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Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze
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  • Blick in Richtung Verkaufsfläche und in die Umgebung - Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze
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  • Lageskizze - Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze
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  • Umgebungsskizze - Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze
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Auktions-ID 408-0001

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
24.400 EUR *
SP 600 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Naturbelassenes, vertragsfreies Eckgrundstück nahe der nordwestlichen Berliner Stadtgrenze
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Dyrotzer Weg-Ausbau
    14612 Falkensee OT Finkenkrug WP Finkenherd
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 446 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Nauen von Falkensee, Blatt 11105, Flur 46 Flurstück 192
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Falkensee teilt im Schreiben vom 16.01.2023 dem Veräußerer mit, dass sich die Liegenschaft im Geltungsbereich des einfachen rechtswirksamen Bebauungsplan F 65 „ Finkenkrug-West “ befindet. Ein Bauvorhaben würde demnach nach § 30 BauGB und für die nicht getroffenen Festsetzungen im Sinne des unbeplanten Innenbereiches gemäß § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches beurteilt werden, d.h. ein geplantes Vorhaben hat sich in Bauweise, überbauter Fläche und Bauhöhe an der Umgebungsbebauung zu orientieren.
    Folgende Festsetzungen sind im Bebauungsplan getroffen:
    Für das Grundstück: Fläche für Wald
    Für den Weg: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Feldweg.
    Es handelt sich also nicht um Bauland. Auch im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist diese Liegenschaft nicht als Bauerwartungsland, sondern als Wald ausgewiesen. Die straßenseitige Erschließung des Grundstücks im Sinne des Planungsrechts ist nicht gesichert.

    Im Schreiben vom 09.12.2022 teilte der Landkreis Havelland, Umweltamt/Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, dem Veräußerer mit, dass das Flurstück im Altlastenkataster zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Altlastverdachtsfläche registriert ist.

    Der Landkreis Havelland, Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde, teilte im Schreiben vom 07.12.2022 dem Veräußerer mit, dass das Flurstück im LSG „Nauen-Brieselang-Krämer´ liegt. Der Schutz der sich auf dem Grundstück befindlichen Bäume regelt sich nach der Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee. Diejenigen Bäume mit einem Schutzstatus gemäß der o. g. Satzung sind grundsätzlich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Für erforderliche Baumfällungen oder Beeinträchtigungen ist eine Genehmigung bei der Stadt Falkensee gesondert zu beantragen.

    Der Landkreis Havelland, Untere Denkmalschutzbehörde, teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 21.03.2023 mit, dass das Verkaufsobjekt als Bodendenkmal mit der Bodendenkmalnummer 50533 „Siedlung Ur- und Frühgeschichte, Siedlung slawisches Mittelalter, Befestigung Ur- und Frühgeschichte, Siedlung Eisenzeit, Siedlung Neolithikum, Rast- und Werkplatz Mesolithikum´ gegenwärtig in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen ist.
  • Makrolage
    Falkensee ist eine Stadt im Osten des Landkreises Havelland und grenzt direkt an den nordwestlichen Rand Berlins. Sie ist ein Mittelzentrum in Brandenburg und hat den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt.

    Im Norden grenzt Falkensee an Schönwalde, im Westen an Brieselang, im Süden an Dallgow-Döberitz, die zum Land Brandenburg gehören. Im Osten grenzt es an die zu Berlin-Spandau gehörenden Ortsteile Falkenhagener Feld und Staaken. Die Bebauung von Falkensee geht im Osten und Süden nahtlos in die von Berlin-Spandau bzw. Dallgow-Döberitz über.

    Die B5, die wichtigste Ausfallstraße Berlins in westlicher Richtung (Heerstraße), verläuft autobahnähnlich ausgebaut südlich an Falkensee vorbei durch Dallgow-Döberitz, die A10 (Berliner Ring) durch die westlichen Nachbargemeinden Brieselang und Wustermark. Falkensee wird durch die Anschlussstellen Seeburg/Falkensee, Dallgow/Falkensee und Dallgow-Döberitz auf der Schnellstraße B5 sowie Falkensee, Brieselang und Berlin-Spandau auf der A10 erschlossen.

    Finkenkrug ist ein Ortsteil der Stadt Falkensee.
  • Mikrolage
    Das Grundstück liegt am südwestlichen Ortsrand von Falkensee innerhalb einer kleinen Splittersiedlung und unweit des Wohnplatzes Finkenherd und der Gemeindegrenzen zu Dallgow und Wustermark.

    Die Umgebung besteht aus landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie vereinzelten Wohn- und Erholungsgrundstücken.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , Bodendenkmal.
  • Erschließung
    Das Grundstück ist medienseitig nicht erschlossen. In den davorliegenden Wegen sind eine Strom- und eine Trinkwasserleitung vorhanden.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.falkensee.de
  • Behörde Stadt Falkensee, Falkenhagener Straße 43/49, 14612 Falkensee, Tel.: 03322/ 281 115
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein rechteckig geschnittenes, unbebautes Eckgrundstück innerhalb einer kleinen Splittersiedlung mit einer Grundstücksgröße von 446 m², laut Grundbuchangabe.

    Die vertragsfreie Verkaufsfläche wird grundbuchlich als Gebäude- und Gebäudenebenflächen geführt und stellt sich als mit Baumbestand sowie Wildwuchs aus Sträuchern bewachsene, frei zugängliche Fläche dar.

    Im Bebauungsplan der Stadt Falkensee ist das Grundstück als Wald festgesetzt. In der Begründung zum vorgenannten B-Plan heißt es, dass es sich bei den als Wald festgesetzten Grundstücken um Wald i. S. d. Landeswaldgesetzes handelt und eine Waldumwandlung hierfür nicht in Aussicht gestellt werden kann (Stand Januar 2006).

    Laut unverbindlicher Auskunft der Stadt Falkensee ist die straßenseitige Erschließung des Grundstücks im Sinne des Planungsrechts nicht gesichert. Im B-Plan F 65 ist der Weg (Dyrotzer Weg-Ausbau) als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung - Feldweg - festgesetzt. Der Veräußerer weist darauf hin, dass Beiträge nach BauGB für die Herstellung von Erschließungsanlagen erst nach Fertigstellung entstehen können. Ein Straßenausbau ist bislang nicht vorgesehen.

    Das Grundstück ist medienmäßig nicht erschlossen. Strom und Trinkwasser liegen in den davorliegenden Wegen.

    An der nördlichen Grundstücksgrenze steht ein Briefkasten, dieser wird vermutlich durch die Nutzer eines Nachbarflurstücks genutzt. Eine vertragliche Regelung gibt es dafür nicht. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Das Vorhandensein von Unrat und/oder sonstigem Abfall kann nicht ausgeschlossen werden.

    Gemäß Angabe des Veräußerers befindet sich der Verkaufsgegenstand außerhalb eines als - pauschale - Kampfmittelverdachtsfläche bestimmten Gebietes.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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