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Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis

  • Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Blick Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Blick von der L269 auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Blick von der L269 auf die Umgebung Richtung Verkaufsfläche
  • Lageskizze - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Lageskizze
  • Lageskizze - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Umgebungsskizze
  • Umgebungsskizze - Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 484-0018

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Gehölzstreifen im Landkreis Saarlouis
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nördlich der L269
    66809 Nalbach OT Piesbach
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.481 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken von Piesbach, Blatt 3012, Flur 7 Flurstück 157
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II lfd. Nr. 4: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Anpflanzungsrecht, Nutzungsrecht, Erhaltungsrecht für Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung).

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II lfd. Nr. 4 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Saarlouis bescheinigt im Schreiben vom 07.01.2025, dass auf dem Flurstück derzeit keine Baulast i. S. d. S 83 LBO eingetragen ist.

    Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz teilt im Schreiben vom 23.12.2016 mit, dass das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen derzeit keinen Eintrag für das Flurstück aufweist. Dies bedeutet, dass aktuell keine Anhaltspunkte auf schädliche Bodenveränderung vorliegen, eine schädliche Bodenveränderung aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

    Der Veräußerer teilt hinsichtlich Belastung mit Kampfmitteln Folgendes mit: Im Rahmen der Erstbewertung durch das Zentrale Kontaminationsmanagement des Veräußerers wurde ein Anfangsverdacht auf Belastung mit Kampfmitteln festgestellt. Dieses Ergebnis folgte aus der Auswertung von Archivalien - wonach die Ortschaft Körprich (ca. 300 m östlich des Verkaufsgegenstandes) gegen Kriegsende Ziel eines Luftangriffs war. Im Luftbild vom 08.07.1945 (Flugnr. 365-BS-2091-21) lassen sich Bombardierungen im Umfeld des Flurstückes feststellen. Die Region um Piesbach (ca. 1,5 km westlich des Verkaufsgegenstandes) wurde nach Bodenkämpfen am 19.03.1945 eingenommen.
    In der Summe ergibt sich daher der Anfangsverdacht auf Kampfmittelbelastungen aus den Verursachungszenarien Luftangriffe und Bodenkämpfe. Dieser Anfangsverdacht begründete den Bedarf weiterer Untersuchungen nach BFR KMR.
    Nach einer Stellungnahme Phase A, Grundlagenermittlung (NLBL, 14.11.2025) mit Ersteinschätzung zum Kampfmittelverdacht (NLBL/LBDB, 08.04.2025) besteht für den Verkaufsgegenstand ein Anfangsverdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln aufgrund des Verursachungsszenarios Bodenkämpfe. Es wurden Laufgräben und Artillerieeinschläge nahe außerhalb der Verkaufsgegenstandsgrenze festgestellt. Der Verkaufsgegenstand ist vollständig in Kat. 2 (BFR KMR) eingestuft. Im derzeitigen nutzungsparallelen Zustand besteht kein Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung ist diese Bewertung zu überprüfen. Weitere Maßnahmen werden bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen notwendig.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.nalbach.de
  • Behörde Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, Tel.: 06838/ 9002 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II (außer lfd. Nr. 4) und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen und Kampfmitteln. Der Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland übernehmen keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs und haften auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln und darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Erstehers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 157 Flur 7 mit einer Grundstücksgröße von 1.481 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche liegt östlich von Piesbach und westlich von Körprich, beides Ortsteile von Nalbach, nördlich der L269 und nahe des Römerweges.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um einen Gehölzstreifen innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche.

    Das Verkaufsflurstück liegt an der Verlängerung des Römerweges, der im Bereich der Verkaufsfläche lt. Kartenmaterial sich nur als ein Feldweg darstellt.

    Gemäß Angabe des Veräußerers liegt das Flurstück im unbeplanten Außenbereich, außerhalb des Bebauungsplans „Greifelsberg 3 BA´. Innerhalb der Liegenschaft sind keine naturschutzrelevanten Objekte kartiert.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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