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Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke in der Waldgemeinde Borkwalde im Landkreis Potsdam-Mittelmark
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Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
Blick auf das Verkaufsobjekt
Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
Blick auf Verkaufsfläche und Birkenallee
Linke Grundstücksgrenze
Blick auf das Verkaufsobjekt und die Umgebung
Trampelpfad neben der südlichen Grundstücksgrenze
Blick auf Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
Blick auf Ablagerungen auf der Verkaufsfläche
Blick auf die Verkaufsfläche und Nachbarbebauung
Blick auf die Verkaufsfläche und Nachbarbebauung
Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Lageskizze
Umgebungskarte
Auktions-ID
411-0001
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (14.09.2023)
15.700 EUR
*
von
84184B80
SP 2.500 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
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Datenänderung
Dokumente
Lageskizze
Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Umgebungskarte
Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Waldfläche angrenzend an bebaute Grundstücke in der Waldgemeinde Borkwalde im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Birkenallee (lt. Grundbuch Birkenallee 7)
14822
Borkwalde
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
1.754 m², lt. Grundbuchangaben.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Brandenburg an der Havel von Borkwalde, Blatt 470, Flur 1 Flurstücke 369 und 372
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Vertragsfrei
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Das Amt Brück teilte in den E-Mails vom 27.04./11.05.2023 dem Veräußerer mit, dass die Flurstücke iuplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind und die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 35 BauGB erfolgt. Eine Bebauung im Außenbereich ist grundsätzlich als unzulässig einzuordnen, da im Außenbereich der größtmögliche Schutz von Natur und Landschaft gilt. Vorhandene Gebäude und Nutzungen genießen Bestandsschutz, solange deren Nutzung nicht dauerhaft aufgegeben wurde und die Gebäude zulässigerweise (mit Genehmigung) errichtet wurden. Eine dauerhafte Wohnnutzung im Außenbereich (ausgenommen es besteht Bestandschutz) ist nicht zulässig.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Borkwalde befindet sich aktuell noch immer in der Aufstellung. Eine verbindliche Aussage zur Dauer des Verfahrens kann leider nicht getroffen werden.
Eine Ausweisung zu Bauland ist an dieser Stelle nicht vorgesehen. Es fehlt der Anschluss an den Ortskern. Einer Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung von sogenannten Splittersiedlungen ist gemäß § 35 Abs. 3 Satz 7 BauGB entgegen zu wirken.
Bei der Birkenallee handelt es sich um eine unbefestigte Straße. Straßenausbaumaßnahmen sind derzeit nicht geplant.
Bei dem Flurstück 372 handelt es sich zudem um ein Inselgrundstück, welches nicht an einer öffentlichen Straße anliegt.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark teilt im Schreiben vom 30.05.2023 dem Veräußerer mit, dass auf den Flurstücken keine Baulast eingetragen ist.
Gemäß Auszug aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg und dem Geoportal Brandenburg liegt die Liegenschaft nicht im Bereich von Bodendenkmalen.
Gemäß Auszug Geoportal Brandenburg liegt der Verkaufsgegenstand nicht in einem Schutzgebiet.
Laut Auszug Kampfmittelverdachtskarte ist das Verkaufsobjekt keine Kampmittelverdachtsfläche.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Borkwalde ist eine relativ junge Waldgemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg.
Der Ort liegt südwestlich des Berliner Ringes zwischen Beelitz und Kloster Lehnin. Im Westen und Süden wird Borkwalde vom Truppenübungsplatz Lehnin und im Osten von einem 100 Hektar großen „Vorsorgestandort für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben“ eingeschlossen.
Borkwalde liegt ca. 40 km südwestlich von Berlin, ca. 30 km von Potsdam und ca. 15 km von Beelitz entfernt. Die A9 (Anschlussstelle Brück bzw. Beelitz) ist in ca. 8 km sowie die A10 (Dreieck Potsdam - in alle Richtungen) in ca. 17 km erreichbar.
Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt am nordwestlichen Ortsrand von Borkwalde an der Birkenallee, im Randbereich eines größeren Waldgebietes und angrenzend an Wohnbebauung bzw. Wochenendgrundstücke.
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Nein
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Das Flurstück 372 ist medientechnisch nicht erschlossen.
Im Bereich der östlichen und südlichen Flurstücksgrenze befindet sich auf dem Flurstück 369 lt. Auskunft der E.DIS Netz GmbH vom 24.04.2023 eine Niederspannungsleitung zur Versorgung der südlichen Nachbargrundstücke.
Anmerkung des Veräußerers: Für diese Leitung bestehen keine dinglichen oder vertraglichen Sicherungen.
Des Weiteren teilt der Wasser- und Abwasserzweckverband ´Hoher Fläming´ dem Veräußerer im Schreiben vom 26.04.2023 mit, dass die Birkenallee im Bereich des Flurstücks 369 trinkwasserseitig erschlossen ist, jedoch verfügt das Flurstück selber über keinen Trinkwasserhausanschluss.
Gemäß schriftlicher Auskunft der Abwasserentsorgungsgesellschaft Borkwalde mbH vom 24.04.2023 an den Veräußerer ist das Flurstück 369 nicht an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen. Derzeit sind für die Anliegerstraße keine Erschließungsmaßnahmen geplant.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Internetadresse Gemeinde
www.amt-brueck.de
Behörde
Amt Brück, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück, Tel.: 033 844/ 620
Besichtigungsverm. Außendienst
kein
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstück am nordwestlichen Ortsrand von Borkwalde, bestehend aus den an der Spitze zusammenhängenden Flurstücken 369 mit 1.720 m² und 372 mit 34 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Bei dem rechteckig geschnittenen Flurstück 369 und dem dreieckig geschnittenen Flurstück 372 handelt es sich um Waldflächen neben bebauten Grundstücken, die überwiegend mit Kiefern sowie vereinzelten Birken bestockt sind. Der verbuschte Unterstand weist junge Eschen auf. Der Bodenbewuchs setzt sich u.a. aus Moos, Gräsern, Efeu, Taubnessel und Maiglöckchen zusammen. Kleinere Mengen Totholz befinden sich auf dem Verkaufsareal.
Neben der südlichen Grundstücksgrenze verläuft ein Trampelpfad über die Verkaufsfläche. Des Weiteren wurden entlang der südlichen Grundstücksgrenze Garten- und Rasenabfälle sowie Sägespäne abgelagert.
Das Flurstück 369 liegt direkt an der Birkenallee, das Flurstück 372 ist nur über das Flurstück 369 bzw. Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Bei der Birkenallee handelt es sich in der Natur um unbefestigte Verkehrsflächen im Eigentum der Gemeinde Borkwalde, wo keine Erschließungsmaßnahmen durchgeführt wurden und auch nicht geplant sind.
Lt. Angabe des Veräußerers sind die Flurstücke im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borkwalde als Wald ausgewiesen. Dem Veräußerer sind keine Hinweise oder Verdachtsmomente für Altlasten nach BBodSchG oder sonstige Kontaminationen bekannt.
Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
14822 Borkwalde
Brandenburg
3.337
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