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Vertragfreie Fläche nahe dem ´Bischdorfer See´ - ein künstlich angelegter See im Spreewald

  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Vertragfreie Fläche nahe dem ´Bischdorfer See´ - ein künstlich angelegter See im Spreewald
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Vertragfreie Fläche nahe dem ´Bischdorfer See´ - ein künstlich angelegter See im Spreewald
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Vertragfreie Fläche nahe dem ´Bischdorfer See´ - ein künstlich angelegter See im Spreewald
    Umgebungsskizze
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Auktions-ID 432-0002

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
15.100 EUR *
SP 1.500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragfreie Fläche nahe dem ´Bischdorfer See´ - ein künstlich angelegter See im Spreewald
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Dubrauer Straße bzw. Zur Slawenburg
    03226 Vetschau/ Spreewald OT Koßwig
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 8.508 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Senftenberg von Koßwig, Blatt 222, Flur 4 Flurstück 18
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Vetschau/Spreewald ist eine Kleinstadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden Brandenburgs. Die Stadt gehört zum amtlichen Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg.

    Vetschau liegt in der Niederlausitz am Südrand des Spreewaldes, rund zwölf Kilometer südöstlich von Lübbenau und 18 Kilometer nordwestlich von Cottbus.

    Vetschau liegt an der L49 zwischen Lübbenau und Cottbus und der L54 zwischen Calau und Burg (Spreewald). Die A15 mit der Anschlussstelle Vetschau durchquert das Stadtgebiet.

    Der Haltepunkt Raddusch und der Bahnhof Vetschau an der Bahnstrecke Berlin-Görlitz werden von der Regional-Express-Linie RE 2 Nauen-Berlin-Cottbus bedient.

    Der Ortsteil Koßwig mit dem Wohnplatz Dubrau liegt in der Niederlausitz östlich des Naturparks Niederlausitzer Landrücken.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt nördlich außerhalb von Koßwig ca. 70 m vom Ostufer des Bischdorfer Sees entfernt.

    Der Bischdorfer See ist ein künstlich angelegter See im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg. Hier wurde im Tagebau Seese-Ost von 1960 bis 1996 Braunkohle abgebaut, das verbliebene Restloch 23 wurde dann von 2000 bis 2013 vom LMBV mit Wasser geflutet, wodurch als Bergbaufolgelandschaft der heutige See entstand.

    Geplant ist eine vor allem touristische Nutzung als Erholungspark. Ein 26 km langer Rundweg sowie Badestrände existieren bereits, ein Campingplatz, Restaurants, eine Ferienhaussiedlung, Geschäfte und ein Landeplatz für Wasserflugzeuge sollen folgen.

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschafts-, Unland- und bestockten Flächen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://stadt.vetschau.de
  • Behörde Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226 Vetschau/Spreewald, Tel.: 035 433/ 777 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 18 der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von 8.508 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der im Grundbuch als Waldfläche verzeichnete Verkaufsgegenstand stellt sich als locker bestockte und mit Wildwuchs bewachsene Fläche dar.

    Das Flurstück liegt teilweise im Abschlussbetriebsplan der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), diese teilt im Schreiben vom 21.06.2024 dem Veräußerer folgende Stellungnahmen mit:

    Berqaufsicht/Sanierung/Rekultivierunq
    Das Flurstück liegt teilweise innerhalb der Grenzen eines von der Bergbehörde zugelassenen Abschlussbetriebsplanes (ABP) der LMBV und steht somit in diesem Bereich unter Bergaufsicht. Hierbei handelt es sich um den rechtskräftigen ABP „Tgb. Seese-Ost“ (Az.: s 58-1.4-1-1 vom 28.02.1997).
    Die Sanierung ist im Vorhabenbereich noch nicht abgeschlossen. In den unter Bergaufsicht stehenden Teilbereichen sind gemäß ABP-Bergbaufolgelandschaft sonstige und landwirtschaftliche Nutzungsflächen herzustellen. Die Rekultivierung ist abgeschlossen.
    Da von dem geplanten Flächenverkauf teilweise ABP-Flächen betroffen sind, ist Folgendes zu beachten bzw. der zukünftige Eigentümer über folgendes in Kenntnis zu setzen:
    Alle Vorhaben, welche auf unter Bergaufsicht stehenden Flächen realisiert werden sollen, sind bei der zuständigen Bergbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), anzeige- und zustimmungspflichtig. Des Weiteren ist rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme eine bergbauliche Stellungnahme bei der LMBV, Abt. VS12, Planungskoordinierung Lausitz, einzuholen. Sollten auf diesen Flächen Baumaßnahmen geplant sein, ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Markscheiderei der LMBV ein Schachterlaubnisschein (gebührenpflichtig) einzuholen. In diesem können weitere Auflagen erteilt werden.

    Geotechnische Belange
    Es sind keine bergbaubedingten Gefahrenbereiche vorhanden, jedoch grenzt das Flurstück im Westen unmittelbar an den Sperrbereich Seese-Ost an. Der Sperrbe­reich darf nur mit entsprechender Freigabe betreten werden.
    Des Weiteren verläuft eine Restlochböschung in einem Abstand von ca. 20 m zur westlichen Grenze des Flurstücks. Jeder Eingriff in Böschungsnähe ist baulastabhängig durch einen Sachverständigen für Geotechnik/Böschungen zu bewerten. Für das geplante Vorhaben muss objekt- und situationsbezogen sowohl der Baugrund als auch die Standsicherheit des Rest­lochböschungssystems unter Berücksichtigung der geplanten Lasteintragungen durch vorgesehene Bauvorhaben geprüft und nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das liegt in Verantwortung des Vorhabenträgers.

    Filterbrunnen
    Innerhalb des Bewertungsbereiches befindet sich ein sicher verwahrter Filterbrunnen 3/FR 17A (RW: 5433292,87; HW: 5741008,68; RD83).

    Medien und Anlagen
    Im nördlichen Rand des Flurstücks 18 befindet sich ein außer Betrieb befindliches elektrotechnisches 0,5 kV Kabel der LMBV. Das v. g. außer Betrieb befindliche Kabel ist nicht mehr betriebsnotwendig, verbleibt im Erdreich und wird durch die LMBV nicht zurückgebaut.

    Hydrologie
    Die Fläche des Vorhabens liegt außerhalb einer aktuell wirkenden bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinflussung. Der derzeitige Grundwasserstand im vom Bergbau beeinflussten Haupthangend­grundwasserleiter liegt bei ca. +57,5...+58,0 m NHN (Stand: GWM 169/64L, 2/2024). Meteorologisch bedingte Schwankungen, insbesondere Extremsituationen, sind zu berücksichtigen. Es liegen, bezogen auf den Haupthangendgrundwasserleiter, keine flurnahen Grundwasserstände vor. Es ist mit erhöht sulfathaltigem Grundwasser zu rechnen.

    Wasserwirtschaftliche Anlagen
    Im Bewertungsbereich befindet sich eine aktive Grundwassermessstelle (GWM): 000169 (64L) (HW: 5740847,83, RW: 5433258,61). Die GWM ist nicht zu beschädigen, zu überbauen oder zu beseitigen.

    Die Zugänglichkeit für die LMBV bzw. beauftragter Dritter für Messungen, Probenahmen und Wartungsarbeiten muss jederzeit, auch mit entsprechender Technik, gewährleistet sein. Für einen späteren Rückbau ist eine Baufreiheit von mindestens 10 m im Umfeld zu gewährleisten.
    Seitens der LMBV gibt es keine weiteren Hinweise zum Flurstück.

    Hinweis des Auktionshauses das Schreiben des LMBV vom 21.06.2024
    ist unter dem Punkt Dokumente als pdf-Datei veröffentlicht und wird zu Beweiszwecken dem notariellem Kaufvertrag beigefügt.

    Lt. Angabe des Veräußerers liegt die Verkaufsfläche im Bereich zweier Bodendenkmale - teilweise in Bodendenkmal Nr. 80177: ´Siedlung Urgeschichte´ und teilweise in Bodendenkmal Nr. 80139 ´Siedlung Völkerwanderungszeit, Siedlung Bronzezeit, Grab Neolithikum, Grab Eisenzeit, Siedlung römische Kaiserzeit, Siedlung slawisches Mittelalter´.

    Der Veräußerer teilt des Weiteren mit, dass das Verkaufsflurstück über dem Bergwerkseigentum „Seese-Ost/Calau-Nord“ (Feldesnummer: 0156) liegt, dass es für den Verkaufsgegenstand eine Bergbauberechtigung gibt und dass sich unter der zu veräußernden Fläche ein bergfreier, also vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz befindet, für die Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BbergG verliehen wurde. Rechtsinhaber dieser Bergbauberechtigungen ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für den Bodenschatz Braunkohle.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass bei Veräußerung des Bergwerkseigentums es nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über einen Wirtschafts-/Feldweg, der von der Dubrauer Straße nach Norden abzweigt, erreichbar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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