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Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Aufschüttung entlang der Nordgrenze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Aufschüttung entlang der Nordgrenze
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Aufschüttung entlang der Nordgrenze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung Richtung Aufschüttung entlang der Nordgrenze
  • Blick auf den Geländesprung im Bereich der Ostgrenze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf den Geländesprung im Bereich der Ostgrenze
  • Blick auf den Geländesprung im Bereich der Ostgrenze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf den Geländesprung im Bereich der Ostgrenze
  • Blick auf östlich angrenzendes Nachbarflurstück 119 - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf östlich angrenzendes Nachbarflurstück 119
  • Blick auf östlich angrenzendes Nachbarflurstück 119 - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf östlich angrenzendes Nachbarflurstück 119
  • Blick auf Verkaufsfläche mit Grundstückszugang aus südwest und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche mit Grundstückszugang aus südwest und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf angrenzendes Gewerbegrundstück und Verkaufsfläche - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf angrenzendes Gewerbegrundstück und Verkaufsfläche
  • Blick vom Nachbarflurstück 1354 Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick vom Nachbarflurstück 1354 Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick auf angrenzendes Nachbarflurstück 1354 mit Wohnbebauung - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf angrenzendes Nachbarflurstück 1354 mit Wohnbebauung
  • Blick auf angrenzendes Gewerbegebiet - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf angrenzendes Gewerbegebiet
  • Blick auf Umgebung und Zufahrt von der Arthur-Schnitzler-Straße - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Blick auf Umgebung und Zufahrt von der Arthur-Schnitzler-Straße
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Lageskizze
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Lageskizze
  • Lageskizze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
    Umgebungsskizze
  • Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg

Auktions-ID 418-0004

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
4.800 EUR *
SP 1.800 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Arthur-Schnitzler-Straße
    06886 Lutherstadt Wittenberg
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 7.217 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Wittenberg von Wittenberg, Blatt 31209, Flur 17 Flurstück 117
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Hochspannungsleitungsrecht und Nutzungsbeschränkung) zugunsten der Mitteldeutschen Energieversorgung Aktiengesellschaft Halle/Saale.

    Abt. II lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht - 110-kV-Freileitung) für die envia Mitteldeutsche Energie AG, in Chemnitz.

    Abt. III lfd. Nr. 1: 4.400,00 € Grundschuld ohne Brief für das Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Gesundheit und Soziales), in Halle (Saale).

    Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III lfd. Nr. 1 des Grundbuches.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Lutherstadt Wittenberg teilte im Schreiben vom 03.09.2021 dem Veräußerer Folgendes mit: Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit Ausweisung als Grünfläche. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, nicht im Sanierungsgebiet und auch nicht im Bereich anderer geplanter städtebaulicher Maßnahmen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass bei konkreten Vorhaben eine Bauvoranfrage bzw. ein Antrag auf Baugenehmigung beim Landkreis Wittenberg erforderlich ist.

    Der Landkreis Wittenberg teilte gemäß Schreiben vom 09.09.2021 dem Veräußerer Folgendes mit: Dem Landkreis sind zum Grundstück hinsichtlich Altlasten folgender Sachverhalt bekannt: Im Bereich des Grundstücks erfolgten 1975 bis 1991 Müllverkippungen. Das Grundstück ist jedoch aus dem Altlastenverdacht entlassen. Denkmalschutzrechtliche Belange werden nicht berührt. Das Grundstück ist mit einer Baulast zugunsten des Nachbargrundstücks Flur 17 Flurstück 118 belegt - Abstandsflächenübernahme entlang der nördlichen Grundstücksgrenze - Baulastenblatt 3899.
  • Makrolage
    Lutherstadt Wittenberg ist eine Stadt im östlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und Sitz des Landkreises Wittenberg.

    Sie liegt an der Elbe zwischen Dessau-Roßlau im Westen, dem Fläming im Norden, der Dübener Heide im Süden und dem Elbe-Elster-Land im Osten, rund 90 km südwestlich von Berlin und etwa 60 km nordnordöstlich von Leipzig.

    Herausragende Bedeutung erlangte Wittenberg als eines der wichtigsten deutschen Zentren politischer, kulturgeschichtlicher und künstlerischer Bestrebungen im 16. Jahrhundert. Das Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Stadt- und die Schlosskirche sind als Luthergedenkstätten seit 1996 Teil des Weltkulturerbes der UNESCO.
    Die Stadt liegt im norddeutschen Tiefland. Das Stadtzentrum und der größte Teil des Stadtgebietes befinden sich am Nordufer der Elbe.

    Lutherstadt Wittenberg ist über die A9 (Anschlussstelle 6: Klein Marzehns, Anschlussstelle 7: Köselitz und Anschlussstelle 8: Coswig (Anhalt)) erreichbar. Die B2 und B187 kreuzen sich in der Stadt. Südlich der Elbe beginnen die B100 und B182 an der B2 in bzw. nahe dem Ortsteil Eutzsch der Stadt Kemberg.

    Wittenberg ist wichtiger Eisenbahnknotenpunkt an den Strecken Berlin-Leipzig und Magdeburg-Dresden und verfügt durch die direkte Lage an der Elbe über einen Schutzhafen im Ortsteil Wittenberg-West und einen Industriehafen im Ortsteil Piesteritz sowie mehrere Anlegestellen für die Passagierschifffahrt.
  • Mikrolage
    Das Verkaufsobjekt befindet sich in nordöstlicher Randlage der Stadt, am Rande eines Gewerbegebietes.

    Im unmittelbaren Umfeld befinden sich südlich und westlich von der Verkaufsfläche neben Gewerbebetriebe, u.a. ein Baumarkt, Discountermärkte, eine Imbisskette, eine Tankstelle sowie eine Grundschule.

    Die Arthur-Schnitzler-Straße zweigt von der westlich verlaufenden Berliner Chaussee (B2) ab. Die B2 führt stadtauswärts und bindet im Süden südöstlich der Wittenberger Altstadt an die B187. Östlich und nördlich schließen sich Grünland- und Holzungsflächen an. Im erweiterten Umfeld ist offene Wohnbebauung mit Siedlungscharakter vorherrschend.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen und keine direkte Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.wittenberg.de
  • Behörde Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491/ 421 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Bei diesem Objekt kann der Kaufpreis nur auf dem Notaranderkonto hinterlegt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück am Rande eines Gewerbegebietes mit einer Grundstücksgröße von 7.217 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Grundstück wird als Gebiet einer ehemaligen Kiesgrube dargestellt, die in den 1970er Jahren aufgegeben wurde. Teilweise sollen hier Verkippungen stattgefunden haben. Nach Auskunft des Landkreises ist das Grundstück jedoch aus dem Altlastenverdacht entlassen, wobei Kippen oder Verfüllungen nicht ausgeschlossen werden können.

    Das vertragsfreie und im Grundbuch als Betriebsfläche verzeichnete Grundstück ist mit Bäumen und Gehölzgruppen bewachsen, weist ein unregelmäßiges Höhenprofil auf und stellt teilweise Ödland dar. Die Fläche ist zu den begrenzenden Gewerbeflächen mit Einfriedungen bzw. Zaunpfosten versehen. Entlang der Nordgrenze verläuft eine überwachsene Aufschüttung, hinter der eine Mauer die hier angrenzenden Flurstücke 118 und 211 abgrenzt.

    Auf dem Verkaufsgrundstück ist zugunsten des Nachbarflurstücks 118 eine Baulast (Abstandsflächenübernahme) im Baulastenverzeichnis Wittenberg unter dem Baulastenblatt-Nr. 3899 mit folgendem Inhalt eingetragen: Die im Lageplan, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verpflichtungserklärung bildet, durch grüne Eintragungen gekennzeichnete Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wittenberg, Flur 17 Flurstück 117 wird zugunsten des Nachbargrundstücks Gemarkung Wittenberg Flur 17 Flurstück 118 gemäß § 7 Abs. 1 BauO LSA als Abstandsfläche auf Dauer zur Verfügung gestellt und darf weder auf die auf eigenem Grundstück erforderlichen Abstandsflächen angerechnet noch überbaut werden, es sei denn, dass eine Überbauung nach § 6 BauO ausnahmsweise zulässig ist.

    Lt. Kartenmaterial kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche geringfügig in die Nutzung des angrenzenden Gewerbegrundstücks (Nachbarflurstück 1212) vertragslos mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Im Osten grenzt über einen Geländeversprung das Flurstück 119 an, das einen ähnlichen Aufwuchs und Topographie wie die Verkaufsfläche aufweist. Dieses Fremdflurstück verfügt über eine mit Tor gesicherte Zufahrt im südlichen Bereich, die wiederum über eine Anbindung an den östlich verlaufenden Johannes-Runge-Weg verfügt.

    Über den südöstlichen Eckbereich des Grundstücks wird eine Hochspannungsleitung geführt, welche im Grundbuch dinglich gesichert ist.

    Gemäß Angabe des Veräußerers betrug die Grundsteuer für das gesamte Jahr 2022 50,48 €.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und stellt sich als gefangenes Grundstück dar, d.h. er ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Die Zuwegung über Fremdgrundstücke ist nicht vertraglich oder durch eine Dienstbarkeit gesichert. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Inwieweit vorhandene Einfriedungen bzw. Zaunpfosten mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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