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Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf

  • Blick von der Kohlenstraße Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung - Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf
    Blick von der Kohlenstraße Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung
  • Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung - Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf
    Blick auf Verkaufsgegenstand und Umgebung
  • Blick von der Kohlenstraße Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung - Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf
    Blick von der Kohlenstraße Richtung Verkaufsgegenstand und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf
    Lageskizze
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  • Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf

Auktions-ID 429-0031

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
500 EUR *
SP 100 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

19.06.2024
Die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 18.06.2024 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als künstliches Fließgewässer ausgewiesen.
Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Das Flurstück ist Teil der denkmalgeschützten Revierwasserlaufanstalt. Das Objekt liegt in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Der Kunstgraben speist den Landteich auf Flurstück 613/7, der Landteich liegt in einem FFH-Gebiet.
Ferner teilt die Behörde dem Auktionshaus im o.g. Schreiben unter anderem mit, dass der Kunstgraben auf dem Flurstück 276 Teil eines umfangreichen, weit verzweigten, künstlich angelegten Gewässernetzes ist. Die Liegenschaft ist Bestandteil des denkmalgeschützten Brander Revier und ist als Einzeldenkmal in der Liste der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (unter der Bezeichnung Kohlbach Kunstgraben; Brander Revier (Sachgesamtheit); Revierwasserlaufanstalt (Sachgesamtheit), Objekt-Nummer: 09208685) gelistet. Das zugehörige Denkmaldokument, welches durch die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf dem Auktionshaus zur Verfügung gestellt wurde, ist für Sie unter dem Punkt Dokumente als PDF-Datei dargestellt.
Das gesamte Gewässernetz der Revierwasserlaufanstalt ist für die örtliche Löschwasserversorgung, für diverse Löschwasserentnahmestellen sowie für die öffentliche Sicherheit und für die öffentliche Versorgung von Bedeutung.
In einer Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) gegenüber der Stadt Brand-Erbisdorf wird Folgendes mitgeteilt: Verpflichtungen der LTV, außer die Gewährleistung einer Mindestwasserabgabe über den Kunstgraben zum Landteich bestehen nicht. Es muss beachtet werden, dass der Wasserzufluss zum Landteich, sofern dieser als Wasserfläche oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftete Anlage erhalten bleiben soll, gewährleistet sein muss.
Diese Bedingungen sind zu beachten.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kunstgraben in der Bergstadt Brand-Erbisdorf
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Kohlenstraße
    09618 Brand-Erbisdorf OT Erbisdorf
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.880 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Freiberg von Brand-Erbisdorf, Blatt 538, Gemarkung Erbisdorf, Flur 0 Flurstück 276
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Erdgasleitungsrecht, Leitungsnr. FGL 201.03) für die VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft, Leipzig.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Die Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf ist eine Bergstadt im Landkreis Mittelsachsen in Sachsen.

    Brand-Erbisdorf liegt im nordwestlichen Teil des Osterzgebirges zwischen den Tälern des Münzbaches und der Großen Striegis, beides Nebenflüsse der Freiberger Mulde, etwa 5 km südlich der Kreisstadt Freiberg.

    Die Umgebung ist durch den Bergbau und ehemalige Bergbauanlagen, wie zum Beispiel Abraumhalden und Kunstteiche, geprägt.

    Die Stadt grenzt im Norden an Freiberg, im Osten an Weißenborn, im Südosten an Lichtenberg, im Süden an Großhartmannsdorf, im Südwesten an Eppendorf und im Westen an Oederan.

    Durch die Stadt verläuft die B101, über die man in nördlicher Richtung Freiberg (5 km) sowie in südlicher Richtung Annaberg-Buchholz (etwa 50 km) erreicht. Dresden (41 km) erreicht man über Freiberg (B173) und Chemnitz über Oberschöna (B173). Über die A4, Abfahrt Siebenlehn, erreicht man die Stadt in etwa einer halben Stunde.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt südlich außerhalb der Ortslage von Brand-Erbisdorf und führt von der Kohlenstraße nach Westen Richtung Großhartmannsdorfer Straße (B101).

    Die Umgebung besteht aus Landwirtschaftsflächen sowie einzelnen, ländlichen Wohngrundstücken und Gehöften sowie gewerblich genutzten Grundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    Teilweise Archäologisches Denkmal - Bergbau und Verhüttung (16. bis 19. Jahrhundert).
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.brand-erbisdorf.de
  • Behörde Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Markt 1, 09618 Brand-Erbisdorf, Tel.: 037 322/ 320
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das vertragsfreie Flurstück 276 der Flur 0 mit einer Grundstücksgröße von 1.880 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das lange, schmale und unregelmäßig geschnittene Flurstück ist im Grundbuch als Unland und Wasserfläche verzeichnet und stellt überwiegend einen Kunstgraben mit Grünland und partiellem Gehölzbewuchs in den Randbereichen dar. Teilweise verläuft der Graben lt. Kartenmaterial unterirdisch. Der westliche Bereich führt durch ein eingefriedetes Wohn- und Gewerbegrundstück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Teilbereich vertragslos in die Nutzung mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Des Weiteren teilt der Veräußerer mit, dass es für den Verkaufsgegenstand eine Bergbauberechtigung in Form einer Aufsucherlaubnis Dritter, Rechtsinhaber: Beak Consultants GmbH, gibt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass bei Veräußerung eines Bergwerkseigentums es nicht sicher ist, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.

    Eine Besichtigung der Verkaufsfläche durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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