt, sowohl für das Umland als auch für Europa (Benelux-Staaten), und verfügt mit dem größten Kanalhafen Europas über einen Anschluss an wichtige Seehäfen an der Nordsee.

    Lütgendortmund ist der statistische Bezirk 73 und zugleich ein westlicher Stadtteil im gleichnamigen Stadtbezirk der Großstadt Dortmund. Der Stadtteil liegt fast in der Mitte zwischen den Städten Bochum und Dortmund. Von beiden Innenstädten sind es etwa 8,5 km Luftlinie zum Stadtteil Lütgendortmund. Zu den Städten Castrop-Rauxel und Witten beträgt die Entfernung jeweils nur 6 km.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich im westlichen Stadtteil Lütgendortmund und hier im südwestlichen Rand-/Böschungsbereich einer größeren Landwirtschaftsfläche und im Brückenbereich der Limbeckstraße über die tieferliegende A40.

    Die Auf- und Abfahrt der A40 Dortmund-Lütgendortmund liegt ca. 400 m Luftlinie östlich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , archäologische Verdachtsfläche.
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.dortmund.de
  • Behörde Stadt Dortmund, Stadtplanungsamt, Burgwall 14, 44122 Dortmund, Tel.: 0231/ 50 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine unregelmäßig, fünfeckig geschnittene Fläche mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 22 m², bestehend aus den beiden zusammenhängenden Flurstücken 1 mit 7 m² und 412 mit 15 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Der im Grundbuch als Ackerland verzeichnete Verkaufsgegenstand ist Bestandteil einer Ackerrand-/Böschungsfläche im Brückenbereich der Limbeckstraße über die tieferliegende A40.

    Die Verkaufsfläche grenzt zwar direkt an das Flurstück der Limbeckstraße, hat aber aufgrund des bewachsenen und bestockten straßenbegleitenden Grünstreifens und des Brückengeländers keine direkte Anbindung an die Limbeckstraße. D.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Gemäß Angabe des Veräußerers liegt das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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