Datenänderung 23.01.2024 Das Amt Lebus teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 23.01.2024 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Die Flurstücke liegen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wald (Flur 1, Flurstück 139 und Flur 1, Flurstück 133) und Gehölz (Flurstücke 21, 32 der Flur 3 Gemarkung Lebus). Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2024/2025 nicht an.