Datenänderung 24.09.2024 Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 09.09.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Bau NVO liegt. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Ausweisung als GE (Gewerbegebiete) vgl. Bebauungsplan Hundertacker. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2024/2025 anfallen werden.