Datenänderung 31.05.2024 Die Landeshauptstadt Potsdam teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 27.05.2024 unter anderem mit, dass die Flächen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegen. Beurteilungsgrundlage für Vorhaben ist § 35 BauGB. Es existieren keine städtebaulichen Satzungen (bspw. Bebauungsplan) und keine diesbezüglichen Aufstellungsbeschlüsse. Der Flächennutzungsplan der LH Potsdam, rechtswirksam seit dem 27.02.2014, stellt den Bereich als Fläche für Wald dar. Unserer Kenntnis nach liegen die Flächen im Landschaftsschutzgebiet "Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft". Es wird diesseits davon ausgegangen, dass es sich um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes handelt.