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Brachliegendes Grundstück zwischen der B 180 und A 4

  • Lage des Verkaufsgegenstandes - Brachliegendes Grundstück zwischen der B 180 und A 4
    Lage des Verkaufsgegenstandes
  • Lageskizze - Brachliegendes Grundstück zwischen der B 180 und A 4
    Lageskizze
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    Lageskizze

Auktions-ID 432-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
200 EUR *
SP 100 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Brachliegendes Grundstück zwischen der B 180 und A 4
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Lichtensteiner Straße
    09337 Callenberg b Hohenstein-Ernstthal
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 732 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal Grundbuch von Callenberg Blatt 1079 Gemarkung Obercallenberg Flurstück 174/4
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Callenberg teilt der Veräußerin im Schreiben vom 26.02.2021 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstandstand im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als Fläche für Wald ausgewiesen ist.

    Das Umweltamt des Landratsamtes Zwickau teilt der Veräußerin im Schreiben vom 01.03.2021 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand lt. Sächsischem Altlastenkataster nicht als Altlastenverdachtsfläche registriert ist.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Polizeiverwaltungsamtes der Polizei Sachsen teilt der Veräußerin im Schreiben vom 19.04.2024 u.a. mit, dass für das Gebiet des Verkaufsgegenstandes keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt ist.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Callenberg im Landkreis Zwickau liegt an der B 180 (Altenburg-Stollberg) zwischen den beiden Städten Limbach-Oberfrohna und Glauchau. Beide Städte sind ca. 13 km entfernt. 4 km südlich verläuft die A 4. Diese ist über den Anschluss Hohenstein-Ernstthal zu erreichen.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt südlich des Stausees zwischen der A4 und der Lichtensteiner Straße (B180).
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.callenberg.de/
  • Behörde Gemeindeverwaltung Callenberg, Rathausstraße 40, 09337 Callenberg, Tel.: (0 37 23) 6 99 96-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein brachliegendes Grundstück zwischen der B 180 und A 4 mit einer Größe von 732 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Landwirtschaftsfläche geführte Verkaufsgegenstand stellt sich als langgestreckte Grünfläche mit teilweisem Wildwuchs dar.

    Das Grundstück verfügt über keine medientechnische Erschließung. Die Zuwegung ist über die Lichtensteiner Straße möglich.

    Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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