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Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt

  • Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche und Nachbarbebauung
  • Blick auf Verkaufsfläche - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Verkaufsfläche - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Verkaufsfläche
  • Blick auf Aufstieg zum Luisenberg Richtung Königstraße - Verkaufsobjekt linke Seite - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Aufstieg zum Luisenberg Richtung Königstraße - Verkaufsobjekt linke Seite
  • Tafel Wegweiser - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Tafel Wegweiser
  • Blick auf Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus Richtung Verkaufsgegenstand - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus Richtung Verkaufsgegenstand
  • Blick auf Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus
  • Blick auf Umgebung und Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Blick auf Umgebung und Aufstieg zum Luisenberg von der Königstraße aus
  • Blick von der Straße
    Blick von der Straße "Neue Promenade" auf Nachbarbebauung und Richtung dahinterliegenden Verkaufsgegenstand
  • Ansicht Neue Promenade und Nachbarbebauung - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Ansicht Neue Promenade und Nachbarbebauung
  • Lageskizze - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Lageskizze
  • Lageskizze - Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
    Lageskizze

Auktions-ID 408-0016

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
6.000 EUR *
SP 500 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung ca. 3 Autominuten vom Strandbad Buckow am Schermützelsee entfernt
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Neue Promenade (hinter Nr. 16)
    15377 Buckow (Märkische Schweiz)
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 282 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Stausberg von Buckow, Blatt 1765, Flur 3 Flurstück 488
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 1: Sanierung wird durchgeführt (Sanierungsgebiet: Stadtzentrum Buckow).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt den eingetragenen Sanierungsvermerk im Grundbuch als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Märkische Schweiz teilt im Schreiben vom 18.05.2022 dem Veräußerer Folgendes mit: Für die Stadt Buckow (Märkische Schweiz) besteht derzeit kein wirksamer Flächennutzungsplan.
    Dieser befindet sich derzeit im Verfahren zur Aufstellung. Es liegt ein 2. Entwurf mit Stand Januar 2010 vor. Dieser stellt das Flurstück als Gemischte Baufläche (Bestand) dar. Das Wirksamwerden des Flächennutzungsplanes kann zwar derzeit noch nicht abgeschätzt werden, aber ist in naher Zukunft wahrscheinlich. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan, welcher bauplanungsrechtliche Festsetzungen der Nutzung trifft, liegt für die das Flurstück nicht vor. In naher Zukunft ist seitens der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) nicht mit einer verbindlichen Bauleitplanung für diesen Bereich zu rechnen. Gemäß der Satzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) über die Abgrenzung (Klarstellung) der im Zusammenhang bebauten Ortsteile Buckow und Hasenholz (folgend Klarstellungssatzung) in der Fassung der 1. Änderung vom 26.01.2006, wurde das im Geltungsbereich gelegene Grundstück und Grundstücksteile als im Zusammenhang bebauten Ortsteile abgegrenzt / klargestellt.
    Das Flurstück wird dem Innenbereich zugeordnet. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Flurstück bestimmt sich nach § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Weiterhin befindet sich das Flurstück im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Stadtkern Buckow vom 10.09.2014 und der Gestaltungssatzung Stadtkern Buckow vom 26.02.2016. Ebenso handelt es sich bei dem Flurstück um eine Fläche des Bodendenkmals des Landes Brandenburg. Das Flurstück befindet sich im rückwärtigen Bereich des Flurstückes 486 (Neue Promenade 16). Ein Bauvorhaben auf dem betroffenen Flurstück wäre unzulässig, da sich eine Bebauung in 2. Reihe nicht in die ortsübliche Umgebung einfügt und das Ortsbild auch in Anbetracht der örtlichen Bauvorschriften massiv beeinträchtigen würde. Als rückwärtige Fläche zum Flurstück 486, ist das Flurstück 488 nicht erschlossen. Straßenseitig ist nur das Flurstück 486 voll erschlossen.
    Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Flurstück im Geltungsbereich der Naturparkverordnung des Naturparks „Märkische Schweiz“ vom 12.09.1990 befindet und diese zu beachten ist.
    Für eine verbindliche und rechtssichere Aussage über die Zulässigkeit der Bebauung bzw.
    Nutzungsänderung besteht die Möglichkeit, eine Bauvoranfrage (Vorbescheid) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landkreis Märkisch Oderland, Untere Bauaufsichtsbehörde, Klosterstraße 14 in 15344 Strausberg) zu beantragen.

    Des Weiteren teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Veräußerer im Schreiben vom 27.04.2022 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis des Landkreises Märkisch-Oderland vorhanden sind.

    Am 07. April 2022 teilte der Landkreis Märkisch-Oderland dem Veräußerer mit, dass nach dem Datenstand des bei der unteren Bodenschutzbehörde, Amt für Landwirt­schaft und Umwelt des Landkreises Märkisch-Oderland geführten Altlastenkatasters, auf der Fläche zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Altstandorte, Altlastverdächtige Flächen sowie Altablagerungen registriert sind. Weiterhin wird mitgeteilt, dass es sich bei dem Flurstück um eine Kampfmittelverdachtsfläche handelt.

    Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.06.2022 u.a. Folgendes mit: Die eingehende Prüfung hat auf der vorgenannten Fläche keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben. Es ist nicht erforderlich Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Es ist aber nach wie vor nicht auszuschließen, dass sich auf der Verkaufsfläche weiterhin Kampfmittel befinden. Dieses Schreiben ersetzt ein Protokoll über die Absuche nach Kampfmitteln als Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit.
  • Makrolage
    Buckow (Märkische Schweiz) ist eine Landstadt im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg und Sitz des Amtes Märkische Schweiz. Sie ist der Hauptort des Naturparks Märkische Schweiz und ein Kneippkurort. Der Name wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2005 in Buckow (Märkische Schweiz) geändert.

    Buckow liegt ca. 50 km vom Stadtzentrum Berlins entfernt.

    Die Stadt liegt im südlichen Teil der Märkischen Schweiz, einer wald- und seenreichen Landschaft am Schermützelsee und wird vom Stöbber durchflossen. Der Buckower Talkessel bildet das Zentrum des Naturparks Märkische Schweiz.

    Der 137 Hektar große Schermützelsee See ist der größte See der Märkischen Schweiz und liegt im Zentrum des gleichnamigen Naturparks. Schon Fontane betitelte sie als „Perle der Märkischen Schweiz“.

    Die B168 zwischen Prötzel und Müncheberg durchquert im Westen das Stadtgebiet. Die K6413 zwischen Bollersdorf und Waldsieversdorf führt unmittelbar durch die Stadt.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche befindet sich in Ortslage von Buckow (Märkische Schweiz), ca. 400 m vom Ortskern entfernt, in zweiter Reihe hinter den Wohngrundstücken Neue Promenade 16 und Königstraße 20A. Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung sowie Waldflächen. Das Strandbad Buckow am Schermützelsee liegt ca. 3 Autominuten entfernt.
  • Sanierungsgebiet
    Ja
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , das Flurstück liegt im Bodendenkmalbereich Nr. 60572 - Siedlung slawisches Mittelalter, Altstadt deutsches Mittelalter, Altstadt Neuzeit, Münzfund römische Kaiserzeit.
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.kurstadt-buckow.de
  • Behörde Stadt Buckow (Märkische Schweiz), Hauptstraße 1, 15377 Buckow (Märkische Schweiz), Tel.: 033 433/ 150 150
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Das Objekt befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet. Der Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Sanierungsverwaltungsstelle. Für den Fall, dass diese von der Verwaltungsbehörde verweigert wird, behält sich der Veräußerer vor, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

    Unabhängig vom Vorliegen der sanierungsrechtlichen Genehmigung ist der Kaufpreis termingerecht zu hinterlegen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein nahezu trapezförmig geschnittenes Flurstück mit einer Grundstücksgröße von 282 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das unbebaute und im Grundbuch als Erholungsfläche verzeichnete Grundstück stellt sich als überwiegend mit Bäumen bewachsene Grünfläche hinter Wohnbebauung dar. Teilweise befindet sich die Verkaufsfläche in Hanglage.

    Augenscheinlich wird eine Teilfläche vom benachbarten Flurstück 486 aus vertragslos genutzt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Aufgrund der Lage in 2. Reihe hat die Verkaufsfläche keine eigene öffentliche Zuwegung, d.h. es handelt sich um ein gefangenes Grundstück und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Unmittelbar an der östlichen Grundstücksgrenze führt auf dem Nachbarflurstück 213 im Fremdeigentum ein Wanderweg (Bestandteil des Terrainkurwegenetzes Buckow) zum Luisenberg vorbei. Eine dingliche bzw. rechtliche Sicherung für eine Zuwegung besteht nicht. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Das Grundstück ist gemäß der Auskunft der örtlichen Versorger nicht an die Netze Strom, Wasser, Abwasser etc. angeschlossen und es sind auch keine Erschließungsmaßnahmen geplant.

    Der Verkaufsgegenstand liegt in einem Bodendenkmalbereich. Alle Veränderungen, insbesondere alle Schachtungsarbeiten unterliegen der Erlaubnispflicht und sind vor Beginn mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Ungeachtet dessen ist die bisher rechtmäßig ausgeübte Bodennutzung auch weiterhin zulässig.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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