Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 6 Flurstücke in Streulage um die Stadt Cottbus. Die einzelnen Flurstücke weisen folgende Beschaffenheiten auf:
Die Flurstücke 544 (Grundstücksgröße 1.426 m², lt. Grundbuchangabe) und 556 (Grundstücksgröße 2.392 m², lt. Grundbuchangabe) der Flur 1 Gemarkung Dissenchen befinden sich in 03052 Cottbus OT Dissenchen, Dissenchener Hauptstraße nahe Hausnummer 1 c. Der Verkaufsgegenstand ist durch Fremdflurstücke voneinander getrennt und mit Büschen und Bäumen bewachsen. An der westlichen Grundstücksgrenze verläuft ein unbefestigter Weg ohne vertragliche Regelung. Es obliegt dem Ersteher die künftige Nutzung als Weg zu regeln.
Das Flurstück 343 (Grundstücksgröße 1.916 m², lt. Grundbuchangabe) der Flur 38 Gemarkung Brunschwig befindet sich in 03044 Cottbus OT Schmellwitz, nahe der Burger Chaussee (nahe Hausnummern 6 bis 8). Der Verkaufsgegenstand ist eine Waldfläche.
Das Flurstück 879 (Grundstücksgröße 229 m², lt. Grundbuchangabe) der Flur 1 Gemarkung Kahren befindet sich in 03051 Cottbus OT Kahren (ohne Straßenbezeichnung) inmitten eines weitläufigen Waldgebietes.
Das Flurstück 584 (Grundstücksgröße 1.782 m², lt. Grundbuchangabe) der Flur 2 Gemarkung Döbbrick befindet sich in 03054 Cottbus OT Döbbrick (ohne Straßenbezeichnung) und ist eine Waldfläche. Der Verkaufsgegenstand liegt im Flurneuordnungsverfahren Spreebogen, VNr. 6001 Q: Das Flurstück 220 der Gemarkung Döbbrick, Flur 1 ist das Abfindungsflurstück in diesem Verfahren, deren Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist. Das Abfindungsflurstück 220 wird künftig eine Katasterfläche von 2.222 m² besitzen. Demzufolge wird das Flurstück 584 der Gemarkung Döbbrick, Flur 2 als Einlageflurstück veräußert. Der Ersteher tritt mit Erwerb mit allen Rechten und Pflichten als neuer Teilnehmer in das Flurneuordnungsverfahren ein. Bis zu seinem Verfahrenseintritt, der spätestens mit seiner Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch erfolgt, muss der Ersteher das bis dahin durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen (§ 15 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)). Gemäß Lageplan sind die beiden Flurstücke zu einem großen Teil deckungsgleich.
Die Flurstücke 343, 879, 584 (neu 220) und 544 verfügen über keine Anbindungen an öffentliches Straßenland. Es handelt sich somit um gefangene Grundstücke. Ob zukünftig Zuwegungen möglich sind wurde nicht geprüft und ist vom Ersteher eigenständig zu veranlassen.
Das Flurstück 188, ein schmal geschnittener, nicht öffentlich gewidmeter Waldweg zwischen dem Bralitzerweg und dem Kiefernweg, der Flur 1, Gemarkung Kiekebusch befindet sich in 03051 Cottbus OT Kiekebusch, Kiefernweg und wird als Teilfläche von 680 m² veräußert. Die noch zu vermessende Teilfläche ist im beigefügten Lageplan mit den Buchstaben A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-A gekennzeichnet. Der Lageplan der Teilfläche wird als Anlage II Bestandteil des notariellen Grundstückskaufvertrages. Der Ersteher verpflichtet sich und er wird hiermit ermächtigt, spätestens vier Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages ein Vermessungsbüro mit der Vermessung der verkauften Teilfläche im eigenen Namen zu beauftragen und den Veräußerer und den beurkundenden Notar hierüber mit der Kopie des Auftrags sowie über das Ergebnis der Vermessung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern die Vermessung nicht im festgelegten Zeitraum veranlasst wurde, ist der Veräußerer ohne weitere Fristsetzung gegenüber dem Ersteher berechtigt, die Vermessung im Namen des Erstehers in Auftrag zu geben. Die Kosten trägt in jedem Fall der Ersteher.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass:
- die Flurstücke Gemarkung Brunschwig, Flur 38, Flurstück 343 und Gemarkung Kahren, Flur 1, Flurstück 879 sowie Gemarkung Kiekebusch, Flur 1, Flurstück 188 in der Wasserschutzzone III liegen
- die Flurstücke Gemarkung Brunschwig, Flur 38, Flurstück 343 und Gemarkung Kahren, Flur 1, Flurstück 879 sowie Gemarkung Kiekebusch, Flur 1, Flurstück 188 als Kampfmittelverdachtsflächen ausgewiesen sind
- das Flurstück Gemarkung Döbbrick, Flur 1, Flurstück 220 im Vogelschutzgebiet ´Spreewald und Lieberoser Endmoräne´ liegt.
Die Flurstücke Gemarkung Kahren, Flur 1, Flurstück 879 und Gemarkung Kiekebusch, Flur 1, Flurstück 188 liegen im Bereich des Bergwerkseigentums ´Cottbus-Süd´ (Feldesnummer: 0145, Bodenschatz: Braunkohle). Derzeit sind dem Veräußerer für das Bergwerkseigentum ´Cottbus-Süd´ keine Braunkohleplanungen bekannt.
Der Veräußerer weist den Ersteher daraufhin, dass sich unter den zu veräußernden Flächen ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz befindet, für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BBergG verliehen wurde. Inhaber dieser Bergbauberechtigung ist der Veräußerer.
Der Veräußerer hat den Ersteher vor Abschluss des Vertrages darauf hingewiesen, dass sie beabsichtigt, das Bergwerkseigentum zu veräußern, so dass es im Hinblick hierauf nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Dem Ersteher wurde insbesondere mitgeteilt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die vertragsgegenständlichen Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt.
Dem Ersteher wurde des Weiteren mitgeteilt, dass der Bergbauberechtigte nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen kann.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.