Datenänderung 13.12.2023 Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin teilt im Schreiben vom 12.12.2023 u. a. Folgendes mit: Der Flächennutzungsplan (FNP) der Fontanestadt Neuruppin ist seit dem 23. März 2005 wirksam. Dieser wurde in Teilbereichen geändert. Die erste, zweite, dritte und vierte Änderung sind mit dem Bekanntwerden der Genehmigung im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin am 05.09.2008, am 12.10.2011, am 24.06.2015 und am 15.01.2020 rechtswirksam geworden. Der Flächennutzungsplan enthält für das Flurstück die Darstellung als Wohnbaufläche. Das Flurstück liegt im Bebauungsplan Nr. 60 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Neuruppin, rechtskräftig seit dem 21.06.2017. Weitere Bebauungspläne oder in Aufstellung befindliche Bebauungspläne sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Mit einem Planaufstellungsbeschluss, der Auswirkungen auf das Grundstück haben könnte, ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Neuruppin, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Neuruppin vom 20.12.1994. Das Flurstück liegt aber nicht im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, einer Sanierungssatzung bzw. eines förmlich festgelegt Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) und auch nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung der Fontanestadt. Nach meiner Einschätzung befindet sich das Flurstück im bauplanungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 Abs. 1, 2 BauGB (unbeplanter Innenbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Entsprechend der nachrichtlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) befindet sich das Flurstück nicht in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Gemäß Auskunft durch das Dezernat III/ Amt für Tiefbau und Stadtgrün/ Sachgebiet Tiefbau der Fontanestadt Neuruppin sind für das Flurstück weder Erschließungsbeiträge gemäß § 127 BauGB (Ersterschließung) noch Ausbaubeträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) offen. Für die Zukunft sind vorerst keine Erschließungsmaßnahmen geplant.