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Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin

  • Blick auf Verkaufsfläche und Nachbargrundstück - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Blick auf Verkaufsfläche und Nachbargrundstück
  • Blick auf Verkaufsfläche und Nachbargrundstück - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Blick auf Verkaufsfläche und Nachbargrundstück
  • Blick über das Nachbarflurstück Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Blick über das Nachbarflurstück Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick auf die Nachbarbebauung - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Blick auf die Nachbarbebauung
  • Blick in die Dorfstraße - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Blick in die Dorfstraße
  • Abzweig von der B167 in die Dorfstraße - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Abzweig von der B167 in die Dorfstraße
  • Lageskizze - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Lageskizze
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    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
    Umgebungsskizze
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Auktions-ID 417-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
9.800 EUR *
SP 1.200 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

13.12.2023
Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin teilt im Schreiben vom 12.12.2023 u. a. Folgendes mit: Der Flächennutzungsplan (FNP) der Fontanestadt Neuruppin ist seit dem 23. März 2005 wirksam. Dieser wurde in Teilbereichen geändert. Die erste, zweite, dritte und vierte Änderung sind mit dem Bekanntwerden der Genehmigung im Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin am 05.09.2008, am 12.10.2011, am 24.06.2015 und am 15.01.2020 rechtswirksam geworden. Der Flächennutzungsplan enthält für das Flurstück die Darstellung als Wohnbaufläche. Das Flurstück liegt im Bebauungsplan Nr. 60 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Neuruppin, rechtskräftig seit dem 21.06.2017. Weitere Bebauungspläne oder in Aufstellung befindliche Bebauungspläne sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Mit einem Planaufstellungsbeschluss, der Auswirkungen auf das Grundstück haben könnte, ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Das Flurstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung der Gemeinde Neuruppin, bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Neuruppin vom 20.12.1994. Das Flurstück liegt aber nicht im Geltungsbereich einer Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, einer Sanierungssatzung bzw. eines förmlich festgelegt Sanierungsgebietes nach § 142 Baugesetzbuch (BauGB) und auch nicht im räumlichen Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung der Fontanestadt. Nach meiner Einschätzung befindet sich das Flurstück im bauplanungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 Abs. 1, 2 BauGB (unbeplanter Innenbereich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).
Entsprechend der nachrichtlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) befindet sich das Flurstück nicht in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Gemäß Auskunft durch das Dezernat III/ Amt für Tiefbau und Stadtgrün/ Sachgebiet Tiefbau der Fontanestadt Neuruppin sind für das Flurstück weder Erschließungsbeiträge gemäß § 127 BauGB (Ersterschließung) noch Ausbaubeträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) offen. Für die Zukunft sind vorerst keine Erschließungsmaßnahmen geplant.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Grundstück innerhalb der Ortslage im Ruppiner Land ca. 60 km nordwestlich von Berlin
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Dorfstraße
    16816 Neuruppin WP Bechlin
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 372 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Neuruppin von Neuruppin, Blatt 9256, Flur 1 Flurstück 27/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Liegt bisher nicht vor.
  • Makrolage
    Neuruppin ist die Kreisstadt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Norden des Landes Brandenburg ca. 60 km nordwestlich von Berlin. Sie ist der traditionelle Hauptort des Ruppiner Landes. Zum Gedenken an den hier geborenen Dichter Theodor Fontane trägt sie den Beinamen Fontanestadt. Neuruppin gilt bisweilen als „preußischste aller preußischen Städte.“

    Neuruppin ist eine der flächengrößten Städte Deutschlands. Die Stadt Neuruppin, 60 km nordwestlich von Berlin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin, besteht im Süden aus den am Ufer des vom Rhin durchflossenen Ruppiner See gelegenen Ortsteilen, darunter die Kernstadt Neuruppin und Alt Ruppin. Im Norden erstreckt sie sich über die Ruppiner Schweiz bis in die übrige Wittstock-Ruppiner Heide.

    Neuruppin ist vom Land Brandenburg als Mittelzentrum eingestuft worden. Der Wirtschaftsstandort ist einer von 15 Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg.

    Durch das Stadtgebiet verlaufen die B167 zwischen Wusterhausen/Dosse und Eberswalde und die B122 nach Rheinsberg sowie die L16 zwischen Dorf Zechlin und Fehrbellin. An der A24 Berlin-Hamburg befinden sich die Anschlussstellen Neuruppin und Neuruppin Süd.

    Neuruppin liegt an der Bahnstrecke Kremmen-Meyenburg, im Stadtgebiet befinden sich die Bahnhöfe Neuruppin West und Neuruppin Rheinsberger Tor sowie der Haltepunkt Wustrau-Radensleben. Die Linie RE 6 (Prignitz-Express) verkehrt im Stunden-Takt von Berlin-Charlottenburg über Hennigsdorf und Neuruppin nach Wittenberge.

    Der Wohnplatz Bechlin liegt ca. 1,9 km westlich von der Kernstadt Neuruppin entfernt, östlich verläuft die A24 und südlich die B167.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt in Ortslage an der Dorfstraße und hier zwischen den Wohngrundstücken Dorfstraße 78 und 79.

    Die Umgebung ist durch ländliche Wohnbebauung und weitläufige Landwirtschaftsflächen geprägt. Der Ruppiner See liegt ca. 4 km östlich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Ortsübliche Medien liegen in der Straße.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.neuruppin.de
  • Behörde Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin, Tel.: 03391/ 355 700
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Grundstück zwischen Wohnbebauung in Ortslage mit 372 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der straßenseitig und südöstlich eingefriedete Verkaufsgegenstand stellt sich derzeit als Gartenfläche dar und wird als Hausgarten vom Nachbargrundstück Dorfstraße 78 genutzt. Auf der Verkaufsfläche befinden sich ein Swimmingpool, eine kleine Holzgartenhütte sowie weitere Baulichkeiten im hinteren Bereich, welche alle nicht vom Veräußerer errichtet wurden. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor und ist ihm auch nicht bekannt. Daher erfolgt die Nutzung vertragslos. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Des Weiteren besteht lt. Kartenmaterial eine geringfügige Überbauung durch ein Gebäude des Nachbargrundstücks Dorfstraße 78.

    Inwieweit vorhandene Einfriedungen mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geklärt werden.

    Das Grundstück liegt im Innenbereich. Eine endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Auktionshaus und dem Veräußerer nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur möglichen Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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