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Massive alte Scheune und Stall **tlw. vertragslos zur Pferdehaltung genutzt**

Auktions-ID 484-0011

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500 EUR *
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Datenänderung

20.10.2026
Der Veräußerer teilt mit, dass gemäß Bestätigung der Stadt Arendsee für den Verkaufsgegenstand keine Zahlungsrückstände für öffentliche Abgaben wie z.B. Grundsteuer bestehen.
Des Weiteren teilt der Veräußerer mit, dass keine vertragslose Nutzung mehr besteht. Die Pferde wurden vom Grundstück entfernt.
Das gesamte Objekt ist vermüllt und wird nicht mehr vom Veräußerer beräumt. Eine Beräumung obliegt dem Ersteher.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Massive alte Scheune und Stall **tlw. vertragslos zur Pferdehaltung genutzt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Lübbarser Dorfstraße 17a
    39619 Arendsee OT Kerkau-Lübbars
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.080 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Salzwedel Grundbuch von Kerkau Blatt 471 Gemarkung Kerkau Flur 5 Flurstück 106
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Der Altmarkkreis Saltzwedel, Umweltamt, SG 70.4 teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.05.2025 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast erfasst ist.

    Der Altmarkkreis Saltzwedel, Bauordnungsamt, SG 63.2 teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.05.2025 u.a. mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulast eingetragen ist. Das Grundstück, einschließlich seiner Bebauung ist nicht im vorliegenden Denkmalverzeichnis eingetragen und damit nicht als Baudenkmal gem. §2 Abs. 2 Ziffer 1 oder 2 des DenkmSchG LSA erfasst. Auf Grundstück ist ein archäologisches Kulturdenkmal gem. §2 Abs. 2 Ziffer 3 DenkmSchG LSA eingetragen. Dabei handelt es sich um eine Fundstelle des Mittelalters (OA Lübbars 164). Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche, einer im Kern mittelalterlichen Saalkirche. Für einen evtl. Umbau/Neubau mit Bodeneingriffen ist eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Hier könnte es zu einer baubegleitenden Untersuchung durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt kommen.

    Die Stadt Arendsee (Altmark) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 22.05.2025 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand im Innenbereich liegt, einen Flächennutzungsplan gibt es nicht. Das Grundstück liegt nicht im Sanierungsgebiet. Es sind rückständige unverjährte öffentliche Lasten vorhanden: Grundsteuer B (15.2.2025 und 15.5.2025).
  • Mikrolage
    Das Grundstück befindet sich im südlichen Bereich des Straßendorfes Lübbars.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://arendsee.info/
  • Behörde Stadt Arendsee (Altmark), Am Markt 3, 39619 Arendsee (Altmark), Tel.: 039384 – 9760
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück mit teilweise nicht den Grundstücksgrenzen entsprechenden Einfriedungen und einer Größe von 2.080 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die Bebauung des Grundstücks besteht aus einer eingeschossigen nicht unterkellerten Scheune sowie einem eingeschossigen nicht unterkellerten Stallgebäude. Das Baujahr der landwirtschaftlichen Betriebsgebäude ist vermutlich um 1900.

    Die massive Scheune mit Klinkerfassade und einer Brutto-Grundfläche von ca. 1.100 m² besitzt ein mit Asbestschindeln gedecktes Satteldach ohne funktionierende Dachentwässerung. Fassadenschäden, undichte Dacheindeckung, aufsteigende Wandfeuchte, Feuchteschäden durch eingedrungenes Regenwasser an der Holzkonstruktion des Dachstuhls und im Deckenbereich sowie aktiver Holzwurmbefall sind erkennbar. Das Objekt ist nicht beräumt.

    Das ebenfalls massive Stallgebäude mit Klinkerfassade und einer Brutto-Grundfläche von ca. 730 m² besitzt ein mit Ziegeln gedecktes Satteldach ohne funktionierende Dachentwässerung. Fehlende oder defekte Außentüren. Fassadenschäden, starke Rissbildungen im Mauerwerk, undichte Dacheindeckung, aufsteigende Wandfeuchte, Feuchteschäden durch eingedrungenes Regenwasser.

    Die Zufahrt erfolgt über das vorgelagerte Fremdgrundstück 107. Im Grundbuch des vorgelagerten Flurstücks 107 ist kein Wegerecht zugunsten des Verkaufsgegenstandes eingetragen. Es handelt sich somit um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Eine Zufahrt müsste daher abgesichert oder neu geschaffen werden.

    Die Scheune wird vertragslos zur Pferdehaltung genutzt. Das Stallgebäude ist ungenutzt und auf Grund starker Rissbildung am Mauerwerk und sonstiger Schäden nicht mehr wirtschaftlich sanierbar und sollte abgerissen werden. Die Genehmigungsfähigkeit des Abrisses wurde vom Auktionshaus nicht geprüft.

    Dienstbarkeiten, die ggf. zwischenzeitlich nach § 9 Grundbuchbereinigungsgesetz zur Eintragung gelangen sollten, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis unter Übernahme der sich daraus ergebenden schuldrechtlichen Verpflichtungen zu übernehmen.

    Keine funktionierenden Hausanschlüsse und kein Abwasseranschluss. Ein Anschluss an die zentrale Wasserversorgungsanlage wäre möglich. Der Anschluss ist genehmigungs- und kostenpflichtig. In der Ortslage Lübbars befindet sich keine zentrale Schmutzwasseranlage. Die Grundstücksentwässerung muss dezentral über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe oder eine abflusslose Sammelgrube erfolgen. Es liegen keine weiteren Informationen zur Erschließung vor. Es ist daher Sache des Erwerbers, sich diesbezüglich bei der Kommune und den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen zu informieren und notwendige (weitere) Ver- und Entsorgungseinrichtungen/Anschlüsse bzw. die Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen entsprechend seines Bedarfs zu seiner Kostenlast zu klären bzw. zu realisieren.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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