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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Privatweg vor Wohngrundstücken in einem gepflegten Wohngebiet in Heiligenzell **vermutlich vertragslos als Zuwegung genutzt**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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77948 Friesenheim (Baden) OT Heiligenzell
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Bundesland
Baden-Württemberg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
199 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Achern Gemeinde Friesenheim Grundbuch von Heiligenzell, Blatt 107, Flurstück 1583/6
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Gemeinde Friesenheim im baden-württembergischen Ortenaukreis liegt in der Vorbergzone.
Die Gemarkung erstreckt sich von der Rheinebene über die Vorgebirgszone bis weit in den Schwarzwald hinein. Durch das Gemeindegebiet fließt der Fluss Schutter. Nordwestlich von Friesenheim liegt der Matschelsee.
Durch das Gemeindegebiet führen die A5 (Hattenbach-Weil am Rhein), die B3 (Buxtehude-Weil am Rhein) und auf der Bahnstrecke Mannheim-Basel die Rheintalbahn der Deutschen Bahn.
Heiligenzell ist ein Ortsteil südöstlich von Friesenheim.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt in einem Wohngebiet im äußersten Westen des Ortsteils Heiligenzell und hier vor den Wohngrundstücken Westendstraße 30, 32, 34, 36, 38 und 40.
Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung in offener und geschlossener Bauweise. Westlich schließt sich eine Landwirtschaftsfläche an.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand zweigt von der Westendstraße ab.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeinde Friesenheim, Friesenheimer Hauptstraße 71/73, 77948 Friesenheim, Tel.: 07821/ 6337 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine Verkehrsfläche vor Wohngrundstücken in einem Wohngebiet an der Westendstraße mit einer Grundstücksgröße von 199 m², lt. Grundbuchangabe.
Der Verkaufsgegenstand stellt sich als eine westwärts von der Westendstraße abzweigende und größtenteils befestigte Anliegerstraße als Stichstraße dar, die von den Anrainern Westendstraße 30, 32, 34, 36, 38 und 40 als Zuwegung/Zufahrt zu den Wohngebäuden, Garagen und Pkw-Stellplatzflächen genutzt wird. Ob die Verkaufsfläche auch von den Wohngrundstücken Westendstraße 22, 24, 26 und 28 als rückwärtige Zuwegung zum Gartengrundstück genutzt wird, konnte nicht geklärt werden.
Gemäß Mitteilung der Stadt ist keine öffentliche Widmung der Verkehrsfläche bekannt und keine Straßenbaulast eingetragen. Mangels vertraglicher Regelungen und dinglicher Sicherungen, ist davon auszugehen, dass die Nutzung des Verkaufsgegenstandes vertragslos erfolgt. Es obliegt dem Ersteher sich zur Klärung der Nutzungsverhältnisse mit den entsprechenden Grundstückseigentümern in Verbindung zu setzen.
Inwieweit vorhandene Einfriedungen bzw. Abgrenzungen der Nachbargrundstücke mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geprüft werden.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de