Datenänderung 26.04.2024 Die Stadtverwaltung Hohnstein teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 25.04.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, im Landschaftsschutzgebiet und der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist den Bereich als Wald aus. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge gemäß Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.