Datenänderung 30.01.2024 Die Stadt Römhild teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 24.01.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Landwirtschaft. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.