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Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++

  • Blick auf die Verkaufsfläche - Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf die Verkaufsfläche
  • Blick auf die Verkaufsfläche - Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
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    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 485-0009

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grundstück südlich an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    A12
    15518 Briesen (Mark) Wohnplatz Kersdorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.645 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Fürstenwalde/ Spree von Briesen, Blatt 1315, Flur 2, Flurstück 319, Gemarkung Kersdorf
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Odervorland teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 20.06.2025 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im rechtgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Wald (§5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) ausgewiesen ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Briesen (Mark) oder eines Bebauungsplanes. Erschließungen in Form von Straßenausbau oder Straßenbeleuchtung erfolgte an diesem Flurstück bisher nicht und ist durch die Gemeinde Briesen (Mark) auch nicht geplant.

    Der Landkreis Oder-Spree (Untere Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 29.05.2026 unter anderem mit, dass sich das Flurstück im Bereich des Bodendenkmals mit der Nr. 91010 ´Siedlung Urgeschichte, Einzelfund Steinzeit, Siedlung Bronzezeit, Siedlung slawisches Mittelalter´ befindet. Ein Baudenkmal ist auf dem Grundstück nicht verortet.

    Im Schreiben vom 17.03.2025 teilte der Landkreis Oder-Spree (Umweltamt) dem Veräußerer mit, dass das Grundstück nicht im Altlastenkataster registriert ist.

    Der Landkreis Oder-Spree (Bauordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.05.2024 mit, dass für das Flurstück keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Denkmalschutz Bemerkung
    , das Flurstück befindet sich im Bereich des Bodendenkmals mit der Nr. 91010 ´Siedlung Urgeschichte, Einzelfund Steinzeit, Siedlung Bronzezeit, Siedlung slawisches Mittelalter´.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-odervorland.de
  • Behörde Amt Odervorland, Bahnhofstraße 3 – 4, 15518 Briesen (Mark), Tel.: 033 607/ 897 –0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das vertragsfreie Flurstück 319 der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von 2.645 m², lt. Grundbuchangabe. Die Verkaufsfläche ist teilweise mit Bäumen (Mischwald) und Sträuchern bewachsen und liegt südlich an der A12.

    Der Landkreis Oder-Spree (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 18.03.2025 unter anderem mit, dass das Flurstück überwiegend mit Mischwald bestanden ist, außerhalb der Schutzgebiete liegt, jedoch ein Ufergrundstück eines gesetzlich geschützten perennierenden Kleingewässers ist. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können, sind unzulässig.

    Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) vom 12.10.2010 und des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften (NLBL), Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung vom 09.08.2024, befindet sich das Grundstück in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Im Umfeld des Flurstücks hat es bereits zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde gegeben.
    Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus Einwirkungen vor und während des Zweiten Weltkrieges (Szenarien Bodenkämpfe, Luftangriffe und Munitionsvernichtung, blindgegangene Sprengmittel aus der Moorsprengung im Zuge des Baus der A12). Aufgrund der Lage, südlich der Autobahn, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden.

    Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 16.07.2025 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück wurde im Rahmen einer historischen Recherche als Kampfmittelverdachtsfläche (vollflächig Kategorie 2 gem. Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung) bewertet. Ursachen des Verdachts bzw. Verursachungsszenarien gehen auf Einwirkungen vor und während des WK II zurück:
    - Bau der Autobahn A12 in 1935: unterirdische Sprengungen (mit Sprengminen) zur Stabilisierung der Fahrbahn - Verdrängung des Moores und Setzung des zuvor aufgeschütteten Autobahndammes
    - Bodenkämpfe (Vorrücken der Roten Armee auf Berlin mit Gefechten gegen die sich zurückziehende Wehrmacht)
    - Luftangriffe (laut Zeitzeugen, außerdem oft undokumentiert, begleitend zu Bodenkampfhandlungen)
    Zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde aus dem Umfeld bestätigen den Kampfmittelverdacht. Das Fundspektrum umfasst unter anderem Handwaffen und -munition, Granaten (bis 5 cm), Streumunition (aus Luftabwürfen), einen russischen
    Bombenblindgänger bzw. Zerscheller u.w.

    Der nutzungsparallele Zustand ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei Bodeneingriffen (hierzu zählt ggf. auch eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Es wird empfohlen dann eine Erkundung und Räumung durchzuführen.

    Dem Veräußerer sind sonstige Kontaminationen nicht bekannt.

    Der Verkaufsgegenstand liegt zwar unmittelbar an der A12, ist jedoch nur über Fremdflurstücke zu erreichen.

    Das Grundstück ist medienseitig nicht erschlossen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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