Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen die zwei, durch ein Fremdflurstück getrennt liegenden, Flurstücke 303 (5.625 m²) und 172 (15 m²) der Flur 2 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.640 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Das Flurstück 303 ist überwiegend eine Waldfläche, im nordöstlichen Randbereich schließt sich Gras- und Strauchland mit vereinzelten Birken an.
Das Flurstück 172 befindet sich an einer Weggabelung und ist teilweise mit Bäumen und Sträuchern bewachsen.
Am Rand des Flurstücks 172 verläuft in ca. 0,80 Meter Tiefe ein WF-Kabel nebst Kabelmerksteine der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Es besteht ein Gestattungsvertrag mit der WSV, vom 16.08./03.05.2004. Eine dingliche Sicherung ist nicht erfolgt. Eine etwaige Klärung obliegt dem Erwerber. Der Gestattungsvertrag ist unter dem Punkt ´Dokumente´ als pdf-Datei veröffentlicht und wird dem notariellen Kaufvertrag zu Beweiszwecken beigefügt.
Gemäß Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KMBD) vom 12.10.2010 und des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften (NLBL), Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung vom 09.08.2024, befinden sich die Grundstücke in einem Gebiet, in dem eine Kampfmittelbelastung bekannt ist. Im Umfeld der Flurstücke hat es bereits zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde gegeben.
Der Kampfmittelverdacht für das Verkaufsgrundstück resultiert aus Einwirkungen vor und während des Zweiten Weltkrieges (Szenarien Bodenkämpfe, Luftangriffe und Munitionsvernichtung, blindgegangene Sprengmittel aus der Moorsprengung im Zuge des Baus der A12). Aufgrund der Lage, südlich der Autobahn, muss bei technischer Überprüfung mit einer Bestätigung des Verdachts gerechnet werden.
Das Regionale Kontaminationsmanagement des Veräußerers teilte dazu in der E-Mail vom 16.07.2025 unter anderem Folgendes mit: Die Grundstücke wurden im Rahmen einer historischen Recherche als Kampfmittelverdachtsfläche (vollflächig Kategorie 2 gem. Baufachliche Richtlinie Kampfmittelräumung) bewertet. Ursachen des Verdachts bzw. Verursachungsszenarien gehen auf Einwirkungen vor und während des WK II zurück:
- Bau der Autobahn A12 in 1935: unterirdische Sprengungen (mit Sprengminen) zur Stabilisierung der Fahrbahn - Verdrängung des Moores und Setzung des zuvor aufgeschütteten Autobahndammes
- Bodenkämpfe (Vorrücken der Roten Armee auf Berlin mit Gefechten gegen die sich zurückziehende Wehrmacht)
- Luftangriffe (laut Zeitzeugen, außerdem oft undokumentiert, begleitend zu Bodenkampfhandlungen)
Zahlreiche dokumentierte Kampfmittelfunde aus dem Umfeld bestätigen den Kampfmittelverdacht. Das Fundspektrum umfasst unter anderem Handwaffen und -munition, Granaten (bis 5 cm), Streumunition (aus Luftabwürfen), einen russischen
Bombenblindgänger bzw. Zerscheller u.w.
Der nutzungsparallele Zustand ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Bei Bodeneingriffen (hierzu zählt ggf. auch eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung) muss der Kampfmittelverdacht beachtet werden. Es wird empfohlen dann eine Erkundung und Räumung durchzuführen.
Dem Veräußerer sind sonstige Kontaminationen nicht bekannt.
Der Verkaufsgegenstand bzw. das Flurstück 303 liegt zwar unmittelbar an der A12, jedoch sind beide Flurstücke nur über Fremdflurstücke zu erreichen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.