Datenänderung 19.06.2024 Die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 18.06.2024 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als künstliches Fließgewässer ausgewiesen. Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Das Flurstück ist Teil der denkmalgeschützten Revierwasserlaufanstalt. Das Objekt liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Der Kunstgraben speist den Landteich auf Flurstück 613/7, der Landteich liegt in einem FFH-Gebiet. Ferner teilt die Behörde dem Auktionshaus im o.g. Schreiben unter anderem mit, dass der Kunstgraben auf dem Flurstück 276 Teil eines umfangreichen, weit verzweigten, künstlich angelegten Gewässernetzes ist. Die Liegenschaft ist Bestandteil des denkmalgeschützten Brander Revier und ist als Einzeldenkmal in der Liste der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (unter der Bezeichnung Kohlbach Kunstgraben; Brander Revier (Sachgesamtheit); Revierwasserlaufanstalt (Sachgesamtheit), Objekt-Nummer: 09208685) gelistet. Das zugehörige Denkmaldokument, welches durch die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf dem Auktionshaus zur Verfügung gestellt wurde, ist für Sie unter dem Punkt Dokumente als PDF-Datei dargestellt. Das gesamte Gewässernetz der Revierwasserlaufanstalt ist für die örtliche Löschwasserversorgung, für diverse Löschwasserentnahmestellen sowie für die öffentliche Sicherheit und für die öffentliche Versorgung von Bedeutung. In einer Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) gegenüber der Stadt Brand-Erbisdorf wird Folgendes mitgeteilt: Verpflichtungen der LTV, außer die Gewährleistung einer Mindestwasserabgabe über den Kunstgraben zum Landteich bestehen nicht. Es muss beachtet werden, dass der Wasserzufluss zum Landteich, sofern dieser als Wasserfläche oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftete Anlage erhalten bleiben soll, gewährleistet sein muss. Diese Bedingungen sind zu beachten.