Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 18 der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von 8.508 m², lt. Grundbuchangabe.
Der im Grundbuch als Waldfläche verzeichnete Verkaufsgegenstand stellt sich als locker bestockte und mit Wildwuchs bewachsene Fläche dar.
Das Flurstück liegt teilweise im Abschlussbetriebsplan der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), diese teilt im Schreiben vom 21.06.2024 dem Veräußerer folgende Stellungnahmen mit:
Berqaufsicht/Sanierung/Rekultivierunq
Das Flurstück liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines von der Bergbehörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und steht somit in diesem Bereich unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Tgb. Seese-Ost“ (Az.: s 58-1.4-1-1 vom 28.02.1997).
Die Sanierung ist im Vorhabenbereich noch nicht abgeschlossen. In den unter Bergaufsicht stehenden Teilbereichen sind gemäß ABP-Bergbaufolgelandschaft sonstige und landwirtschaftliche Nutzungsflächen herzustellen. Die Rekultivierung ist abgeschlossen.
Da von dem geplanten Flächenverkauf teilweise ABP-Flächen betroffen sind, ist Folgendes zu beachten bzw. der zukünftige Eigentümer über folgendes in Kenntnis zu setzen:
Alle Vorhaben, welche auf unter Bergaufsicht stehenden Flächen realisiert werden sollen, sind bei der zuständigen Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), anzeige- und zustimmungspflichtig. Des Weiteren ist rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme eine bergbauliche Stellungnahme bei der LMBV, Abt. VS12, Planungskoordinierung Lausitz, einzuholen. Sollten auf diesen Flächen Baumaßnahmen geplant sein, ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Markscheiderei der LMBV ein Schachterlaubnisschein (gebührenpflichtig) einzuholen. In diesem können weitere Auflagen erteilt werden.
Geotechnische Belange
Es sind keine bergbaubedingten Gefahrenbereiche vorhanden, jedoch grenzt das Flurstück im Westen unmittelbar an den Sperrbereich Seese-Ost an. Der Sperrbereich darf nur mit entsprechender Freigabe betreten werden.
Des Weiteren verläuft eine Restlochböschung in einem Abstand von ca. 20 m zur westlichen Grenze des Flurstücks. Jeder Eingriff in Böschungsnähe ist baulastabhängig durch einen Sachverständigen für Geotechnik/Böschungen zu bewerten. Für das geplante Vorhaben muss objekt- und situationsbezogen sowohl der Baugrund als auch die Standsicherheit des Restlochböschungssystems unter Berücksichtigung der geplanten Lasteintragungen durch vorgesehene Bauvorhaben geprüft und nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das liegt in Verantwortung des Vorhabenträgers.
Filterbrunnen
Innerhalb des Bewertungsbereiches befindet sich ein sicher verwahrter Filterbrunnen 3/FR 17A (RW: 5433292,87; HW: 5741008,68; RD83).
Medien und Anlagen
Im nördlichen Rand des Flurstücks 18 befindet sich ein außer Betrieb befindliches elektrotechnisches 0,5 kV Kabel der LMBV. Das v. g. außer Betrieb befindliche Kabel ist nicht mehr betriebsnotwendig, verbleibt im Erdreich und wird durch die LMBV nicht zurückgebaut.
Hydrologie
Die Fläche des Vorhabens liegt außerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung. Der derzeitige Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangendgrundwasserleiter liegt bei ca. +57,5...+58,0 m NHN (Stand: GWM 169/64L, 2/2024). Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen, sind zu berücksichtigen. Es liegen, bezogen auf den Haupthangendgrundwasserleiter, keine flurnahen Grundwasserstände vor. Es ist mit erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen.
Wasserwirtschaftliche Anlagen
Im Bewertungsbereich befindet sich eine aktive Grundwassermessstelle (GWM): 000169 (64L) (HW: 5740847,83, RW: 5433258,61). Die GWM ist nicht zu beschädigen, zu überbauen oder zu beseitigen.
Die Zugänglichkeit für die LMBV bzw. beauftragter Dritter für Messungen, Probenahmen und Wartungsarbeiten muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewährleistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld zu gewährleisten.
Seitens der LMBV gibt es keine weiteren Hinweise zum Flurstück.
Hinweis des Auktionshauses das Schreiben des LMBV vom 21.06.2024
ist unter dem Punkt Dokumente als pdf-Datei veröffentlicht und wird zu Beweiszwecken dem notariellem Kaufvertrag beigefügt.
Lt. Angabe des Veräußerers liegt die Verkaufsfläche im Bereich zweier Bodendenkmale - teilweise in Bodendenkmal Nr. 80177: ´Siedlung Urgeschichte´ und teilweise in Bodendenkmal Nr. 80139 ´Siedlung Völkerwanderungszeit, Siedlung Bronzezeit, Grab Neolithikum, Grab Eisenzeit, Siedlung römische Kaiserzeit, Siedlung slawisches Mittelalter´.
Der Veräußerer teilt des Weiteren mit, dass das Verkaufsflurstück über dem Bergwerkseigentum „Seese-Ost/Calau-Nord“ (Feldesnummer: 0156) liegt, dass es für den Verkaufsgegenstand eine Bergbauberechtigung gibt und dass sich unter der zu veräußernden Fläche ein bergfreier, also vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz befindet, für die Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BbergG verliehen wurde. Rechtsinhaber dieser Bergbauberechtigungen ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für den Bodenschatz Braunkohle.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass bei Veräußerung des Bergwerkseigentums es nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über einen Wirtschafts-/Feldweg, der von der Dubrauer Straße nach Norden abzweigt, erreichbar.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.