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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Unbebautes Grundstück (ehemalige Betriebsfläche) am Rande eines Gewerbegebietes und in Randlage von Lutherstadt Wittenberg
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Nahe Arthur-Schnitzler-Straße
06886 Lutherstadt Wittenberg
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
7.217 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Wittenberg von Wittenberg, Blatt 31209, Flur 17 Flurstück 117
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Hochspannungsleitungsrecht und Nutzungsbeschränkung) zugunsten der Mitteldeutschen Energieversorgung Aktiengesellschaft Halle/Saale.
Abt. II lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht - 110-kV-Freileitung) für die envia Mitteldeutsche Energie AG, in Chemnitz.
Abt. III lfd. Nr. 1: 4.400,00 € Grundschuld ohne Brief für das Land Sachsen-Anhalt (Ministerium für Gesundheit und Soziales), in Halle (Saale).
Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II lfd. Nrn. 1 und 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III lfd. Nr. 1 des Grundbuches.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Lutherstadt Wittenberg ist eine Stadt im östlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und Sitz des Landkreises Wittenberg.
Sie liegt an der Elbe zwischen Dessau-Roßlau im Westen, dem Fläming im Norden, der Dübener Heide im Süden und dem Elbe-Elster-Land im Osten, rund 90 km südwestlich von Berlin und etwa 60 km nordnordöstlich von Leipzig.
Herausragende Bedeutung erlangte Wittenberg als eines der wichtigsten deutschen Zentren politischer, kulturgeschichtlicher und künstlerischer Bestrebungen im 16. Jahrhundert. Das Lutherhaus, das Melanchthonhaus, die Stadt- und die Schlosskirche sind als Luthergedenkstätten seit 1996 Teil des Weltkulturerbes der UNESCO.
Die Stadt liegt im norddeutschen Tiefland. Das Stadtzentrum und der größte Teil des Stadtgebietes befinden sich am Nordufer der Elbe.
Lutherstadt Wittenberg ist über die A9 (Anschlussstelle 6: Klein Marzehns, Anschlussstelle 7: Köselitz und Anschlussstelle 8: Coswig (Anhalt)) erreichbar. Die B2 und B187 kreuzen sich in der Stadt. Südlich der Elbe beginnen die B100 und B182 an der B2 in bzw. nahe dem Ortsteil Eutzsch der Stadt Kemberg.
Wittenberg ist wichtiger Eisenbahnknotenpunkt an den Strecken Berlin-Leipzig und Magdeburg-Dresden und verfügt durch die direkte Lage an der Elbe über einen Schutzhafen im Ortsteil Wittenberg-West und einen Industriehafen im Ortsteil Piesteritz sowie mehrere Anlegestellen für die Passagierschifffahrt.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt befindet sich in nordöstlicher Randlage der Stadt, am Rande eines Gewerbegebietes.
Im unmittelbaren Umfeld befinden sich südlich und westlich von der Verkaufsfläche neben Gewerbebetriebe, u.a. ein Baumarkt, Discountermärkte, eine Imbisskette, eine Tankstelle sowie eine Grundschule.
Die Arthur-Schnitzler-Straße zweigt von der westlich verlaufenden Berliner Chaussee (B2) ab. Die B2 führt stadtauswärts und bindet im Süden südöstlich der Wittenberger Altstadt an die B187. Östlich und nördlich schließen sich Grünland- und Holzungsflächen an. Im erweiterten Umfeld ist offene Wohnbebauung mit Siedlungscharakter vorherrschend.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Nicht erschlossen und keine direkte Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel.: 03491/ 421 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Bei diesem Objekt kann der Kaufpreis nur auf dem Notaranderkonto hinterlegt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück am Rande eines Gewerbegebietes mit einer Grundstücksgröße von 7.217 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Grundstück wird als Gebiet einer ehemaligen Kiesgrube dargestellt, die in den 1970er Jahren aufgegeben wurde. Teilweise sollen hier Verkippungen stattgefunden haben. Nach Auskunft des Landkreises ist das Grundstück jedoch aus dem Altlastenverdacht entlassen, wobei Kippen oder Verfüllungen nicht ausgeschlossen werden können.
Das vertragsfreie und im Grundbuch als Betriebsfläche verzeichnete Grundstück ist mit Bäumen und Gehölzgruppen bewachsen, weist ein unregelmäßiges Höhenprofil auf und stellt teilweise Ödland dar. Die Fläche ist zu den begrenzenden Gewerbeflächen mit Einfriedungen bzw. Zaunpfosten versehen. Entlang der Nordgrenze verläuft eine überwachsene Aufschüttung, hinter der eine Mauer die hier angrenzenden Flurstücke 118 und 211 abgrenzt.
Auf dem Verkaufsgrundstück ist zugunsten des Nachbarflurstücks 118 eine Baulast (Abstandsflächenübernahme) im Baulastenverzeichnis Wittenberg unter dem Baulastenblatt-Nr. 3899 mit folgendem Inhalt eingetragen: Die im Lageplan, der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verpflichtungserklärung bildet, durch grüne Eintragungen gekennzeichnete Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Wittenberg, Flur 17 Flurstück 117 wird zugunsten des Nachbargrundstücks Gemarkung Wittenberg Flur 17 Flurstück 118 gemäß § 7 Abs. 1 BauO LSA als Abstandsfläche auf Dauer zur Verfügung gestellt und darf weder auf die auf eigenem Grundstück erforderlichen Abstandsflächen angerechnet noch überbaut werden, es sei denn, dass eine Überbauung nach § 6 BauO ausnahmsweise zulässig ist.
Lt. Kartenmaterial kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche geringfügig in die Nutzung des angrenzenden Gewerbegrundstücks (Nachbarflurstück 1212) vertragslos mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Im Osten grenzt über einen Geländeversprung das Flurstück 119 an, das einen ähnlichen Aufwuchs und Topographie wie die Verkaufsfläche aufweist. Dieses Fremdflurstück verfügt über eine mit Tor gesicherte Zufahrt im südlichen Bereich, die wiederum über eine Anbindung an den östlich verlaufenden Johannes-Runge-Weg verfügt.
Über den südöstlichen Eckbereich des Grundstücks wird eine Hochspannungsleitung geführt, welche im Grundbuch dinglich gesichert ist.
Gemäß Angabe des Veräußerers betrug die Grundsteuer für das gesamte Jahr 2022 50,48 €.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und stellt sich als gefangenes Grundstück dar, d.h. er ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Die Zuwegung über Fremdgrundstücke ist nicht vertraglich oder durch eine Dienstbarkeit gesichert. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Inwieweit vorhandene Einfriedungen bzw. Zaunpfosten mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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