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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Leerstehendes Einfamilienhaus im historischen Ortskern von Rabenau - Londorf in Hessen
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Immobilienart
Wohnhaus/Geschäftshaus
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- Adresse
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35466 Rabenau OT Londorf
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Bundesland
Hessen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
114 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Gießen von Londorf, Blatt 1894, Flur 1 Flurstück 92
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III lfd. Nr. 1: 1.000 Goldmark Sicherungshypothek für eine Privatperson.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III lfd. Nr. 1 des Grundbuches.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Zur ehemaligen Erschließung liegen keine Informationen vor.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeinde Rabenau, Eichweg 14, 35466 Rabenau-Londorf, Tel.: 06407/ 9109 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt, Ausnahmetatbestand Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine Gebäude- und Freifläche im historischen Ortskern von Rabenau-Londorf mit einer Grundstücksgröße von 114 m², lt. Grundbuchangabe, welches mit einem alten Einfamilienhaus bebaut ist.
Durch die unterlassene Instandhaltung weist das leerstehende Gebäude insgesamt einen Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf auf. Soweit einsehbar alte einfache Fenster, teilweise mit Rollläden, und an der alten Fassadenverkleidung sind Fehlstellen zu verzeichnen. Ehemals einfachste Sanitärausstattung und veraltete Elektroinstallationen. Keine Heizung vorhanden.
Aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung können keine weiteren Angaben zum Zustand, eventuellen Bauschäden sowie zur ehemaligen Ausstattung gemacht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die ehemalige technische Ausstattung, nicht mehr nutzbar ist und komplett erneuert werden muss.
Aufgrund des hängigen Grundstücks weist das Gebäude unterschiedliche Höhen auf. Von der tieferliegenden Gartenfläche aus besteht ein Kellerzugang.
Auf der kleinen Gartenfläche ist Strauch-/Gehölzbewuchs vorhanden.
Lt. Kartenmaterial grenzt das unregelmäßig geschnittene Flurstück an die Friedenstraße an. In der Örtlichkeit besteht aber derzeit kein Zugang von der Friedenstraße, da der Zugang mit einer kleinen Mauer eingefriedet ist. Augenscheinlich wurde das Verkaufsgrundstück in der Vergangenheit über das Nachbargrundstück Kirchgasse 7 (Flurstück 88/1) erreicht. Eine vertragliche Regelung oder eine dingliche Sicherung hierzu sind dem Veräußerer nicht bekannt. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des dafür zu nutzenden Grundstückes in Verbindung setzen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Altmobiliar, alte Ausstattungsgegenstände und/oder Müllablagerungen im Objekt befinden, die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de