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Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)

  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
  • Blick auf das Verkaufsobjekt - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Blick auf das Verkaufsobjekt
  • Weg in der Anlage - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Weg in der Anlage
  • Zugang zur ehem. Gartenanlage - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Zugang zur ehem. Gartenanlage
  • Weg ins Dorf, Blick nach SO - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Weg ins Dorf, Blick nach SO
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Lageskizze
  • Umgebungskarte - Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
    Umgebungskarte
  • Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)

Auktions-ID 418-0016

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
2.600 EUR *
SP 300 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie vernachlässigte Grünfläche in ehemaliger Kleingartenanlage nordwestlich von Halle (Saale)
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Saaleweg
    06420 Könnern OT Trebnitz
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 608 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bernburg Grundbuch von Trebnitz Blatt 809 Flur 3 Flurstück 136/99
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1: Bodenreformsperrvermerk gelöscht.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Könnern teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 20.11.2023 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Hinweis: Das Flurstück ist vom Hochwasser gefährdet. Der Verkaufsgegenstand liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und im Bereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Kleingartenanlage Dauerkleingarten gemäß § 5 (2) Nr. 5 BauGB. Ferner liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Kein Denkmalschutz. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2023/2024 nicht an.

    Der Salzlandkreis - FD Kreis- und Wirtschaftsentwicklung und Tourismus - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 15.08.2023 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand gemäß LEP 2010 LSA im Vorranggebiet für Hochwasserschutz ´Überschwemmungsbereiche an der Saale´ liegt. Gemäß Z 122 und Z 121 sind Vorranggebiete für Hochwasserschutz von Neubebauungen freizuhalten und zugleich in ihrer Funktion für Natur und Landschaft zu erhalten. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Ferner befindet sich das Grundstück nicht im Gebiet eines Flurbereinigungsverfahrens. Dem Salzlandkreis liegen keine Erkenntnisse über Bergbauberechtigungen und Bergschadensgebiete vor. Das Flurstück befindet sich im Landschaftsschutzgebiet ´Saale´. Einer weiteren Nutzung als Gartengrundstück steht aus naturschutzfachlicher Sicht nichts im Wege. Die Verordnung über die Festsetzung des LSG ´Saale´ ist zu beachten. Gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des LSG ´Saale´ sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes zu verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Insbesondere ist es gemäß § 4 Abs. 2 a) verboten, bauliche Anlagen aller Art, auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen oder nur vorübergehender Art sind, zu errichten oder zu verändern, einschließlich der Befestigung der Bodenoberfläche, der Verlegung ortsfester Draht- und Rohrleitungen, der Errichtung von Bade- und Campingplätzen sowie von Einfriedungen, Absperrungen und Verkaufseinrichtungen. Die untere Bodenschutzbehörde teilt mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Altlastenkataster des Salzlandkreises entsprechend § 2 Abs. 3 bis 6 BBodSchG vorhanden sind. Die untere Wasserbehörde teilt mit, dass sich der Vorhabenbereich im Überschwemmungsgebiet der Saale befindet. Gemäß § 78 Abs. 4 WHG ist es in Überschwemmungsgebieten verboten, bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern. Gemäß § 78 Abs. 5 Nr. 1 WHG kann auf Antrag von dieser Bestimmung eine Ausnahme erteilt werden, wenn das Vorhaben a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird, b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und d) hochwasserangepasst ausgeführt wird. Zu den Punkten a bis d ist im Rahmen des Antrages gutachterlich Stellung zu nehmen. Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind darzulegen. Gemäß § 78c Abs. 1 WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten verboten. Laut Satz 2 kann auf Antrag von dieser Bestimmung eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird. Nach Abs. 3 sind bereits bestehende Heizölverbraucheranlagen bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachzurüsten. Die untere Bauaufsichtsbehörde teilt mit, dass für das Flurstück keine Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis des Salzlandkreises vorhanden sind. Die Prüfung auf Kampfmittelverdachtsflächen hat ergeben, dass entsprechend der zur Verfügung stehenden Kampfmittelbelastungskarte (Stand 2022) keine Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen ist.
  • Makrolage
    Könnern ist eine Kleinstadt im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt ca. 36 km nördlich der Händelstadt Halle (Saale). Die Saale fließt am westlichen Stadtrand vorbei. Dieser Flussabschnitt gehört zum Naturpark Unteres Saaletal. Der Osten der Stadt Könnern wird von der Fuhne durchflossen.

    Nachbargemeinden sind Aschersleben, Alsleben (Saale), Plötzkau und Bernburg im Norden, Köthen und Südliches Anhalt im Osten, Wettin-Löbejün sowie Gerbstedt im Süden und Arnstein im Westen.

    Durch den Ort verlaufen die L50 und L85. Könnern besitzt daneben einen Anschluss an die A14 von Halle (Saale) nach Magdeburg. Des Weiteren ist in der Nähe ein Flughafen für Kleinflugzeuge Halle-Oppin und in einer halben Stunde ist der interkontinentale Flughafen Leipzig-Halle zu erreichen.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich in einer ehemaligen Kleingartenanlage in westlicher Dorfrandlage.

    Südöstlich der Anlage befindet sich o.a. das Schloss Trebnitz und eine ehemalige Hofanlage (früher: LPG-Hof, heute: Alter Gutshof), südlich verläuft die Saale.

    Die Zufahrt erfolgt von der östlich verlaufende Straße „Alter Gutshof“ und vom ebenfalls hier verlaufenden Saaleweg.

    Das erweiterte Umfeld nördlich und östlich ist geprägt durch gewerblich genutzt Gebäude und aufgelockerte Wohnbebauung im ländlichen Stil.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Zur medientechnischen Erschließung liegen keine Informationen vor.

  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-koennern.de
  • Behörde Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, Telefon: 03 46 91 / 515-0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes Grundstück innerhalb einer ehemaligen Kleingartenanlage mit einer Größe von 608 m², lt. Grundbuchangaben.

    Der grundbuchlich als Grünanlage geführte Verkaufsgegenstand befindet sich in einem sehr verwilderten und ungepflegten Zustand. Zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Veräußerer war die Sicht aufgrund des Bewuchses nur eingeschränkt möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Reste von Aufbauten und Fundamenten auf dem Grundstück befinden.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass die ehemalige Gartenanlage vom Saalehochwasser 2002 und 2013 betroffen war und in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt.

    Nach Kenntnisstand des Veräußerers aus 2015 bestand die Gartensparte als Verein noch vor 1995. Es sollen keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen, die die Gültigkeit des Bundeskleingartengesetzes erkennen lassen. Diese Information wurde durch das Auktionshaus ungeprüft übernommen.

    Das Verkaufsobjekt liegt in einem Areal, welches insgesamt eingefriedet ist. Die einzelnen Parzellen sind z.T. untereinander durch Zaunstellungen oder Hecken getrennt oder weisen keine optischen Abgrenzungen auf. Die genauen Grenzen in der Natur sind nur über eine Grenzfeststellung bestimmbar.

    Es liegen keine Informationen zur Erschließung vor.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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