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Vertragsfreie Waldfläche in der Altmark

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in der Altmark
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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    Verkaufsfläche
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  • Blick auf den angrenzenden Wirtschaftsweg und die Umgebung - Vertragsfreie Waldfläche in der Altmark
    Blick auf den angrenzenden Wirtschaftsweg und die Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Waldfläche in der Altmark
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Auktions-ID 432-0008

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
3.400 EUR *
SP 1.800 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Waldfläche in der Altmark
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Südlich der B188
    39576 Hansestadt Stendal OT Nahrstedt
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 6.180 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Stendal von Nahrstedt, Blatt 346, Flur 2 Flurstück 44/0
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Hansestadt Stendal teilt im Schreiben vom 29.02.2024 mit, dass es sich bei dem Grundstück um Wald handelt und die Zulässigkeit von Vorhaben sich nach § 35 BauGB (Außenbereich) richtet. Eine Erschließung mit Weg ist gegeben.
    Zum Punkt „Bauen im Außenbereich“ wird mitgeteilt, dass eine ausreichende Erschließung nicht gesichert ist und folgende öffentlichen Belange entgegenstehen bzw. beeinträchtigt werden: Landschaftsplan Nahrstedt, Raumplanung, Naturschutz. Gemäß Landschaftsplan Nahrstedt liegt die Fläche im Vorbehaltsgebiet „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems“ gemäß Vorgaben der Raumplanung sowie im Landschaftsschutzgebiet „Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe“.

    Des Weiteren teilte die Hansestadt Stendal, Bauaufsicht, im Schreiben vom 13.02.2024 dem Veräußerer mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.

    Der Landkreis Stendal, Umweltamt, teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 16.06.2020 mit, dass für das Grundstück nach vorliegenden Unterlagen kein Eintrag als Altlastverdachtsfläche besteht.

    Weiterhin teilte der Landkreis Stendal, Umweltamt, per E-Mail vom 14.03.2024 dem Veräußerer mit, dass das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet „Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe“ liegt.

    Der Landkreis Stendal, Umweltamt, sandte mit Schreiben vom 19.02.2024 dem Veräußerer folgende Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stendal:
    Der nördliche Teil des Flurstücks befindet sich entsprechend den vorliegenden Informationen innerhalb einer Pufferzone für Trinkwassernotbrunnen. Besondere Vorgaben ergeben sich daraus nicht.
    Innerhalb des Flurstückes befindet sich kein im Gewässerkataster des Landkreises Stendal erfasstes und damit zu unterhaltendes Gewässer I. oder II. Ordnung.
    Das Flurstück befindet sich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und außerhalb von rechtskräftigen Überschwemmungsgebieten und nicht im Hochwasserrisikogebiet der Elbe. Gemäß der Modellierung des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ist eine Betroffenheit bei Hochwasser mit niedriger (200jährlicher) Wahrscheinlichkeit (HQ200) bzw. bei Extremereignissen auf dem Flurstück nicht vorhanden. Auch verlaufen keine Hochwasserschutzanlagen (Deiche) auf dem oder in unmittelbarer Nähe zum Flurstück.
    Wasserrechte (z.B. für die Grundwasserentnahme o.ä.) und wasserwirtschaftliche Anlagen im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde, Landkreis Stendal, sind auf dem Flurstück nicht erfasst.
    Die Vorschriften des WHG und des WG LSA sind einzuhalten.

    Mit Schreiben vom 13.02.2024 teilt das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt dem Veräußerer mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf der Liegenschaft keine Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege betroffen sind. Im Preußischen Urmesstischblatt (PrUrMTBl., ent­standen zwischen 1821 und 1860) ist die Lage mit der Flurstücksbezeich­nung „Lehmkuhle“ markiert.

    Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt teilte dem Veräußerer per E-Mail vom 19.03.2024 mit, dass das Grundstück sich nicht im Bereich eines bekannten archäologischen Denkmals befindet.

    Im Schreiben vom 16.06.2020 teilte der Landkreis Stendal, Ordnungsamt, dem Veräußerer mit, dass die Fläche anhand der vorliegenden Unterlagen (Belastungskarten bereitgestellt durch die Polizeiinspektion Zentraler Dienst Magdeburg) überprüft wurde. Erkenntnisse über eine Belastung auf der Fläche mit Kampfmitteln konnten anhand der Unterlagen nicht gewonnen werden. Bei der Durchführung der beabsichtigten Maßnahme im Landkreis Stendal ist mit dem Auffinden von Kampfmitteln auf dieser Fläche nicht zu rechnen.
  • Makrolage
    Die Hansestadt Stendal ist Kreisstadt des Landkreises Stendal und die größte Stadt sowie Verkehrsknotenpunkt in der Altmark in Sachsen-Anhalt.

    Stendal liegt unweit westlich der Elbe in der südöstlichen Altmark etwa 55 km nördlich von Magdeburg auf der Achse Wolfsburg-Berlin. Berlin ist etwa 120 km, Hannover etwa 150 km, Leipzig etwa 160 km und Hamburg etwa 180 km entfernt.

    Bei Stendal kreuzen sich die B189 (Magdeburg-Wittenberge) und die B188 (Rathenow-Gardelegen). Geplant ist die Weiterführung der A14 („Altmark-Autobahn“) von Magdeburg über Stendal nach Schwerin.

    Der Verkehrslandeplatz Stendal ist der meistfrequentierte Flugplatz Sachsen-Anhalts. Neben der privaten Sportfliegerei wird er auch von Geschäftsfliegern sowie von der Bundespolizei und der Bundeswehr genutzt.

    Stendal ist eine Einheitsgemeinde und besteht aus der Kernstadt und weiteren 19 Ortschaften.

    Nahrstedt, ein Straßendorf mit Kirche, ist ein Ortsteil der Hansestadt Stendal, etwa zwölf Kilometer westlich der Hansestadt Stendal in der Niederung der oberen Uchte.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt liegt in Feldlage südlich außerhalb des Ortsteiles Nahrstedt und ca. 300 m südlich der B188, über die Nahrstedt sehr gut an das überregionale Verkehrsnetz angebunden ist.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Das Grundstück kann über einen östlich nah am Grundstück vorbeilaufenden Feldweg erreicht werden. Der Feldweg auf dem angrenzenden Wegeflurstück liegt nicht direkt am Verkaufsobjekt an. Zwischen dem Feldweg und
    dem Verkaufsobjekt ist das Wegeflurstück ebenfalls mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.

    Das Grundstück ist medientechnisch unerschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stendal.de
  • Behörde Hansestadt Stendal, Markt 1, 39576 Hansestadt Stendal, Tel.: 03931/ 65 1240
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das nahezu dreieckig geschnittene Flurstück 44 der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von 6.180 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem im Grundbuch als Waldfläche verzeichneten Flurstück handelt es sich im Wesentlichen um eine von Landwirtschaftsflächen umgebene Gehölzinsel südlich außerhalb von Nahrstedt.

    Der Aufwuchs besteht überwiegend aus Spitzahornen stärkerer Dimension, aber geringwertigster Qualitäten (großkronig, starkastig, verwachsen). Weiterhin kommen vereinzelt Eschen und diverse Sträucher vor (teilweise abgestorben und trocken).

    Gemäß Auszug aus dem Geobasisinformationssystem wird die tatsächliche Nutzung mit 6.015 m² Wald und 165 m² Landwirtschaft angegeben. Gemäß Kartenmaterial handelt es sich bei dem landwirtschaftlichen Anteil um einen schmalen Streifen entlang des nordwestlichen und nördlichen Eckbereichs des Grundstücks.

    Ob und ggf. in welchem Umfang ein Teil des Grundstücks tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, ist nicht bekannt. Sofern eine derartige Bewirtschaftung stattfindet, erfolgt sie ohne vertragliche Regelung. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über einen von der B188 abzweigenden bzw. aus dem Ort kommenden Wirtschafts-/Feldweg erreichbar. Der Veräußerer weist aber darauf hin, dass der Feldweg auf dem angrenzenden Wegeflurstück nicht direkt am Verkaufsobjekt anliegt. Zwischen dem eigentlichen Feldweg und
    dem Verkaufsobjekt ist das Wegeflurstück ebenfalls mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses erfolgte nicht.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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