Datenänderung 16.09.2024 Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.09.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und sich im rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit folgender Ausweisung befindet: Flächen für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauGB. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.