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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Ruinöses, ehemaliges Speichergebäude auf Bauland - ca. 35 km von Greifswald, Stralsund und der Ostsee entfernt
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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18513 Wendisch Baggendorf
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.051 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
Nicht bekannt.
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Grundbuch
Amtsgericht Stralsund von Wendisch Baggendorf, Blatt 536, Flur 10 Flurstück 28/1
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Wendisch Baggendorf ist eine Gemeinde nordwestlich von Grimmen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Gemeinde wird vom Amt Franzburg-Richtenberg mit Sitz in der Stadt Franzburg verwaltet.
Wendisch Baggendorf liegt etwa 8 km südwestlich von Grimmen. Durch das Gemeindegebiet verläuft die A20. Diese ist über den Anschluss Grimmen-West (ca. 3 km) zu erreichen.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt befindet sich in Ortslage von Wendisch Baggendorf, an der Dorfstraße, gegenüber dem ehemaligen Gutshaus.
Die Umgebung besteht überwiegend aus gepflegter und sanierter, ländlicher Wohnbebauung.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Franzburg-Richtenberg, Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg, Tel.:038 322/ 54 111
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
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Vertragsbestandteile
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein neu vermessenes Grundstück in Ortslage mit einer Grundstücksgröße von 1.051 m², lt. Grundbuchangabe.
Auf dem Grundstück befindet sich ein ruinöses, ehemals attraktives, aus roten Ziegeln errichtetes Speichergebäude. Der kleine, straßenseitige Anbau wurde teilweise abgerissen. Angaben zum Baujahr und zur ehemaligen Nutzfläche sind dem Veräußerer nicht bekannt.
Das Dach und die Zwischendecke sind bereits partiell großflächig eingestürzt, die obere Mauerwand im Straßenbereich ist teilweise abgebrochen. Die Fassade weist Verwitterungen, Schäden und Risse auf. Die Fensteröffnungen wurden zur Sicherung teilweise zugemauert, teilweise sind die Fensteröffnungen offen. Alte marode Holztore.
Der Bauschutt der eingestürzten Bauteile ist im Gebäude noch vorhanden, geringfügig sind Müllablagerungen im Objekt zu verzeichnen. Das übrige Grundstück ist teilweise mit Wildwuchs und Gehölzen bewachsen.
Straßenseitig wurde ein Bauzaun als Sicherungsmaßnahme aufgestellt, dieser ist Bestandteil des Verkaufsgegenstandes. Der Veräußerer weist darauf hin, dass das Objekt nicht gefahrlos betreten werden kann und weitere Einsturzgefahr besteht.
Das Grundstück liegt im Innenbereich und das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Eine endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit nach Abriss und Beräumung des Grundstücks konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären. Für eine mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung.
Lt. Lageskizze besteht im östlichen Bereich Grenzbebauung zum Nachbarflurstück 27 und 2 Nebengebäude dieses Nachbarflurstücks sind an das Speichergebäude angebaut.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de