Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das vertragsfreie Flurstück 319 der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von 2.645 m², lt. Grundbuchangabe. Die Verkaufsfläche ist teilweise mit Bäumen (Mischwald) und Sträuchern bewachsen und liegt südlich an der A12.
Der Landkreis Oder-Spree (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 18.03.2025 unter anderem mit, dass das Flurstück überwiegend mit Mischwald bestanden ist, außerhalb der Schutzgebiete liegt, jedoch ein Ufergrundstück eines gesetzlich geschützten perennierenden Kleingewässers ist. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können, sind unzulässig.
Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) vom 12.10.2010 und des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften (NLBL), Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung vom 09.08.2024, befindet sich das Grundstück in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Im Umfeld des Flurstücks hat es bereits zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde gegeben.
Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus Einwirkungen vor und während des Zweiten Weltkrieges (Szenarien Bodenkämpfe, Luftangriffe und Munitionsvernichtung, blindgegangene Sprengmittel aus der Moorsprengung im Zuge des Baus der A12). Aufgrund der Lage, südlich der Autobahn, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden.
Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 16.07.2025 unter anderem Folgendes mit: Das Grundstück wurde im Rahmen einer historischen Recherche als Kampfmittelverdachtsfläche (vollflächig Kategorie 2 gem. Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung) bewertet. Ursachen des Verdachts bzw. Verursachungsszenarien gehen auf Einwirkungen vor und während des WK II zurück:
- Bau der Autobahn A12 in 1935: unterirdische Sprengungen (mit Sprengminen) zur Stabilisierung der Fahrbahn - Verdrängung des Moores und Setzung des zuvor aufgeschütteten Autobahndammes
- Bodenkämpfe (Vorrücken der Roten Armee auf Berlin mit Gefechten gegen die sich zurückziehende Wehrmacht)
- Luftangriffe (laut Zeitzeugen, außerdem oft undokumentiert, begleitend zu Bodenkampfhandlungen)
Zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde aus dem Umfeld bestätigen den Kampfmittelverdacht. Das Fundspektrum umfasst unter anderem Handwaffen und -munition, Granaten (bis 5 cm), Streumunition (aus Luftabwürfen), einen russischen
Bombenblindgänger bzw. Zerscheller u.w.
Der nutzungsparallele Zustand ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei Bodeneingriffen (hierzu zählt ggf. auch eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Es wird empfohlen dann eine Erkundung und Räumung durchzuführen.
Dem Veräußerer sind sonstige Kontaminationen nicht bekannt.
Der Verkaufsgegenstand liegt zwar unmittelbar an der A12, ist jedoch nur über Fremdflurstücke zu erreichen.
Das Grundstück ist medienseitig nicht erschlossen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.