Bitte warten...

2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++

  • Blick auf das Flurstück 303 - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf das Flurstück 303
  • Blick auf das Flurstück 303 - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf das Flurstück 303
  • Blick auf das Flurstück 303 - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf das Flurstück 303
  • Flurstück 303 - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Flurstück 303
  • Blick auf das Flurstück 303 und Umgebung - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf das Flurstück 303 und Umgebung
  • Blick auf das Flurstück 172 und Umgebung - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf das Flurstück 172 und Umgebung
  • Blick auf Flurstück 172 rechts und 303 geradezu - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Blick auf Flurstück 172 rechts und 303 geradezu
  • Lageskizze - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 485-0008

Bitte geben Sie jetzt ein Gebot ab.
1.700 EUR *
SP 1.700 EUR
Startpreis

Um auf dieses Objekt bieten zu können, müssen Sie zuerst einen Bietantrag stellen.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 2 Grundstücke (Waldfläche und Landwirtschaftsfläche) an der A12 ++südöstlich von Berlin im Landkreis Oder-Spree++
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    A12
    15518 Briesen (Mark) Wohnplatz Kersdorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 5.640 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Fürstenwalde/ Spree von Briesen, Blatt 1315, Flur 2, Flurstücke 303 und 172, Gemarkung Kersdorf
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Das Amt Odervorland teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 20.06.2025 unter anderem mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und im rechtgültigen Flächennutzungsplan als Fläche für Wald (§5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4 BauGB) ausgewiesen sind. Die Grundstücke liegt nicht im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Briesen (Mark) oder eines Bebauungsplanes. Erschließungen in Form von Straßenausbau oder Straßenbeleuchtung erfolgte an diesen Flurstücken bisher nicht und ist durch die Gemeinde Briesen (Mark) auch nicht geplant.

    Der Landkreis Oder-Spree (Untere Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 29.05.2026 unter anderem mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand auf den Flurstücken keine Bau- oder Bodendenkmale bekannt sind.

    Der Landkreis Oder-Spree (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 18.03.2025 unter anderem mit, dass das Flurstück 172 sich vollumfänglich und das Flurstück 303 nur randlich im Naturschutzgebiet ´Kersdorfer See´ und im gleichnamigen FFH-Gebiet befindet. In der Moorkarte des Landes Brandenburg wurde das Flurstück 303 zudem als Teil eines Moores der Kategorie ´sehr mächtige Erd- und Mulmmoore (gr. 12 dm)´erfasst. Das Grundstück bildet den Waldrand zur angrenzenden Feuchtweide, es ist nicht Bestandteil dieser landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das kleine Flurstück 172 ist ein Waldgrundstück, überwiegend mit Kiefern bestanden.

    Anmerkung des Veräußerers: Für Liegenschaften in Naturschutzgebieten (ganz oder teilweise) steht dem Land Brandenburg grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu (§ 69 Brandenburgisches Naturschutzgesetz).

    Im Schreiben vom 17.03.2025 teilte der Landkreis Oder-Spree (Umweltamt) dem Veräußerer mit, dass die Grundstücke nicht im Altlastenkataster registriert sind.

    Der Landkreis Oder-Spree (Bauordnungsamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.05.2024 mit, dass für die Flurstücke keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis vorliegen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-odervorland.de
  • Behörde Amt Odervorland, Bahnhofstraße 3 – 4, 15518 Briesen (Mark), Tel.: 033 607/ 897 –0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zwei, durch ein Fremdflurstück getrennt liegenden, Flurstücke 303 (5.625 m²) und 172 (15 m²) der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.640 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Das Flurstück 303 ist überwiegend eine Waldfläche, im nordöstlichen Randbereich schließt sich Gras- und Strauchland mit vereinzelten Birken an.

    Das Flurstück 172 befindet sich an einer Weggabelung und ist teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.

    Am Rand des Flurstücks 172 verläuft in ca. 0,80 Meter Tiefe ein WF-Kabel nebst Kabelmerksteine der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Es besteht ein Gestattungsvertrag mit der WSV, vom 16.08./03.05.2004. Eine dingliche Sicherung ist nicht erfolgt. Eine etwaige Klärung obliegt dem Erwerber. Der Gestattungsvertrag ist unter dem Punkt ´Dokumente´ als pdf-Datei veröffentlicht und wird dem notariellen Kaufvertrag zu Beweiszwecken beigefügt.

    Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) vom 12.10.2010 und des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften (NLBL), Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung vom 09.08.2024, befinden sich die Grundstücke in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Im Umfeld der Flurstücke hat es bereits zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde gegeben.
    Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus Einwirkungen vor und während des Zweiten Weltkrieges (Szenarien Bodenkämpfe, Luftangriffe und Munitionsvernichtung, blindgegangene Sprengmittel aus der Moorsprengung im Zuge des Baus der A12). Aufgrund der Lage, südlich der Autobahn, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden.

    Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 16.07.2025 unter anderem Folgendes mit: Die Grundstücke wurden im Rahmen einer historischen Recherche als Kampfmittelverdachtsfläche (vollflächig Kategorie 2 gem. Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung) bewertet. Ursachen des Verdachts bzw. Verursachungsszenarien gehen auf Einwirkungen vor und während des WK II zurück:
    - Bau der Autobahn A12 in 1935: unterirdische Sprengungen (mit Sprengminen) zur Stabilisierung der Fahrbahn - Verdrängung des Moores und Setzung des zuvor aufgeschütteten Autobahndammes
    - Bodenkämpfe (Vorrücken der Roten Armee auf Berlin mit Gefechten gegen die sich zurückziehende Wehrmacht)
    - Luftangriffe (laut Zeitzeugen, außerdem oft undokumentiert, begleitend zu Bodenkampfhandlungen)
    Zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde aus dem Umfeld bestätigen den Kampfmittelverdacht. Das Fundspektrum umfasst unter anderem Handwaffen und -munition, Granaten (bis 5 cm), Streumunition (aus Luftabwürfen), einen russischen
    Bombenblindgänger bzw. Zerscheller u.w.

    Der nutzungsparallele Zustand ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei Bodeneingriffen (hierzu zählt ggf. auch eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Es wird empfohlen dann eine Erkundung und Räumung durchzuführen.

    Dem Veräußerer sind sonstige Kontaminationen nicht bekannt.

    Der Verkaufsgegenstand bzw. das Flurstück 303 liegt zwar unmittelbar an der A12, jedoch sind beide Flurstücke nur über Fremdflurstücke zu erreichen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
254 Besucher