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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragslos genutzte Grundstückszufahrt und Gartenfläche
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Kaiserstraße (vor Gebäude Sattelhof 7)
67722 Winnweiler OT Alsenbrück-Langmeil
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Bundesland
Rheinland-Pfalz
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
42 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Rockenhausen von Alsenbrück-Langmeil, Blatt 596, Flurstück 190/13
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Winnweiler ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört.
Die Gemeinde liegt am Rand des Landschaftsschutzgebietes „Donnersberg“.
Winnweiler ist über die von Mainz nach Kaiserslautern verlaufende A63 und die B48, die von Bingen am Rhein bis nach Bad Bergzabern führt, an das überregionale Straßennetz angebunden. Winnweiler verfügt über einen Bahnhof.
Alsenbrück-Langmeil ist ein Ortsteil Ortsgemeinde Winnweiler. Er besteht aus den beiden Teilorten Alsenbrück und Langmeil, die durch die Alsenz voneinander getrennt sind.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich in der Kaiserstraße vor dem Gebäude ´Sattelhof 7´. Im Norden grenzt die Liegenschaft an den Fluss Alsenz.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Schutzgebiete können im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz ´LANIS´ von jedem eingesehen werden: https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php.
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Behörde
Ortsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winnweiler, Tel.: 06302/ 602 21
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat sowie die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die sich aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen ergebende Reinigungs- und Streupflicht trägt. Bis zur Übergabe von Lasten- und Nutzen bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vertragslos genutztes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 42 m², lt. Grundbuchangaben. Laut unverbindlicher und ungeprüfter Aussage des Veräußerers ist das Grundstück rund 27 m lang und bis zu ca. 2 Meter breit.
Die Liegenschaft wird als Grundstückszufahrt zum Grundstück Sattelhof 7 (Fremdflurstück, kein Verkaufsgegenstand) und Gartenfläche genutzt und ist demnach partiell gepflastert bzw. mit Hecken/Büschen bewachsen. Ferner befinden sich auf dem Flurstück ein Briefkasten und eine Klingelanlage. Es obliegt dem Ersteher auf eigene Kosten eine vertragliche Regelung mit dem Nutzer herbeizuführen. Eine Beteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Über das Grundstück verläuft eine Wasserversorgungsleitung der Verbandsgemeindewerke Winnweiler, ein Kommunikationskabel der Telekom sowie die Hausanschlusskabel bzw. Leitungen für Strom und Gas. Diese sind nicht im Grundbuch gesichert. Der Ersteher ist verpflichtet die vorgenannten Leitungen dauerhaft zu dulden und diese durch etwaige Dienstbarkeiten auf Antrag des jeweiligen Leitungseigentümers dinglich im Grundbuch sichern zu lassen. Weiter verpflichtet er sich diese Regelung seinem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen wiederum zu verpflichten.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verkehrszeichen für einen Bahnübergang.
Gemäß Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz liegt der Verkaufsgegenstand in der Kaiserstraßensenke (Landschaften in Rheinland-Pfalz), innerhalb des gentechnikfreien Gebietes sowie im Naturraum Saar-Nahe-Berg- und Hügelland (D52).
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de